von Hynky » Do 30. Mär 2023, 19:32
"Sollte" "Könnte" "Dürfte"
Am Ende entscheidet der TÜV-Mann. Und einige von denen gehen mit solcher Logik ran und machen dann eine Änderungsabnahme nach §19. Die ist dann beim nächsten Vorgang in die Papiere einzutragen. So geschehen bspw. bei meinen Votex-Alus auf dem B4 - die gab es bei der ABE meines Fahrzeugs nun mal noch nicht.
Andere hingegen beharren auf Vorschriften, Gesetzen und Paragrafen - und verlangen mindestens eine Traglastbescheinigung. Egal ob die Logik diktiert, dass diese Felge auf diesem Wagen bezüglich der Traglast und generell ihrer Ausführung keinesfalls eine Gefährdung darstellen kann - Papier und Stempel regieren. Ich glaube, auch in diesem unseren Forum wurde da schon ausführlich drüber berichtet und diskutiert.
Die 10-Speichen Speedline sind von Anbeginn der B4-Baureihe als aufpreispflichtige Option bestellbar gewesen. Meiner wurde 1992 tatsächlich auf denen ausgeliefert. Das Sondermodell "Europa" hatte die halt ab Werk bekommen, wie auch der 100 C4 (dann mit 5-Loch-Aufnahme).
Gruß
Christian
A8 2.8 TT5 EZ 06/99 0588/631 -seit 2010 | einer von 409
A4 2.4 MT6 EZ 02/02 0588/784 -seit 2009 | einer von 1508
80 2.8E 4A EZ 06/92 0588/520 -seit 2002 | einer von 268
quattro 2.1 5S EZ 03/83 0591/403 -seit 2022 | einer von 279