audidrivers
https://www.audidrivers.de/

H-Kennzeichen - Voraussetzungen
https://www.audidrivers.de/viewtopic.php?f=2&t=24279
Seite 1 von 3  Nächste »
Autor:  manfred5 [ Fr 31. Jan 2020, 00:20 ]
Betreff des Beitrags:  H-Kennzeichen - Voraussetzungen

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich mir dem Thema "Historisches Kennzeichen" und würde mich freuen, detaillierte Infos zu den Voraussetzungen zu erfahren.

Es geht um einen Audi 80 B3, Baujahr 1990.
Im Internet findet man etliche Hinweise aber umfassend sind diese nicht unbedingt. 30 Jahre alt - übrigens mindesten 30 Jahre Taggenau und nicht nur das Jahr zählt. Also auch Anfang 2020 kann ein Baujahr Mitte 1990 noch kein H-Kennzeichen bekommen. Tatsächlich erst nach dem 30ten Geburtstag.
In erster Linie muss sich das Fahrzeug hierfür weitgehend im Originalzustand befinden. Wurde der "Oldtimer" stark umgebaut oder beispielsweise mit einem fremden Motor versehen, kann die Anerkennung scheitern. Auch ein schlechter Erhaltungszustand kann ein Hinderungsgrund sein. etc......

So hat ein TÜV Prüfer darauf hingewiesen, daß auch die kleine Beule am Türunterrand ausgebeult werden muß weil sonst das H-Gutachten versagt werden würde. Stimmt das oder bin ich an einen sehr genauen Prüfer geraten?

Mit der Literatur übereinstimmend war die Information, daß alle Änderungen am Serienzustand zulässig sind, wenn diese in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung "üblich" und "zeitgemäß" waren.
Wenn ich so an die BWM 2002 Fahrzeuge denke, die wurde damals ja nach Strich und Faden umgerüstet, sprich optisch getunt etc. Da wird sicherlich so einiges erlaubt sein.

Aber wie verhält es sich mit einem Audi 80? Aus meiner Erinnerung waren diese Audis eigentlich "Opa-Autos" und weitestgehend serienmäßig.
17 Zoll Räder habe ich zu der Zeit 1990-2000 eigentlich nie an einem Audi 80 B3 gesehen. Das ging erst los mit dem Typ B4 - siehe Audi Cabrio.

Hat jemand von uns schon Erfahrungen mit der Erstellung eines H-Gutachtens und kann darüber berichten?

Netten Gruß Manni
Autor:  kai 1 [ Fr 31. Jan 2020, 01:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

hallo

patina ist zulässig , das auto muss nicht nach gerade neu aus dem verkaufsraum kommend aussehen

umbauten sind auch zulässig solang sie zeitgenössisch sind , dafür gibt es ja diese 10 jahre regel

selbst motorumbauten sind zulässig , sogar fremdmotoren siehe vw bus mit porsche motor oder ford v6

der prüfer hat ermessensspielraum , den legt jeder prüfer aber etwas anders aus weswegen du dann eben mit dem prüfer dich darüber unterhalten solltest

ich hab ein auto wo H drauf ist , das muss im frühling wenn die saison nummer wieder gültig ist auch wieder zum prüfer , mal schauen wie das wird :kopfkratz: denn es sind einige sachen einzutragen / abzunehmen

Mfg Kai
Autor:  Wutz [ Fr 31. Jan 2020, 06:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

Ich würde mir direkt eine andere Prüfstelle suchen und diesen Prüfer Prüfer sein lassen.

Was hier in der Gegend alles mit H herum fährt und bedeutend schlechter im Zustand ist als meiner mit Beulchen hier, Steinschlag da, sagt mir: dieser Prüfer macht einen auf Oberlehrer.
Autor:  Stefan Wiedemann [ Fr 31. Jan 2020, 08:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

Moin,

Fahrzeug muss sich in einem "erhaltenswerten" Zustand befinden. Wie das ausgelegt wird, ist Sache das Prüfers.... Ebenso sind zeitgenössische Umbauten erlaubt und, zumindest bei uns, auch gern gesehen, das sie eben den Zeitgeist widerspiegeln.

Letztendlich aber brauchste lediglich einen normalen Prüfer und keinen Krümelkackeroberlehrer....

Gruß Stefan
Autor:  5-ender [ Fr 31. Jan 2020, 09:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

Ich hatte letztes Jahr meinen Typ89 beim Lacker. Bei diesem
kommt regelmäßig ein TÜV'er, um HU zu machen, bei Kunden-
fahrzeugen. Dort gab ich den Auftrag, das Fahrzeug für ein H
anschauen zu lassen. Dieser TÜV-Mensch sah das Auto nur kurz
an und senkte den Daumen. Er hat an allen Veränderungen ge-
meckert... Der war vom TÜV Tübingen.
Als ich kurze Zeit später mit einer unserer Alukugeln in Münsingen
zur HU war, bat ich den dortigen Ingineuer, ein paar Bilder von
meiner Spaßkiste anzuschauen, ob er hier ein Problem mit dem
H hätte - kein Problem :mrgreen:
Ich warte nur noch auf den ersten April, um dort vorstellig zu werden 8) .
In Münsingen ist der TÜV Ulm zuständig. Da sieht man(n), daß jede
regionale Prüfstelle anderst tickt.

MfG Chris
Autor:  manfred5 [ Fr 31. Jan 2020, 12:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

Hallo zusammen,

vielen Dank für die umfassenden Informationen - das zeigt mir, daß ich gar nicht so verkehrt lag, mal nach Euren Erfahrungen zu fragen. Insbesondere der "Krümelkackeroberlehrer" von Stefan hat mich schmunzeln lassen ;-)
Also, erstmal muß ein guter Prüfer her....

Zeitgeist und technische Frage: Gab es den B3 schon mit 17 Zoll Felgen?

Netten Gruß
Manni
ps: Ich stelle in Kürze Bilder von dem Oldie ein ;-)
Autor:  Stefan Wiedemann [ Fr 31. Jan 2020, 13:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

:mrgreen: es ist ja auch so. Du wirst an einem Alltagsauto immer optische Mängel finden. Mit meinem Prüfer rede und diskutiere ich immer bevor ich was baue,siehe V8-Umbau oder mein 82er B2 mit kompletten B3-Achsen und Scheibenbremsen hinten, und dann jibbet es ooch keene Probleme.

17 Zoll B3? Ab Werk war 15 Zoll das höchste der Gefühle bei der Limousine. Fürn H darf dein Gutachten der Felgen nicht jünger als 10 Jahre nach EZ sein. Dann geht das auch.

Gruß Stefan
Autor:  5-ender [ Fr 31. Jan 2020, 13:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

manfred5 hat geschrieben:Zeitgeist und technische Frage: Gab es den B3 schon mit 17 Zoll Felgen?


Ich habe keine 17"er montiert, nur 9X16 ET30... :mrgreen:

MfG Chris
Autor:  manfred5 [ Sa 1. Feb 2020, 17:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

Hallo zusammen,

für das Cabrio gab es 17 Zoll Boleros mit ET35 und das - wie ich meine - schon 1990. Das würde bedeuten, daß innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung diese Felgen vorhanden waren (zeitgemäß) - ob die montiert wurden oder in der Zeit gängg waren, weiß ich nicht.

Netten Gruß
Manni
Autor:  kai 1 [ Sa 1. Feb 2020, 18:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

hallo

ja klar gab es das auf dem cabrio , und das cabrio ist wie das coupe immer typ89

Mfg Kai
Seite 1 von 3 Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]