Die Originale Leiste hebst auf und gibst mit, wenn du ihn zum Preis aus dem Wertgutachten verkaufen möchtest. Wenn es aber um Originalität beim Wertgutachten geht, es gibt einen Passus, wenn ich mich recht erinnere, dass zeitgemässes Tuning und auch technische "Optimierungen" innerhalb eines gewissen Zeitraumes geht. Hab mich dazu mit einem TÜV Gutachter unterhalten, als auch ich zum Thema "Wertgutachten" recherchiert habe.
Da es beim B6 schon Einzelzündspulen gab, und der gerade mal 6 Jahre nach dem B4 raus kam, gehe ich davon aus, dass dies noch innerhalb dieses Zeitraumes liegt. Ergo: auch keine Wertminderung meiner Meinung nach.