kai 1 hat geschrieben:hallo
patina ist zulässig , das auto muss nicht nach gerade neu aus dem verkaufsraum kommend aussehen
Zustandsnote drei, nicht schlechter.
Wobei ein WGA nicht mehr nach Benotung vorgenommen wird!
Drei = technisch iO, mit optischen Mängeln (mein 80er als Beispiel)
kai 1 hat geschrieben:umbauten sind auch zulässig solang sie zeitgenössisch sind , dafür gibt es ja diese 10 jahre regel
nicht ganz:
Anbauteile aus dem Zubehör sind innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren nach (dem jeweiligen) erstzulassungs Datum zulässig.
Auch wenn diese NICHT mit Prüfzeugnis/ Gutachten für das Fahrzeug erhältlich waren.
Maßgebend ist:
es muss möglich/ machbar gewesen sein! (meine Borbet auf m 80er als Beispiel)
kai 1 hat geschrieben:selbst motorumbauten sind zulässig , sogar fremdmotoren siehe vw bus mit porsche motor oder ford v6
der prüfer hat ermessensspielraum , den legt jeder prüfer aber etwas anders aus weswegen du dann eben mit dem prüfer dich darüber unterhalten solltest
Nein, falsch!
Wenn ein Motor verbaut wurde der NICHT in der Baureihe/ des Typs verbaut wurde MUSS dieser Umbau & Abnahme & Zulassung mindestens 30 Jahre oder älter sein!
Ansonsten sind Motoren, Getriebe und Gemischaufbereitung NUR aus der Serie/ Typ zulässig!
Ermessensspielraum im Bezug Motoren wurde aufgehoben!