"Übersiedlungsgut" kann m.E. nur derjenige (zolltechnisch) abwickeln, der tatsächlich übergesiedelt ist,
also jene Person auf die der A2 in der Schweiz tatsächlich zugelassen war und die dann nach Deutschland übergesiedelt ist.
Dirk hat geschrieben:Kerosin hat geschrieben:Kann es sein das der Sensor etwas näher an den Sensoring gerückt werden muss?
ja, sollte so nah wie nur irgend möglich montiert werden