Jan867 hat geschrieben:Ich bin mir nicht sicher, ob Schweißarbeiten am Längsträger zulässig sind, aber wenn nicht, könnte man wohl nur den Wagen recyclen...
Ich war mir auch nicht ganz sicher. Da ich ja auf der anderen Seite ein Loch habe,
welches auch geschweißt werden muss, habe ich mir ein Buch gekauft "Korrosions-Reparaturen an PKW TÜV TIPS" vom Verlag TÜV Rheinland ISBN 3-88585-034-6. Das gilt wohl nach wie vor als DER Ratgeber für TÜV gerechtes Instandsetzen. Da wird gesagt, dass man an tragenden Teilen Schweißen darf und auch wie man das machen kann. Ich bin mir nur beim einschätzen der Schadstelle nie so richtig sicher.
Sieht übrigens grob entrostet so aus:
Da werde ich auch ein Blech mit Überlappung druch machen müssen
ACQ92 hat geschrieben:...es wird sogar der Abstand der Schweißpunkte vorgeschrieben, ich meine, ca. 20-fache Blechstärke von Punkt zu Punkt...
Für die Lochdurchmesser gilt laut Buch:
0,6-0,8 mm Blech -> 5-6 mm Lochdurchmesser
0,8-1,5 mm Blech -> 6-8 mm Lochdurchmesser
über 1,5 mm Blech -> 10 mm Lochdurchmesser
Und der Punktabstand:
Punktabstand = 3 x Lochdurchmesser x Blechdicke in mm
Das bedeutet für den Quertäger mit 1 mm dickem Blech:
c.a. 7 mm Lochdurchmesser und c.a. 21 mm Lochabstand.
Da gehen aber nicht viele Löcher nebeneinander hin
Dann kann man die wohl noch im Zickzack setzen um eine stabielere Verbindung hinzu bekommen.
Gruß Thorsten