Alex0502 hat geschrieben:Danke für die Antwort erst mal.
Ich verstehe nicht ganz ihre Aussage glaube ich, meinen sie die Felgen ohne Eintragung zu fahren und wenn es zeit fur die hu ist die anderen Montieren?
nein, wenn die Eintragung heraus ist, darf man mit den schönen Felgen nicht mehr herumfahren. Ich habe gemeint, wenn die Eintragung der Sonderräder trotz des H-Kennzeichens bestehen bleiben kann, könnte man mit den Sonderrädern weiterhin fahren, und zur Vorführung/HU Originalräder kurzfristig montieren.
Aber es ist ein 2,3E Motor und zurzeit 205/50 15 verbaut.
die Räder sind viel zu klein, der Reifenumfang zu gering, und das Tacho wird zu viel anzeigen. Bei dem Audiwagen sollen 195/65/15 verbaut sein, was einem Abrollumfang von 1937 mm entspricht. Auch zulässig ist 205/60/15, Abrollumfang 1913 mm. Bei der jetzt montierten Kombination sind es nur noch 1790 mm.
Ich denke mal original waren auch schon 15 Zoll verbaut.
ja.
Wenn sie meinen ob die kaufbar sind Dan ja ich habe schon 16 und 17 Zoll mit dem lockreis und teilweise mit dem Gutachten für audi 80 gefunden ich hab bloß keine Ahnung wie alt die Modelle sind und finde nicht die Informationen.
für das Coupe Typ 89 können sehr viele Felgen von 15"-17" in der Breite 6-9J verbaut werden, aber in diesem Fall mit Lochkreis 4x108. Sollte man für die Felgen keine ABE mehr bekommen, so muß man sich in einer Traglastbescheinigung des Herstellers rückversichern, daß die Traglast eingehalten wird, und kann sie per Einzelabnahme eintragen lassen. Das ist gar nicht so schlimm wie man denkt, besonders wenn man eine Reifenbreite von 225 mm verwenden möchte. In kaum einer ABE ist die zu finden...