die Briefträgerin wäre die falsche Ansprechpartnerin in dieser Sache. Relevant ist, daß DHL beweisen müßte, daß sie das Paket gegen Autogramm an die berechtigte Person übergeben haben, oder eine Vereinbarung für einen Ablageort (sehr, sehr vorsichtig mit diesen Ablageorten sein, besser selbst hinte...