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Audi S4 B5 Felge auf A4 B5 quattro eintragen?
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Autor:  McGunn0r [ Sa 26. Mai 2018, 17:38 ]
Betreff des Beitrags:  Audi S4 B5 Felge auf A4 B5 quattro eintragen?

Hallo Leute,

mal eine schnelle Frage in den Raum:

Ein Audi S4 (B5) und ein A4 quattro (B5) Teilen sich doch die gleiche Fahrzeug ABE, muss man nun Felgen vom S4 auf dem A4 teuer per Einzelabnahme eintragen lassen oder kann mir das Theoretisch da vorbei gehn wo keine Sonne scheint, weil eben die Felge schon in der Fahrzeug ABE aufgeführt ist?

Direkt geht es um die 8D0 601 025 N auf einem A4 b5 avant quattro 30V (modelljahr 2000)
Autor:  Teddysixtynine [ Sa 26. Mai 2018, 21:00 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Audi S4 B5 Felge auf A4 B5 quattro eintragen?

Also ich trag meine nicht ein
Hab aus den Boleros gelernt...

Gruß Stephan
Autor:  kamikaze180 [ Sa 26. Mai 2018, 22:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Audi S4 B5 Felge auf A4 B5 quattro eintragen?

Was willst du eintragen, wenn in der CoC die Grösse genehmigt ist?
Ich würde die drauf machen und gut. Da passt ja sogar die Modell-Bezeichnung...
Autor:  5-ender [ So 27. Mai 2018, 07:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Audi S4 B5 Felge auf A4 B5 quattro eintragen?

Das CoC-Papier ist für jedes Fahrzeug individuell. Es zählt immer das,
was in dem CoC, deines Wagens steht. Ist bei den A2, mit den 17"S-Linefelgen,
das gleiche, leider. Ich habe mir gleich, die etwas breiteren TT-Felgen, eintragen
lassen.
Eintragungen sind seit diesem Jahr übrigens schweineteuer geworden:
1X Gewindefahrwerk, mit Gutachten
1X Leistungssteigerung, mit Gutachten
und dann die 7,5X17" TT-Felgen, mit den 205/40/17,
waren dann fast genau 300€ 8O .

MfG Chris
Autor:  Rüdi [ So 27. Mai 2018, 09:15 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Audi S4 B5 Felge auf A4 B5 quattro eintragen?

Die S4 Felge ist in der ABE der "normalen" Quattro nicht aufgeführt und muss somit per §21 Einzelabnahme eingetragen werden, sinnig ist es falls du es vor hast mit dem § 21 berechtigten Prüfer vom Tüv absprichst ob und wenn ja welche Unterlagen er dafür benötigt


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Autor:  McGunn0r [ Mi 30. Mai 2018, 13:55 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Audi S4 B5 Felge auf A4 B5 quattro eintragen?

Ist alles nicht relevant weil ist importfahrzeug und daher ausgenullte Schlüsselnummer... An so einem Fahrzeug ist alles eine einzelabnahme nach §21, egal ob du ein Gutachten hast oder ned, weil ebenfalls die EG Zulassung nicht in den papieren drin steht....

Aber jetzt sind die et35 8x17 boleros vom audi v8 eingetragen.... Ich frag mich immer noch ob der geschielt hat oder ned... Weil radabdeckung und so ist schon sehr grenzwertig...

Aber passen dem Wagen schon....

Screenshot_20180530-150333_Gallery.jpg
Autor:  CarstenT. [ Fr 1. Jun 2018, 06:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Audi S4 B5 Felge auf A4 B5 quattro eintragen?

waren dann fast genau 300€ 8O .


Bitte?? Ich habe letzte Woche Fahrwerk und Felgen beim TT eintragen lassen, beides mit Gutachten, 99€.
Autor:  LY9A [ Fr 1. Jun 2018, 06:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Audi S4 B5 Felge auf A4 B5 quattro eintragen?

@ McGunnor:
Der §21 (Vollgutachten) ist bei erstmaliger Begutachtung angesagt.
Danach wird alles (auch Teile mit ABE!) per § 19.2 abgenommen.
Beides lassen sich die Tüffs gut bezahlen…

Die wissen auch genau dass DEKRA und Co in den alten Bundesländern da nicht ran dürfen…

CarstenT. hat geschrieben:
waren dann fast genau 300€ 8O .


Bitte?? Ich habe letzte Woche Fahrwerk und Felgen beim TT eintragen lassen, beides mit Gutachten, 99€.


Eintragung nach §19.2 (Einzelabnahme) oder §19.3 (Änderungsabnahme)?
Ich Tippe mal auf § 19.3…

Noch so zur Info:

Wer Teile (egal welches KFZ) mit ABE eintragen lässt, muss zum TüV!
Das ist dann ein § 19.2…
Habe selbiges an meinem Typ 81 (Lenkrad) machen lassen.
Autor:  CarstenT. [ Fr 1. Jun 2018, 07:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Audi S4 B5 Felge auf A4 B5 quattro eintragen?

Habe gerade noch die Rechnung hier, ja, war 19.3.
Autor:  McGunn0r [ Fr 1. Jun 2018, 07:57 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Audi S4 B5 Felge auf A4 B5 quattro eintragen?

Nein, die eintragung der Felgen bei mir war tatsächlich ein Gutachten zur Erlangung der betriebserlaubnis nach §21
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