Nein, die "Verzweifelungstat" soll sicher keine Entschuldigung oder hinzunehmende Rechtfertigung sein, es ist und bleibt eine Strafttat/Diebstahl, ganz egal ob es um ein Blinkerglas geht oder um ein ganzes Fahrzeug! Ich denke nur daß diese "Verzweifelung" verursacht durch fehlend...