Moderator: quattro-sa
Luise hat geschrieben:Ja die aussagen von dir passen recht gut zum Kilometerstand, denke mal dass es die erste kopfdichtung ist, da das Auto lt. tacho erst knappe 147000km drauf hat. Unser problem ist ,den kauf sind wir sehr naive angegangen, weil mein sohn was unterschrieben hat ( haftausschluss glaube nennt sich das)), was er besser nicht unterschreiben hätte sollen. und jetzt weigert sich der verkäufer dass auto zurück zu nehmen. War ja auch schon beim anwalt, aber der erfolg war nicht so prikelnd. Hast einen Rat, wie wir da eventuell wieder rauskommen!
Vereinbarter Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB)
Eignung zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB)
Eignung zur gewöhnlichen Verwendung (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB)
Unsachgemäße Montage (§ 434 Abs. 2 S. 1 BGB)
Mangelhafte Montageanleitung (§ 434 Abs. 2 S. 2 BGB)
Lieferung einer anderen Sache (§ 434 Abs. 3 Alt. 1 BGB)
Lieferung einer Mindermenge (§ 434 Abs. 3 Alt. 2 BGB)
Luise hat geschrieben:Hallo, bin ne Frau und neu hier, hab da ein problem und zwar:
Mein sohn hat sich ein audi 80 quattro 2,6.baujahr 1992, als winterauto gekauft, leider mussten wir nach ca. 10-15km schnell feststellen das der kühler überkocht, haben ihn dann gleich zu unserer Hauswerkstatt gebracht, die uns gesagt haben dass die Zylinderkopfdichtung kaputt ist.
Wer kennt sich aus und kann mir sagen ob so eine Kopfdichtung, wenn das Auto sechs monate nur gestanden ist auch kaputtgehen kann oder ob der vorbesitzer dass im Mai schon gemerkt haben müsste, oder ob ein sachverständiger sowas rausfinden kann!!
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