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TÜV erklärt seine eigene Eintragung für Nichtig

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

TÜV erklärt seine eigene Eintragung für Nichtig

Beitragvon ACQ92 » Di 21. Jun 2011, 17:12

Heute hat die TÜV-Stelle, die vor 2 Jahren meine S2-AVUS-Felgen auf'm Quattro abgenommen und eingetragen hat, selbige Eintragung erstmal wieder verworfen, weil ich hätte diese Eintragung (§19.2 oder so...) unmittelbar in die Fz-Papiere übernehmen lassen müssen.

Als ich allerdings vor 2 Jahren da war, wurde mir nach mehrmaligem Nachfragen vom "Herrn Inschenöör" bestätigt, daß ich dies NICHT bräuchte, weil er in das Gutachten einen Zusatz vermerkt hatte, daß von dieser Kombination (Zitat) "Keine Gefahr ausgeht und somit eine Änderung der Fz-Papiere nicht notwendig ist".

Und heute war das alles nicht mehr wahr, das ist so nicht korrekt und man wisse nicht was der Chef damit sagen wollte und das müßte ich mit Diesem selbst klären, aber leider sei er zur Zeit im Urlaub...
Ich hätte fast in die Theke gebissen und mußte mir so einige nette Worte klemmen und runterschlucken...
Ich solle nächste Woche nochmal vorbeikommen, dann wäre der Chef wieder da.

DAS war heute eine Posse für die Kreppelzeitung, ehrlich!! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


Gruß Torsten
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Re: TÜV erklärt seine eigene Eintragung für Nichtig

Beitragvon quattro-sa » Di 21. Jun 2011, 17:33

Ich kenne das bisher so, dass bei Anbauabnahmen im Gutachten sinngemäß der Hinweis steht, dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erst bei einer Gelegenheit erfolgen kann, in der sich die Zulassungsbehörde mit den Fahrzeugpapieren zu befassen hat ... also Umzug, Halterwechsel ...

Ansonsten hast Du ja die ABE und das Gutachten zum mitführen.
Mir ist deren Argumentation nicht nachvollziehbar.
Gruß
Marcus

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Re: TÜV erklärt seine eigene Eintragung für Nichtig

Beitragvon ACQ92 » Di 21. Jun 2011, 17:49

So kenne ich das auch.
War heute halt da wegen neuem Stempel... 3x darfst raten, was es NICHT gab *ggg*


Gruß Torsten
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Re: TÜV erklärt seine eigene Eintragung für Nichtig

Beitragvon Audi_Coupe 2.6 » Di 21. Jun 2011, 18:03

so kenne ich das auch nur. führe die eintragung vom gewindefahrwerk so mit, gab bei der letzten HU keine probleme.
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Re: TÜV erklärt seine eigene Eintragung für Nichtig

Beitragvon Coupe Quattro » Di 21. Jun 2011, 19:34

Man muss ganz genau darauf achten, was der Tüv Prüfer in die Abnahmebescheinigung schreibt, bei manchen steht drinn, die Papiere UNVERZÜGLICH zu ändern sind (so wars bei mir, da hätte ich an der Zulassungsstelle, bevor ich zum Tüv geh schon ne Nummer ziehen sollen,dann hätte ich keine ZWEIEINHALB Stunden warten müssen :roll: ) oder nur bei Nächst möglicher Möglichkeit :mrgreen: .
MfG
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Re: TÜV erklärt seine eigene Eintragung für Nichtig

Beitragvon HPM15 » Di 21. Jun 2011, 19:39

Es gibt unterschiedliche Vorgaben, einmal..."...eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Befassung durch die Behörde vorzunehmen"
oder ..."...eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich vorzunehmen"

Das ist hier der Fall und nochmal (Für diese Behauptung wurde ich mehrmals blöde angemacht.... :twisted: ):

Änderungen, die nicht innerhalb von 18 Monaten nach der Abnahme in die Fahrzeugpapiere übernommen wurden, verfallen und müssen neu Begutachtet werden


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Re: TÜV erklärt seine eigene Eintragung für Nichtig

Beitragvon kamikaze180 » Di 21. Jun 2011, 20:06

hm, das hiesse, ich muss meine reifenkombi am Avant auch noch mal abnehmen lassen, falls da einer den zettel liest.
naja, was soll's, so grosse experten hat die rennleitung hier nimmer laufen...
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Re: TÜV erklärt seine eigene Eintragung für Nichtig

Beitragvon HPM15 » Mi 22. Jun 2011, 06:39

kamikaze180 hat geschrieben:hm, das hiesse, ich muss meine reifenkombi am Avant auch noch mal abnehmen lassen, falls da einer den zettel liest.
naja, was soll's, so grosse experten hat die rennleitung hier nimmer laufen...



Die Rennleitung nicht aber bei der nächsten HU kannst Du schön auf die Schnauxx fallen.....


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Re: TÜV erklärt seine eigene Eintragung für Nichtig

Beitragvon mecki » Mi 22. Jun 2011, 08:02

AVUS Eintragung für das "Audi Coupe Quattro 2,8E"?

>Stichwort< Originalräderfreigabe ....?!


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Re: TÜV erklärt seine eigene Eintragung für Nichtig

Beitragvon ACQ92 » Mi 22. Jun 2011, 15:37

@HPM:

Das mit der "unverzüglichen Berichtigung" und der "Berichtigung bei der nächsten Befassung" ist mir bekannt.
Das Dumme ist nur, daß es zwar laut Paragraph zwar eine "unverzügliche Berichtigung" ist, aber der Inscheniöör auf demselben Schein einen Zusatzvermerk gemacht hat, daß "unverzügliche Berichtigung" in meinem Falle entfällt, da "von dieser Rad-Reifen-Kombi keine Gefahr"... siehe meinen Eingangspost *ggg*

Hab seine Worte noch ganz genau im Ohr: "WAS soll da sein? Ist Original und die technischen Daten der Bereifung sind dieselben wie jener Bereifung, die das Auto ab Werk hatte!"

So, und dementsprechend hab ich da weiter nix getan, weil ich mußte ja nicht.
Wenn ich GEAHNT hätte, daß DIESELBE Prüfstelle ihre EIGENE Eintragung 2 Jahre später kippt...
Also nicht direkt kippt, sondern mir sozusagen nen Strick daraus dreht...


@Mecki:

Originalräderfreigabe????
Vergiß es!!
Bei Euch im Norden vielleicht, aber ich komme aus... Achtung, Tusch: HESSEN!!! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


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