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Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!
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Autor:  NCC [ Sa 12. Mai 2018, 19:15 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

Helene hat geschrieben:Ich stelle mir jetzt die Frage wie ich weiter handele!?
2 Möglichkeiten. Anwalt oder den Verkäufer persönlich anschreiben.

Hi,

sofern du in der Hinsicht etwas machen möchtest würde ich dir in jedem Fall zum
Anwalt raten. Wenigsten mal ein Erstgespräch machen um den rechtlichen
Rahmen abzuklären.

Auf eigene Faust würde ich nur Dinge machen die nicht rechtsverbindlich sind.
Z.b. Hinfahren und direkt mit dem Verkäufer reden. Sobald du eine E-Mail oder
ein Stück Papier aufsetzt kann das im schlechtesten Fall gegen dich verwendet
werden wenn da Formfehler drin sind.
Mehr als vom Platz jagen kann der Händler dich nicht. Nimmst jemand als Zeugen
mit und sprichst das in ruhiger Tonlage mal an.
Autor:  Hynky [ Sa 12. Mai 2018, 19:36 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

NCC hat geschrieben:... und sprichst das in ruhiger Tonlage mal an.


Janines Spezialität :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: *duckflitz*

Gruß
Christian
Autor:  Mad Dog [ Sa 12. Mai 2018, 19:58 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

NCC hat geschrieben:
Helene hat geschrieben:Ich stelle mir jetzt die Frage wie ich weiter handele!?
2 Möglichkeiten. Anwalt oder den Verkäufer persönlich anschreiben.

Hi,

sofern du in der Hinsicht etwas machen möchtest würde ich dir in jedem Fall zum
Anwalt raten. Wenigsten mal ein Erstgespräch machen um den rechtlichen
Rahmen abzuklären...

Ernsthaft? Würde ich von abraten.
Warum? Weil so gut wie jeder Anwalt (sofern er nicht zeitlich voll ausgelastet ist) NATÜRLICH zu einer Klageschrift rät - der verdient nämlich sein Geld damit.

Ich kenne persönlich KEINEN Fall, in welchem ein Anwalt im Vorfeld offen und ehrlich gesagt hat „Wissen Sie, ich sehe Ihre Erfolgschancen bei vielleicht zehn Prozent.“ - der Anwalt bekommt bei einer Klage seine Kohle in jedem Fall, egal ob er vor Gericht gewinnt oder unterliegt.

Wie schon mehrfach oben erwähnt, handelt es sich bei fast allen genannten Punkten nicht um versteckte Mängel, sondern einfach um optische (bzw. geruchliche) Abstriche, welche bei einem Gebrauchtfahrzeug mit >100tkm nichts Außergewöhnliches darstellen - speziell vor dem Hintergrund eines um 3...4k€ unter dem üblichen Marktwert liegenden Kaufpreises. Hinterher zu sagen „ach nee ... ich hab den Kratzer da nicht gesehen ... und die Delle da ist auch nicht schön ... und das Loch da geht ja gar nicht ... hab ich bei der Besichtigung nicht gesehen ...“ ist kein Versäumnis des Verkäufers und erst recht kein Betrug!

WENN Helene sich unbedingt informieren will, ob sie bei einer Klage Erfolgschancen hat, würde ich eher zu einer halbstündigen Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale raten - DIE handeln bzw. äußern sich im Gegensatz zu gewerblichen Rechtsanwälten nämlich TATSÄCHLICH objektiv bzw. im Sinne ihrer Mandanten (weil sie daraus im Nachgang eben NICHT an der Klageschrift und dem Verfahren verdienen).

Aber wie gesagt: Solange kein Unfall verschwiegen oder am Kilometerstand gedreht wurde (oder es sich um Diebesgut handelt ;) ), wird’s meines Erachtens schwer mit einer Klage wegen Betrugs...

Gruß

Christian
Autor:  snatsch [ Sa 12. Mai 2018, 22:33 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

Ach so! Der erste Beitrag ist wirklich ernst gemeint?! 8O

Wegen dem Schlag der Felge würde ich evtl noch mit dem Verkäufer sprechen. Der Rest ist doch lächerlich. Dann muss man halt mal selber die Augen auf machen, sorry.
Autor:  josefini1 [ So 13. Mai 2018, 09:57 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

Mad Dog hat geschrieben:
NCC hat geschrieben:
Helene hat geschrieben:Ich stelle mir jetzt die Frage wie ich weiter handele!?
2 Möglichkeiten. Anwalt oder den Verkäufer persönlich anschreiben.

Hi,

sofern du in der Hinsicht etwas machen möchtest würde ich dir in jedem Fall zum
Anwalt raten. Wenigsten mal ein Erstgespräch machen um den rechtlichen
Rahmen abzuklären...

Ernsthaft? Würde ich von abraten.
Warum? Weil so gut wie jeder Anwalt (sofern er nicht zeitlich voll ausgelastet ist) NATÜRLICH zu einer Klageschrift rät - der verdient nämlich sein Geld damit.

Ich kenne persönlich KEINEN Fall, in welchem ein Anwalt im Vorfeld offen und ehrlich gesagt hat „Wissen Sie, ich sehe Ihre Erfolgschancen bei vielleicht zehn Prozent.“ - der Anwalt bekommt bei einer Klage seine Kohle in jedem Fall, egal ob er vor Gericht gewinnt oder unterliegt.

Wie schon mehrfach oben erwähnt, handelt es sich bei fast allen genannten Punkten nicht um versteckte Mängel, sondern einfach um optische (bzw. geruchliche) Abstriche, welche bei einem Gebrauchtfahrzeug mit >100tkm nichts Außergewöhnliches darstellen - speziell vor dem Hintergrund eines um 3...4k€ unter dem üblichen Marktwert liegenden Kaufpreises. Hinterher zu sagen „ach nee ... ich hab den Kratzer da nicht gesehen ... und die Delle da ist auch nicht schön ... und das Loch da geht ja gar nicht ... hab ich bei der Besichtigung nicht gesehen ...“ ist kein Versäumnis des Verkäufers und erst recht kein Betrug!

WENN Helene sich unbedingt informieren will, ob sie bei einer Klage Erfolgschancen hat, würde ich eher zu einer halbstündigen Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale raten - DIE handeln bzw. äußern sich im Gegensatz zu gewerblichen Rechtsanwälten nämlich TATSÄCHLICH objektiv bzw. im Sinne ihrer Mandanten (weil sie daraus im Nachgang eben NICHT an der Klageschrift und dem Verfahren verdienen).

Aber wie gesagt: Solange kein Unfall verschwiegen oder am Kilometerstand gedreht wurde (oder es sich um Diebesgut handelt ;) ), wird’s meines Erachtens schwer mit einer Klage wegen Betrugs...

Gruß

Christian


Hi, ich greif die "anwaltliche Seite" Deines Postings nochmal auf.
Richtig, auch ich halte die Gebührenordnung der Anwälte für überarbeitungsreif.
Es sollte unterschieden werden zwischen "Beratung", also z.B. über die Gestaltung eines Testamentes. Hier erhält der Anwalt eine Gebühr, ähnlich wie der Notar, soweit ok.
Aber in Fällen, wo es um Siegen oder Verlieren geht, sollte das nach dem Erfolgsprinzip vergütet werden: Gewinn 100%, Verlust 10% Aufwandspauschale, Vergleich Gebühr prozentual nach Erfolg.
Dann wär schnell Ruhe mit dem ewigen Prozessieren und den horrenden Kosten für die Rechtschutzversicherungen.

Im Strafrecht mags so, wie es ist, in Ordnung sein.

Zur Beratung an sich: Auch die Rechtschutzversicherungen haben selbst i.d.R. eine Anwaltshotline. Dort kann man sich kostenfrei und beliebig oft erkundigen, wie man am besten vorgeht. Ich kenne das zumindest von der R+V so, sicherlich gibt's das auch woanders. Kann man sicherlich probieren, da die RSV ja Interesse dran hat, möglichst keine unsinnigen Prozesse bezahlen zu müssen, sollte die Beratung hier eher deeskalierend angesiedelt sein.

mfg
josefini1
Autor:  b300 [ Mo 14. Mai 2018, 08:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

Hallo

Eine kurze Anmerkung zum ATM. Ein Austauschmotor muss beim Verkauf angegeben werden. In der vorherigen Verkaufs-, Kaufhistorie scheint dieses wohl versäumt worden zu sein ;) Ob das ein Vorteil mit einem ATM ist lasse ich erst einmal so stehen. Dieses kann beim originalen Motor wirklich Pech gewesen sein, oder die KM Angaben zum verkauften Auto passen nicht, oder… Ich selber würde mit der Info eines ATM mir einen Wagen sehr genau anschauen. Ein Händler sollte aber vor dem Verkauf seiner Modelle diverse Prüfungen machen. Hat er dieses nicht gemacht, oder den Tausch nicht feststellen können, dann sollte man noch einmal mit dem Verkäufer sprechen. Der Eintrag eines ATM sollte im Kaufvertrag aber noch nachgeholt werden.

Viel Erfolg weiterhin.
Gruß
Autor:  snatsch [ Mo 14. Mai 2018, 09:26 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

Naja da gibts unterschiedliche Gerichtsurteile drüber. Ein Austauschmotor stellt nicht unbedingt einen Mangel da. Der Austausch eines Motors wird als Verschleißreparatur gesehen.

Bei einem Oldtimer wird sowas anders bewertet wie bei einem normalen Gebrauchtwagen.

Unabhängig vom Gesetz würde ich als Käufer nicht davon ausgehen das ein Händler die Motornummer jedes seiner Gebrauchtwagen mit dem Auslieferungszustand abgleicht.

Wenn einem das so wichtig ist, sollte man sowas VOR dem Kauf prüfen oder sich den original Motor im Kaufvertrag bestätigen lassen. Dann wäre es definitiv ein Mangel gewesen.

Ein Austauschmotor ist auch nicht ein Indiz dafür das der Vorbesitzer nicht gut mit dem Auto umgegangen ist.
Teile gehen kaputt....mal früher mal später. Es kann auch einfach Pech sein.
Autor:  b300 [ Mo 14. Mai 2018, 09:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

Es geht hier nicht gleich um einen Mangel, sondern es fehlt einfach in der Historie des Fahrzeugs. Der Tausch des Motors sollte auch mit einem KM-Stand notiert sein. Wer auch immer dieses verpatzt hat. Wenn ein Händler dieses nicht feststellen konnte, oder wollte, dann sollte er aber nach einer Tauschbestätigung des Motors Gesprächsinteresse zeigen. Der Sachverhalt ist dadurch ein ‚wenig‘ verändert.

Gruß
Autor:  LY9A [ Mo 14. Mai 2018, 12:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

Ein Tauschmotor sollte bei Audi in der Fahrzeug Historie auftauchen.
Und Tauschmotor muss nicht "neuer" Motor bedeuten…

Aber ärger Dich nicht, so lange Dir nicht ein "Makel loser Wagen" vorgestellt wurde, der bei der Abholung plötzlich alte Reifen,
eine kaputte Batterie und defekte Hecktüren drin hat, ist alles im "grünen" Bereich!
Autor:  LY9A [ Mo 14. Mai 2018, 12:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

@snatsch (auch wenn Dein Post im falschen Beitrag gelandet ist :mrgreen: ):

muss nicht aber die Möglichkeit besteht immerhin!
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