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Müssen die Felgen eingetragen werden?

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Moderator: quattro-sa

Müssen die Felgen eingetragen werden?

Beitragvon DSB » So 27. Jun 2010, 13:38

Hallo,

ich möchte mir gerne andere Felgen zulegen. Mein Vorbesitzer hat die jetzigen Felgen eintragen lassen, kann ich andere Felgen mit dem exakt gleichen Format und der gleichen ET einfach so fahren, oder müssen die dann nochmal separat eingetragen werden?

Gruß,
Henning
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Re: Müssen die Felgen eingetragen werden?

Beitragvon HPM15 » So 27. Jun 2010, 14:58

Hi

Sollten die neuen Felgen exakt die gleiche Grösse und ET haben, sowie über eine ABE für Dein Fahrzeug verfügen, in der auch die Reifengröße stimmt, darfst Du diese so fahren.

Aber Achtung!!!!:

Eine ABE gilt NUR für das Serienmäßige Fahrzeug.
Ist der Wagen Tiefer etc., erlischt die ABE der Felgen und sie müssen eingetragen werden


Ingo
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Re: Müssen die Felgen eingetragen werden?

Beitragvon CoupeQuattroV6 » So 27. Jun 2010, 15:50

Erkundige dich mal genau, bei einem älteren Fahrzeug von mir hatte ich die gleiche Situation. Die Felgen hatten keine ABE und das Fahrzeug war tiefer gelegt. Als ich die eintragen lassen wollte hat mich der TÜV mann wieder nach hause geschickt.
MfG Sebi
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Re: Müssen die Felgen eingetragen werden?

Beitragvon Guido » So 27. Jun 2010, 15:53

Die jetzigen Felgen sind ja nachträglich eingetragen, und in den Papieren steht sowas wie ...Sonderräder Fa. Huber Felgen der Grösse 8,5 x 17 ET 36 mit Reifen 255/35 R17.... Richtig ?

Und Du willst Sonderräder von Fa. Müller Felgen in der gleichen der Grösse 8,5 x 17 ET 36 mit den gleichen Reifen/Grösse 255/35 R17 fahren, richtig ?

Dann musst Du mit den Müller Felgen und einem passenden Teilegutachten zum TÜV und das Zeug abnehmen lassen. Je nach Teilegutachten muss die Abnahme dann erst "bei Gelegenheit" in die Papiere eingetragen werden.

G
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Re: Müssen die Felgen eingetragen werden?

Beitragvon DSB » So 27. Jun 2010, 17:05

Danke für eure Hilfe :)

Der Wagen ist tiefergelegt.. am besten fahre ich dann mal zum TÜV und erkundige mich dort genau.

Gruß,
Henning
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Re: Müssen die Felgen eingetragen werden?

Beitragvon ParadoX » Mo 28. Jun 2010, 19:26

Nur um Ruhe zu haben würde ich es eintragen lassen.
Habe es auch mit meinen Cabrio-Alus so gemacht.

ABER: Ich dachte bislang mit ABE wäre das ok.
Hieße das jetzt das ich miene Winteralus (Rial) noch eintragen lassen müsste? Habe exakt das selbe Format wie die originalen Speedlines vom B4, ebenso die Standart 195er druff. Felgen sind mit ABE. Auto ist tiefer gelegt. Das heißt ich müsste damit zum TÜV-Onkel?
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Re: Müssen die Felgen eingetragen werden?

Beitragvon gtimaster » Mo 28. Jun 2010, 19:40

Nönö! So einfach ist es ja nun mal in Bürokratistanland Deutschland nicht. Der Tüv will ja die Traglast,Freigängigkeit etc. prüfen und dir natürlich auch Geld dafür abknöpfen das sie dir einen Stempel in die Papiere machen. :P
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Re: Müssen die Felgen eingetragen werden?

Beitragvon HPM15 » Di 29. Jun 2010, 13:33

@ParadoX


Richtig, musst Du eintragen lassen.
Liess Dir mal die ABE durch.
Diese bezieht sich IMMER auf den Serienmäßigen Rüstzustand des Fahrzeuges.


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Re: Müssen die Felgen eingetragen werden?

Beitragvon ParadoX » Di 29. Jun 2010, 14:18

*kopfschüttel*
Gewissermaßen machts ja schon Sinn... Trotzdem...

Dann waren das jetzt zwei Winter die ich mit nicht eingetragenem Geraffel rumgefahren bin.
Das ist nun absolut nicht meine Überzeugung :?
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