Hi Janine,
über so etwas bin ich auch gerade gestolpert, über den Vertrieb solcher Produkte in Eblöd. Dort hatte ein Amtsgericht ein solches Urteil gefällt. Allerdings ist ein Amtsgericht kein BGH, welches Urteil allgemeine Rechtskraft erlangt. Allerdings stelle ich mir die Frage, wieso 100 W-Lampen, Rückfahrwarner, Blitzerwarner usw. dann immer noch beworben werden dürfen, zumal für jeden Abmahnverein oder sogar den Gesetzgeber offentsichtlich ist, daß dieses Produkt in D. nicht veräußert werden darf.
Zu dem Warnblinker-Vorgang:
Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein. verkauft der Händler seine Ware an Sie, kann er Ihnen nicht verbieten, diese weiter zu verkaufen, unabhängig davon, ob es sich - seiner Bezeichnung nach - um 2a Ware handelt oder nicht. Hier greift § 24 MarkenG.
Allerdings kann er die Menge, die er an Sie verkauft auf ein bestimmtes Maß beschränken, dass aber nicht geringer sein darf als das, welches er anderen Verbrauchern beim Verkauf überlässt. Wobei hier zu sagen ist, das der BGH erst jüngst die Ansicht geäußert hat, dass es sich bei der Angabe: "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen" noch nicht um einen Wettbewerbsverstoß handelt.
Händlerlizenz:
Der Hinweis, dass hier ein selektives Vertriebssystem vorliegt, ist allerdings neu und nicht Teil der Ausgangsfrage. Dieser Hinweis deutet darauf hin, dass der Händler der Verkauf seiner Marke nur lizensierten Händlern erlaubt. In der Tat kann der Markeninhaber Lizenzen vergeben, d.h. Händler und u. a. auch Gebiet bestimmen, durch den und auf dem sein Produkt gewerblich vertrieben werden darf. Verkaufen Sie hier als nicht lizensierter Händler, so hätten Sie in der Tat eine Abmahnung zu befürchten, wenn Sie hier gewerblich weiterverkauften. Aus diesem Grunde ist hier Vorsicht geboten.
Allerdings erschließt sich mir nicht, wie das möglich ist. Auch das Markengesetz gibt hier irgendwie nicht so richtig Auskunft drüber:
Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein. Wie man es auch dreht, kommt es scheinbar sehr auf die Geschäftsform an, wobei der Warnblinker evtl. noch nicht mal als original Markenware beworben wurde. Dann würde ich gerne mal wissen, wie VW aus der Nummer herauskommen will.
PS:@44_TR: ja, wenn das so ist, braucht man sich über nichts weiter Gedanken zu machen.