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VW gegen Doppel Wobber Forum

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Re: VW gegen Doppel Wobber Forum

Beitragvon Merlin6000 » Mi 13. Mär 2013, 17:09

tyrannus hat geschrieben: Man kann eine Sammelbestellung nicht mit einem Wiederverkauf gleichstellen, denn es gibt zwar einen der das ganze organisiert, aber niemanden, der einen Profit aus der Sache zieht.



Bitte belege mir diese Aussage mit einem § oder einem Az aus einem BGH Urteil

Das ganze ist vom Ablauf her wie gewerbliches Handeln anzusehen, es wird eine für Privatpersonen unübliche Menge angekauft und dann an private Einzelpersonen weiter verkauft

Ob da am Ende ein Verdienst erzielt wird ist eine ganz andere Sache, das ganze könnten die örtlich zuständigen Finanzbehörden besser bewerten

Und ich arbeite nicht bei VW, und finde solche Sachen grundsätzlich nicht schön, aber wenn das ganze gegen geltendes Recht verstößt so muss VW das nicht hinnehmen
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Re: VW gegen Doppel Wobber Forum

Beitragvon Jan867 » Mi 13. Mär 2013, 19:19

Merlin6000 hat geschrieben:Da bist du auf einem Holzweg, versuch mal z.B. Ed Hardy Klamotten als Neuware im gewerblichen Stil zu verkaufen, da hast du schneller eine strafbewährte Abmahnung als du schauen kannst wenn du keine Markenlizenz besitzt

das glaube ich erst, wenn ich das Gesetz lese, daß so etwas möglich ist.





McGunnOr hat geschrieben:Hersteller, Vertreiber... können festlegen dass Artikel XYZ z.B. aus anderen Ländern nicht in ein bestimmtes Land importiert werden dürfen.

nur wenn von der Ware eine Gefahr ausgeht, so daß die Gesetzgebung im Importland davon berührt wird.





So hatte ich zum Beispiel eine Endstufe in den Staaten bestellt, diese landete dann beim Binnenzollamt, bei der Abholung dort wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass bis vor 2 Wochen ein Importverbot seitens des Herstellers verhängt wurde.

kannst Du bitte mal die Begründung des Zollamtes hier einstellen, oder entsprechend wiedergeben? Vielleicht hilft das in diesem aktuellen Fall sogar weiter.
Grüße
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Re: VW gegen Doppel Wobber Forum

Beitragvon NCC » Mi 13. Mär 2013, 19:24

Jan867 hat geschrieben:
Aus dem selben Grund darf z.b ein Autohändler keine H7 70 Watt Lampe bewerben oder dir Verkaufen.

doch darf er. Der Zusatz "im Bereich der STVZO nicht zugelassen" genügt. Kann man ja beim Stoppelfeldrennen einsetzen...

Hi,

Leider nicht siehe Link.
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Re: VW gegen Doppel Wobber Forum

Beitragvon McGunn0r » Mi 13. Mär 2013, 19:45

*uff*

Ist schon 2 Jahre her...

Vorgang war: Mit dem Hersteller und der Artikelbeschreibung im PC geschaut ob das entsprechende Produkt laut Hersteller nach Deutschland importiert werden darf. Wegen der Begründung, und auf was für einem § das beruht weiss ich nicht... muss ich mal schauen... bin aber kein Jurist.
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Re: VW gegen Doppel Wobber Forum

Beitragvon 44_TR » Mi 13. Mär 2013, 19:49

tyrannus hat geschrieben:Also das mit den Markenlizenzen gibt es natürlich wirklich, greift aber hier in diesem Fall ja nicht (bzw wäre ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat wenn der VW Anwalt damit durchkommen würde), von daher braucht man da eigentlich garnicht diskutieren. Man kann eine Sammelbestellung nicht mit einem Wiederverkauf gleichstellen, denn es gibt zwar einen der das ganze organisiert, aber niemanden, der einen Profit aus der Sache zieht.
Das der (zu einem europäischen Produkt baugleiche) Schalter keine Erstmusterprüfung beim TÜV hatte, stelle ich mal dahin, es wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für das europäische Teil so eine Prüfung durchgeführt, nur weil das jetzt eigentlich für den chinesischen Markt ist, muss es nicht heißen dass es nicht aus der gleichen Billiglohnfabrik kommt wie das "Europa Teil", das halte ich sogar für sehr wahrscheinlich. Und warum sollte der Schalter illegal sein? Er erfüllt seine Funktion und er ist kein Plagiat, also ist er legal. Punkt.
Da kann man sich drehen und wenden wie man will, das ist wieder eine dieser typischen Abmahn-Maschen eines zu heiß gewaschenen Juristen, das ein konzern wie VW so etwas nötig hat finde ich bedenklich.

Hallo,
ich hatte hierzu einen Beitrag verfasst und hab den hier wieder rausnehmen lassen.
Die Darstellungen die zu diesem Sachverhalt auf dieser meingolf-Page kursieren sind schlichtweg FALSCH.
WEIL:
- Der Schalter in Deutschland (von VW) für 14,xx€ in beiden Versionen (hellrot und dunkelrot) bestellbar ist.
- Der importierte Schalter nicht von VW, sondern von FAW in China stammt
- Der importierte Schalter wurde in einer Menge von ca. 260 Stück über diese ababila (einfach rückwärts lesen) Seite bezogen
- Preis des Importschalters 5€

In so fern erzählen die Besteller nicht ganz die Wahrheit - und ich kann VW verstehen!
Bevor ich da selbst recherchiert hatte, war ich auch anderer Meinung...
DAS HIER ist eine ganz andere Geschichte als bei der Doppelwobberaktion!

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Gruß 44_TR
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Re: VW gegen Doppel Wobber Forum

Beitragvon Jan867 » Mi 13. Mär 2013, 19:54

Hi Janine,

über so etwas bin ich auch gerade gestolpert, über den Vertrieb solcher Produkte in Eblöd. Dort hatte ein Amtsgericht ein solches Urteil gefällt. Allerdings ist ein Amtsgericht kein BGH, welches Urteil allgemeine Rechtskraft erlangt. Allerdings stelle ich mir die Frage, wieso 100 W-Lampen, Rückfahrwarner, Blitzerwarner usw. dann immer noch beworben werden dürfen, zumal für jeden Abmahnverein oder sogar den Gesetzgeber offentsichtlich ist, daß dieses Produkt in D. nicht veräußert werden darf.


Zu dem Warnblinker-Vorgang:

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verkauft der Händler seine Ware an Sie, kann er Ihnen nicht verbieten, diese weiter zu verkaufen, unabhängig davon, ob es sich - seiner Bezeichnung nach - um 2a Ware handelt oder nicht. Hier greift § 24 MarkenG.

Allerdings kann er die Menge, die er an Sie verkauft auf ein bestimmtes Maß beschränken, dass aber nicht geringer sein darf als das, welches er anderen Verbrauchern beim Verkauf überlässt. Wobei hier zu sagen ist, das der BGH erst jüngst die Ansicht geäußert hat, dass es sich bei der Angabe: "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen" noch nicht um einen Wettbewerbsverstoß handelt.



Händlerlizenz:
Der Hinweis, dass hier ein selektives Vertriebssystem vorliegt, ist allerdings neu und nicht Teil der Ausgangsfrage. Dieser Hinweis deutet darauf hin, dass der Händler der Verkauf seiner Marke nur lizensierten Händlern erlaubt. In der Tat kann der Markeninhaber Lizenzen vergeben, d.h. Händler und u. a. auch Gebiet bestimmen, durch den und auf dem sein Produkt gewerblich vertrieben werden darf. Verkaufen Sie hier als nicht lizensierter Händler, so hätten Sie in der Tat eine Abmahnung zu befürchten, wenn Sie hier gewerblich weiterverkauften. Aus diesem Grunde ist hier Vorsicht geboten.


Allerdings erschließt sich mir nicht, wie das möglich ist. Auch das Markengesetz gibt hier irgendwie nicht so richtig Auskunft drüber:

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Wie man es auch dreht, kommt es scheinbar sehr auf die Geschäftsform an, wobei der Warnblinker evtl. noch nicht mal als original Markenware beworben wurde. Dann würde ich gerne mal wissen, wie VW aus der Nummer herauskommen will.



PS:@44_TR: ja, wenn das so ist, braucht man sich über nichts weiter Gedanken zu machen. :roll:
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Re: VW gegen Doppel Wobber Forum

Beitragvon ParadoX » Mi 13. Mär 2013, 20:57

Jan867 hat geschrieben:Hi Janine,

über so etwas bin ich auch gerade gestolpert, über den Vertrieb solcher Produkte in Eblöd. Dort hatte ein Amtsgericht ein solches Urteil gefällt. Allerdings ist ein Amtsgericht kein BGH, welches Urteil allgemeine Rechtskraft erlangt. Allerdings stelle ich mir die Frage, wieso 100 W-Lampen, Rückfahrwarner, Blitzerwarner usw. dann immer noch beworben werden dürfen, zumal für jeden Abmahnverein oder sogar den Gesetzgeber offentsichtlich ist, daß dieses Produkt in D. nicht veräußert werden darf.

KAUFEN darfst du ne Menge!
Kannst dir ja auch coole Seitenschweller ohne Zulassung, Felgen oder ein geiles Kettenlenkrad kaufen. Verbietet dir keiner. Nur das verbauen, oder benutzen ist wieder ne andere Geschichte.
Verbauen darfst du es auch. Nur dann nicht mehr mit fahren, ausser auf der eigenen Hofeinfahrt.
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Re: VW gegen Doppel Wobber Forum

Beitragvon NCC » Mi 13. Mär 2013, 21:01

Jan867 hat geschrieben:PS:44_TR: ja, wenn das so ist, braucht man sich über nichts weiter Gedanken zu machen. :roll:


:dito:

ParadoX hat geschrieben:
Jan867 hat geschrieben:Hi Janine,

über so etwas bin ich auch gerade gestolpert, über den Vertrieb solcher Produkte in Eblöd. Dort hatte ein Amtsgericht ein solches Urteil gefällt. Allerdings ist ein Amtsgericht kein BGH, welches Urteil allgemeine Rechtskraft erlangt. Allerdings stelle ich mir die Frage, wieso 100 W-Lampen, Rückfahrwarner, Blitzerwarner usw. dann immer noch beworben werden dürfen, zumal für jeden Abmahnverein oder sogar den Gesetzgeber offentsichtlich ist, daß dieses Produkt in D. nicht veräußert werden darf.

KAUFEN darfst du ne Menge!
Kannst dir ja auch coole Seitenschweller ohne Zulassung, Felgen oder ein geiles Kettenlenkrad kaufen. Verbietet dir keiner. Nur das verbauen, oder benutzen ist wieder ne andere Geschichte.
Verbauen darfst du es auch. Nur dann nicht mehr mit fahren, ausser auf der eigenen Hofeinfahrt.


Jaein, wenn man was kauft und dem Verkäufer sagt: "Ich stell das Ding in Garten" darf er das verkaufen.
Wenn man sagt: " Ich schraub mir das an mein Auto u.s.w. " dann nicht. 8O
Faktisch ist damit aber fast jeder Gewerbliche Eblöd Verkäufer so halb und halb in einer Grauzone.
Der Hersteller von der Ware muss dann dafür sorgen, das z.b. ein Teil ohne Zulassung nicht einfach
durch Einstecken in Betrieb gebracht werden kann.

Ist aber jetzt ja eh egal, da der Grundsachverhalt ja ein anderer ist.
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Re: VW gegen Doppel Wobber Forum

Beitragvon Wutz » Do 14. Mär 2013, 02:51

44_TR hat geschrieben:Hallo,
ich hatte hierzu einen Beitrag verfasst und hab den hier wieder rausnehmen lassen.
Die Darstellungen die zu diesem Sachverhalt auf dieser meingolf-Page kursieren sind schlichtweg FALSCH.
WEIL:
- Der Schalter in Deutschland (von VW) für 14,xx€ in beiden Versionen (hellrot und dunkelrot) bestellbar ist.
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Nun, wenn dem wirklich so ist --> Selfpwnd!
Scheinen aber immer noch sehr überzeugt von Ihrer Sache zu sein die Jungens.
Bin mal gespannt was nun wirklich Sache ist bzw. da noch bei rumkommt.
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Re: VW gegen Doppel Wobber Forum

Beitragvon LY9A » Do 14. Mär 2013, 08:45

NCC hat geschrieben:
Jan867 hat geschrieben:PS:44_TR: ja, wenn das so ist, braucht man sich über nichts weiter Gedanken zu machen. :roll:


:dito:

ParadoX hat geschrieben:
Jan867 hat geschrieben:Hi Janine,

über so etwas bin ich auch gerade gestolpert, über den Vertrieb solcher Produkte in Eblöd. Dort hatte ein Amtsgericht ein solches Urteil gefällt. Allerdings ist ein Amtsgericht kein BGH, welches Urteil allgemeine Rechtskraft erlangt. Allerdings stelle ich mir die Frage, wieso 100 W-Lampen, Rückfahrwarner, Blitzerwarner usw. dann immer noch beworben werden dürfen, zumal für jeden Abmahnverein oder sogar den Gesetzgeber offentsichtlich ist, daß dieses Produkt in D. nicht veräußert werden darf.

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Kannst dir ja auch coole Seitenschweller ohne Zulassung, Felgen oder ein geiles Kettenlenkrad kaufen. Verbietet dir keiner. Nur das verbauen, oder benutzen ist wieder ne andere Geschichte.
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Jaein, wenn man was kauft und dem Verkäufer sagt: "Ich stell das Ding in Garten" darf er das verkaufen.
Wenn man sagt: " Ich schraub mir das an mein Auto u.s.w. " dann nicht. 8O

Faktisch ist damit aber fast jeder Gewerbliche Eblöd Verkäufer so halb und halb in einer Grauzone.
Der Hersteller von der Ware muss dann dafür sorgen, das z.b. ein Teil ohne Zulassung nicht einfach
durch Einstecken in Betrieb gebracht werden kann.

Ist aber jetzt ja eh egal, da der Grundsachverhalt ja ein anderer ist.


Ich bin dem Verkäufer aber nicht verpflichtet auskunft zu geben was ich mit der Ware (privat) mache.
Kaufen kann/ darf ich (fast) alles, nur verwenden eben nicht immer.
Noch nicht mal auf meinem privaten Grundstück :!:
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