Moin Dirk
muss eine Rad-/Reifenkombination abgenommen werden, wenn sich an den Dimensionen einer eingetragenen Kombination nichts ändert?
Konkret geht es um:
Eingetragen ist --> 8.5 x 19 ET 43 mit 10mm Distanzscheiben (pro Rad, effektive ET 33) an der VA und 15mm (pro Rad, effektive ET 28) an der HA. Reifen sind 255/40 19.
Neu --> 8.5 x 20 ET 33 (ohne Distanzscheiben) an der VA und 5mm Distanzscheiben (pro Rad, effektive ET 28) an der HA. Reifen sind 255/35 20.
Die Dimension hat sich doch geändert: Die Felge ist um ein Zoll gewachsen und du hast andere Distanzscheiben.
Laut Reifenrechner ändert sich hier nichts am Abrollumfang und die Maße sind ebenfalls gleich
Der identische Abrollumfang ist die erste Voraussetzung dafür, daß überhaupt eingetragen werden kann.
Ein Dekra-Prüfer sagte dazu, dass es reichen würde, die entsprechenden Unterlagen (Gutachten für die Distanzscheiben, Traglastbescheinigung) mitzuführen.
Oha, GANZ dünnes Eis. Vielleicht hat der Prüfer nicht erkannt, daß du andere Felgen drauf hast, weil er nur gesehen, daß die Felge von Audi ist und deswegen der Meinung ist, daß das Auto bis auf die Distanzscheiben original ist. Dann hat er recht, siehe meine Vorredner.
Das passiert dem besten Ingenieur mal (Ironie), ich hab das auf die harte Tour lernen müssen. Ich war beim TÜV, um meine AVUS-Felge auf meinem Coupe eintragen zu lassen. Der Ingenieur prüfte alles und stellte mir ein Schreiben aus, daß eine Eintragung nicht nötig sei, weil die Rad-Reifenkombi original sei und keinerlei Einfluß habe (oder so Ähnlich, weiß nimmer genau, ist zu lange her...). Das Schreiben sollte ich zu meinen Fahrzeugpapieren nehmen und gut. 2 Jahre später durch den TÜV gefallen wegen nicht eingetragener Rad/Reifenkombination... Und das Beste: Es war der selbe Ingenieur, der mich durchfallen ließ...
Von daher: Ich halte es wie Stefan und guck auf die Uhr, wenn ich beim TÜV "Guten Morgen" gesagt bekomme und was deren Unterschriften wert sind, weiß ich auch...
Gruß Torsten