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Unfallschaden
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Autor:  Andreas [ Fr 16. Mär 2018, 18:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Unfallschaden

Na das war doch mal ne klare Ansage!

Das Auto steht optisch gut da und hat sicher einen höheren Wert als 900 € - zumindest für den, der es fährt! Bei unseren älteren Autos ist das nun mal so, sie sind ja auch idR keine "Handelsware" mehr.

Beim Einbau der neuen Rückleuchte vorsichtig sein, sorgfältig einpassen und die Schrauben mit Gefühl anziehen, damit sich das "Glas" nicht verspannt. Klopfen und Ziehen des Blechs ist nicht anzuraten und hier auch nicht nötig. Die Leuchte kann man günstig bekommen, einfach die Teilenummer googeln.

Bin gespannt, was von Stefan noch kommt ;)
Autor:  TomTom [ Fr 16. Mär 2018, 18:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Unfallschaden

Hallo Andreas,

danke Dir.

Eine Ersatzleuchte habe ich tatsächlich sogar noch im Keller gefunden ( Glücksache)
Die auf der rechten Seite hatte ich auch schon mal ab und weiß einigermassen wie es geht.
Müsste mir dann noch diese Dichtmasse besorgen.
Einen Tipp, wo man die her bekommt?
Bei der Rechten hatte ich das tatsächlich noch vom Audi Händler.
Der gab mir 1m davon für ganz kleines Geld.
Ist aber eine halbe Ewigkeit her.

Aber spannender ist für mich gerade wie ich mich im Umgang mit der Versicherung am besten verhalte.
Die behaupten ja gern alles mögliche und treten dabei meist auch sehr selbstsicher auf.
Aber zu was haben sie wirklich das Recht und wozu nicht?
Autor:  Jan867 [ Fr 16. Mär 2018, 18:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Unfallschaden

TomTom hat geschrieben:mag sein, das es besser gewesen wäre einen Kostenvoranschlag der Werkstadt ein zu reichen.
Genau mit diesem Plan bin ich auch in die Werkstatt gefahren.
Der Werkstattmeister fing an zu rechnen.
Leider bewegte sich die Summe die dabei zustande kam sehr schnell in die Höhe des Fahrzeugswertes.
Er empfahl mir die Sache lieber jetzt einen von mir beauftragtem Gutachter in die Hände zu geben.
Es könnte mir passieren, das die Versicherung nach meinem Kostenvoranschlag dann doch noch einen
eigenen Gutachter schickt, meinte er.

genau so schaut es aus. Die Werkstatt ist nicht zur Enthaltung verpflichtet. Und ein KVA kostet Geld, was die Versicherung nicht ersetzt.




Aufgrund von dem was ihr geschrieben hattet, sprach ich ihn auf die Möglichkeit an, das die Versicherung
versuchen könnte den Restwert nach oben zu treiben indem sie jemand präsentiert, der bereit ist noch
absurd viel dafür zu bezahlen.

das ist egal, weil Du es nicht akzeptieren mußt. Außerdem wolltest Du den Wagen doch weiterfahren.




Aber spannender ist für mich gerade wie ich mich im Umgang mit der Versicherung am besten verhalte.
Die behaupten ja gern alles mögliche und treten dabei meist auch sehr selbstsicher auf.
Aber zu was haben sie wirklich das Recht und wozu nicht?

so lange sichergestellt ist, daß Dein Gegner den Unfall verursacht hat, hast Du alle Rechte, nicht die Versicherung.
Erst mal das Gutachten abwarten, bisher lese ich hier nur von Vermutungen.
Autor:  kai 1 [ Fr 16. Mär 2018, 18:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Unfallschaden

Andreas hat geschrieben:Ich gehe davon aus, daß der B4 (muß ja, da Kombi) hinten nicht viel anders aufgebaut ist als der B3. Der B3 ist hinten extrem weich, da gibts rund um die Rückleuchte absolut garnix was tragend wäre.


da liegst falsch , B4 Avant ist nicht mit typ89 im heckbereich vergleichbar , der ist strukturell sehr anders um das Fehlen von hutablagenblech sowie heckscheibenrahmen auszugleichen

die letzte Säule geht bis ins Dach hoch und verbindet die bodengruppe mit dem umlaufenden dachrahmen , die längsträger sind auch nicht im Bereich hinterachsaufnahme Schluss, es gehen Träger bis an die heckstosstange

MfG Kai
Autor:  Andreas [ Fr 16. Mär 2018, 19:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Unfallschaden

Hallo Kai,

danke für den Hinweis. Eigentlich klar, daß grad der Avant anders aufgebaut sein muß.

Nach den Fotos sehe ich aber weiterhin kein Problem, so vorzugehen, wie ich beschrieben habe. Mal in den Seitenbereich innen gucken, aber da wird nichts Schlimmes sein.

Einziges "Problem" ist, daß der Audi Metallic-Lack hat. Arbeits- und Geldbeschaffungsmaßnahme für das Lackgewerbe. Ich bin immer geschockt, wenn ich die abblätternde Klarlackschicht an meinen alten Metallic-Audis sehe. Gottseidank ist mein 89Q als Alltagsaudi schlicht weiß und fertig. Leider ist das Dach schon fast durchpoliert (nicht von mir), aber das ist schnell neu lackiert.

Unter den gegebenen Umständen wüßte ich nun auch sehr gern, was versicherungstechnisch heutzutage Sache ist...


Andreas
Autor:  TomTom [ Fr 16. Mär 2018, 20:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Unfallschaden

Da sagst Du was.
An meinem Audi ist, als er ganz neu war mal ein Müllwagen lang geschrabbt.
Kotflügen und beide linke Türen sind dann wohl neu gekommen und wurden silber lackiert.
Alles über den Audi Händler
Vor 10 Jahren fing der Klarlack an sich langsam zu lösen an den besagten Teilen.
Kotflügel habe ich schon gestauscht an die beiden Türen hatte ich mich noch nicht ran gewagt.
Ist nur im oberen Bereich und man sieht es auch erst, wenn man auf 2m ran ist.
Der Rest von den silbernen original Lack steht aber auch ohne polieren ( habe ich noch nie gemacht)
ganz ordentlich da.
Rote Audis aus der Zeit sehen dagegen meist schlimm aus.
Autor:  NCC [ Fr 16. Mär 2018, 20:41 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Unfallschaden

TomTom hat geschrieben:Aber spannender ist für mich gerade wie ich mich im Umgang mit der Versicherung am besten verhalte.
Die behaupten ja gern alles mögliche und treten dabei meist auch sehr selbstsicher auf.
Aber zu was haben sie wirklich das Recht und wozu nicht?

Hi,

Es gibt mehrere Möglichkeiten das Rechtliche betreffend.

Entweder über gibst du das ganze einem Anwalt. Der wiederrum nimmt das Gutachten
und fordert bei der Gegnerischen Versicherung das ein was dir zusteht inkl. Auslagen und kram.

Alternativ kannst du auch die Gegnerische Versicherung mit dem Gutachten anbei selbst
anschreiben und den Betrag fordern der dir zusteht plus Portogebühren.
D.h. den Fahrzeugwert vor dem Unfall der im Gutachten steht abzüglich des Restwertes der auch
im Gutachten genannt wird. Dieser wird oft über sog. Restwertbörsen ermittelt.
Zusätzlich muss die Gegnerische Versicherung dir die Gutachterkosten zu 100% ersetzten.


Was die Instandsetzung angeht würde ich ein Dellendoktor fragen wegen der Sache. Ggfl. eine
Teillackierung der Ecke wenn man das nicht wegpoliert bekommt. Rückleuchte halt ersetzten.


P.s. sei dir sicher das die Gegnerische Versicherung irgendwas aus völlig sinnfreiem Grund
kürzen wird. Die Warscheinlichkeit für die Versicherung das du wegen 100 Euro Fehlbetrag
vor Gerricht ziehst ist unwarscheinlich weshalb das inzwischen gängige Praxis ist.
Mit der Grund warum 40-50 Euro pro Jahr für eine Rechtsschutzversicherung sehr gut angelegtes
Geld ist.
Autor:  TomTom [ Fr 16. Mär 2018, 20:48 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Unfallschaden

Nun eine ADAC Rechtsschutzversicherung hätte ich.
Autor:  5-ender [ Sa 17. Mär 2018, 06:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Unfallschaden

TomTom hat geschrieben:Nun eine ADAC Rechtsschutzversicherung hätte ich.

Reicht in dem Fall.....
Autor:  ParadoX [ Mi 21. Mär 2018, 14:43 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Unfallschaden

TomTom hat geschrieben:Müsste mir dann noch diese Dichtmasse besorgen.
Einen Tipp, wo man die her bekommt?

Entweder du holst dir wieder Rückleuchtendichtband für ne Markfuffzich in die Kaffeekasse bei ner KFZ-Werkstatt oder du kaufst dir das Zeug irgendwo.
Nennt sich Abdichtband "Terostat 142216".
Bekommt man aber eigentlich nur in der großen Packung mit 10m Länge für ca 40€.
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