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[A6 C6] Änderung der Rad-/Reifenkombination - Abnahme notwendig?

(LM-) Räder / Reifen / Fahrwerk / Federn / Dämpfer / Lenkung / TÜV & ABE hierzu / usw...

Moderator: quattro-sa

[A6 C6] Änderung der Rad-/Reifenkombination - Abnahme notwendig?

Beitragvon [Dirk] » Do 14. Nov 2024, 16:40

Hallo Zusammen,

muss eine Rad-/Reifenkombination abgenommen werden, wenn sich an den Dimensionen einer eingetragenen Kombination nichts ändert?
Konkret geht es um:
Eingetragen ist --> 8.5 x 19 ET 43 mit 10mm Distanzscheiben (pro Rad, effektive ET 33) an der VA und 15mm (pro Rad, effektive ET 28) an der HA. Reifen sind 255/40 19.
Neu --> 8.5 x 20 ET 33 (ohne Distanzscheiben) an der VA und 5mm Distanzscheiben (pro Rad, effektive ET 28) an der HA. Reifen sind 255/35 20.
Laut Reifenrechner ändert sich hier nichts am Abrollumfang und die Maße sind ebenfalls gleich.
Felgen sind original Audi, mit Traglastbescheinigung.
Gruß
Dirk
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Re: Änderung der Rad-/Reifenkombination - Abnahme notwendig?

Beitragvon NCC » Do 14. Nov 2024, 17:09

Hi,

Ja muss neu eingetragen werden.

Einzig Felgen die orginal auf dem Modell sind und von der Größe her im Coc Papier aufgeführt werden dürfen ohne separate Abnahme gefahren werden.
Oder halt Zubehörfelgen mit Abe wo die Auflagen alle erfüllt sind.
Oder auch orginal Felgen s.o. mit Spurplatten wo die Spurplatten ne Abe haben und dort alle Auflagen erfüllt sind.
Lg Janine
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Re: Änderung der Rad-/Reifenkombination - Abnahme notwendig?

Beitragvon Dirk » Fr 15. Nov 2024, 06:56

alt: 8.5 x 19 ET 43
neu: 8.5 x 20 ET 33
die Maße sind nicht gleich (die effektive ET und der effektive Abrollumfang zählen hierbei (leider) nicht, auch wenn diese genau gleich bleiben),
also muss es eingetragen werden.
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Re: Änderung der Rad-/Reifenkombination - Abnahme notwendig?

Beitragvon [Dirk] » Fr 15. Nov 2024, 15:18

Der Meinung war ich auch, dass eine Eintragung notwendig ist. Ein Dekra-Prüfer sagte dazu, dass es reichen würde, die entsprechenden Unterlagen (Gutachten für die Distanzscheiben, Traglastbescheinigung) mitzuführen. Daher die Verwirrung... :?
Gruß
Dirk
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Re: Änderung der Rad-/Reifenkombination - Abnahme notwendig?

Beitragvon 44_TR » Fr 15. Nov 2024, 16:19

Hallo Dirk,
mein Vertrauen in die Prüfer im Kittel ist nicht mehr besonders groß.
Mein Kenntnisstand ist folgender.
- fährst Du Serienfelgen mit Serienbereifung dann gilt eine ABG/ABE für die montierten Distanzscheiben
- fährst Du Zubehörfelgen OHNE Distanzscheiben mit einer bereits eingetragenen Reifengröße, dann gilt die ABE der Zubehörfelgen.
Sobald aber zwei oder mehr Dinge kombiniert werden, muss eine Eintragung durch einen Prüf-Ing. erfolgen.

Ich würde mich da auf nichts einlassen. Einige der jungen wilden mussten hier schon das Fahrzeug stehen lassen, bzw. empfindliche Strafen zahlen.
Ich würde es eintragen lassen und dann in einer Kontrolle entspannt bleiben.

Gruß Stefan
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Re: Änderung der Rad-/Reifenkombination - Abnahme notwendig?

Beitragvon 44_TR » Fr 15. Nov 2024, 16:21

Hallo Dirk,
mein Vertrauen in die Prüfer im Kittel ist nicht mehr besonders groß.
Mein Kenntnisstand ist folgender.
- fährst Du Serienfelgen mit Serienbereifung dann gilt eine ABG/ABE für die montierten Distanzscheiben
- fährst Du Zubehörfelgen OHNE Distanzscheiben mit einer bereits eingetragenen Reifengröße, dann gilt die ABE der Zubehörfelgen.
Sobald aber zwei oder mehr Dinge kombiniert werden, muss eine Eintragung durch einen Prüf-Ing. erfolgen.

Ich würde mich da auf nichts einlassen. Einige der „jungen Wilden“ mussten hier schon wegen solcher Sachen das Fahrzeug stehen lassen, bzw. empfindliche Strafen zahlen und nachträglich eintragen lassen oder rück bauen.
Ich würde es eintragen lassen und dann in einer Kontrolle entspannt bleiben.

Gruß Stefan
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Re: Änderung der Rad-/Reifenkombination - Abnahme notwendig?

Beitragvon ACQ92 » Sa 16. Nov 2024, 08:45

Moin Dirk

muss eine Rad-/Reifenkombination abgenommen werden, wenn sich an den Dimensionen einer eingetragenen Kombination nichts ändert?
Konkret geht es um:
Eingetragen ist --> 8.5 x 19 ET 43 mit 10mm Distanzscheiben (pro Rad, effektive ET 33) an der VA und 15mm (pro Rad, effektive ET 28) an der HA. Reifen sind 255/40 19.
Neu --> 8.5 x 20 ET 33 (ohne Distanzscheiben) an der VA und 5mm Distanzscheiben (pro Rad, effektive ET 28) an der HA. Reifen sind 255/35 20.

Die Dimension hat sich doch geändert: Die Felge ist um ein Zoll gewachsen und du hast andere Distanzscheiben.


Laut Reifenrechner ändert sich hier nichts am Abrollumfang und die Maße sind ebenfalls gleich

Der identische Abrollumfang ist die erste Voraussetzung dafür, daß überhaupt eingetragen werden kann.


Ein Dekra-Prüfer sagte dazu, dass es reichen würde, die entsprechenden Unterlagen (Gutachten für die Distanzscheiben, Traglastbescheinigung) mitzuführen.

Oha, GANZ dünnes Eis. Vielleicht hat der Prüfer nicht erkannt, daß du andere Felgen drauf hast, weil er nur gesehen, daß die Felge von Audi ist und deswegen der Meinung ist, daß das Auto bis auf die Distanzscheiben original ist. Dann hat er recht, siehe meine Vorredner.

Das passiert dem besten Ingenieur mal (Ironie), ich hab das auf die harte Tour lernen müssen. Ich war beim TÜV, um meine AVUS-Felge auf meinem Coupe eintragen zu lassen. Der Ingenieur prüfte alles und stellte mir ein Schreiben aus, daß eine Eintragung nicht nötig sei, weil die Rad-Reifenkombi original sei und keinerlei Einfluß habe (oder so Ähnlich, weiß nimmer genau, ist zu lange her...). Das Schreiben sollte ich zu meinen Fahrzeugpapieren nehmen und gut. 2 Jahre später durch den TÜV gefallen wegen nicht eingetragener Rad/Reifenkombination... Und das Beste: Es war der selbe Ingenieur, der mich durchfallen ließ... :respekt:

Von daher: Ich halte es wie Stefan und guck auf die Uhr, wenn ich beim TÜV "Guten Morgen" gesagt bekomme und was deren Unterschriften wert sind, weiß ich auch...


Gruß Torsten
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Re: Änderung der Rad-/Reifenkombination - Abnahme notwendig?

Beitragvon 5-ender » Sa 16. Nov 2024, 18:47

44_TR hat geschrieben:Sobald aber zwei oder mehr Dinge kombiniert werden,
muss eine Eintragung durch einen Prüf-Ing. erfolgen.

Und schwupps ist es eine teure Einzelabnahme...

Mit meiner Spaßkiste hatte ich jetzt zum Beispiel bei einem anderen
TÜV (früher beim TÜV in Münsingen, heute bei einer näheren KÜS-
Niederlassung) jetzt das Problem das meine 9x16 nicht in Kombination
mit dem H&R-Cup-Kit in die Papiere eingetragen wurden. Muste noch-
mal heim, um das Abnahmegutachten zu holen, um zu sehen ob dies
mit dem Fahrwerk abgenommen wurde. Darin stand dann: mit Fahr-
werkstieferlegung...

Hab jetzt eine Kopie davon zu den restlichen Unterlagen im Fahrzeug
hinzu gefügt. Nicht das die Rennleitung mal meckert. Bis jetzt hatte
das keine Sau interesiert....

Heute ist es wirklich besser, alles ist im Schein drinnen...

MfG Chris
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Re: Änderung der Rad-/Reifenkombination - Abnahme notwendig?

Beitragvon kaputtmach » Sa 16. Nov 2024, 19:10

5-ender hat geschrieben:Heute ist es wirklich besser, alles ist im Schein drinnen...


Wenn die Büttel schlechte Laune haben, zweifeln sie eine Eintragung an, weil ihr Ermessen ein anderes ist als das des eintragenden Prüfers. Dann gibts entweder Mängelkarte oder gleich Stillegung und du hast so oder so die Rennerei und darfst diskutieren, selbst wenn der Gutachter am Ende befindet: Alles in Ordnung. Das Gutachten musst du trotzdem bezahlen... Damit ist das ganze System eigentlich ad absurdum geführt.
Am besten hilft es, keine Frittentheke anzuschrauben, den Kübel nicht tiefer zu legen als die Uroma, keine ACAB-Aufkleber spazieren zu fahren und auf größere Spontantreffen mit ähnlich Gestö... äh, Gleichgesinnten zu verzichten.
Ich scheitere gerade daran, einen Bremsenumbau eingetragen zu bekommen. Nur HU gab es komischerweise trotzdem, da fielen weder Bremsanlage, noch Adapter, noch Distanzscheiben auf.
Das Autoschrauben ist mein einziger Ausgleich zum stressigen Job in der Autowerkstatt! :mrgreen:
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