Hallo Allerseits,
Da die Problematik - meiner Meinung nach - in keine andere Rubrik passt, stell ich's mal hier rein.
Im konkreten Fall geht's nicht um ein Auto mit 4-Ringen sondern um einen Wolfsburger.
Die Situation könnte aber Jeden treffen - egal welche Auto-Marke.
Ausgangs-Situation :
- der Besitzer des Autos ist von A --> nach B umgezogen
- der neue Wohnort liegt in einem völlig anderen Zulassungs-Bezirk (-Kreis)
- das Auto steht schon einige Monate am alten Wohnort auf eingezäuntem Privat-Grundstück (ca. 400 km entfernt)
- das Auto ist aktuell nicht fahrbereit weil Reparaturen durchgeführt werden müssen
- der TÃœV ist seit ca. 3 Monaten abgelaufen
- Kfz-Steuer und Versicherung sind gezahlt
- die Reparatur ist recht Kosten-intensiv und soll in einer Werkstatt am alten Wohnort gemacht werden
- finanziell ist das für den Besitzer frühestens in 8 Wochen möglich
- ABER...die Zulassungs-Stelle am neuen Wohnort besteht auf eine Adress-Änderung wegen Umzug...
...und einem aktuell gültigen TÜV (!)
Das Auto soll nach erfolgter Reparatur und frischem TÃœV am neuen Wohnort vom Besitzer wieder genutzt / gefahren werden.
Frage :
Was macht man in so einem Fall ?
"Tante Edit :"
Abmeldung und Neu-Anmeldung sind unrealistisch, da die Kennzeichen übernommen werden sollen.