Hallo zusammen,
ich beschäftige mich mir dem Thema "Historisches Kennzeichen" und würde mich freuen, detaillierte Infos zu den Voraussetzungen zu erfahren.
Es geht um einen Audi 80 B3, Baujahr 1990.
Im Internet findet man etliche Hinweise aber umfassend sind diese nicht unbedingt. 30 Jahre alt - übrigens mindesten 30 Jahre Taggenau und nicht nur das Jahr zählt. Also auch Anfang 2020 kann ein Baujahr Mitte 1990 noch kein H-Kennzeichen bekommen. Tatsächlich erst nach dem 30ten Geburtstag.
In erster Linie muss sich das Fahrzeug hierfür weitgehend im Originalzustand befinden. Wurde der "Oldtimer" stark umgebaut oder beispielsweise mit einem fremden Motor versehen, kann die Anerkennung scheitern. Auch ein schlechter Erhaltungszustand kann ein Hinderungsgrund sein. etc......
So hat ein TÜV Prüfer darauf hingewiesen, daß auch die kleine Beule am Türunterrand ausgebeult werden muß weil sonst das H-Gutachten versagt werden würde. Stimmt das oder bin ich an einen sehr genauen Prüfer geraten?
Mit der Literatur übereinstimmend war die Information, daß alle Änderungen am Serienzustand zulässig sind, wenn diese in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung "üblich" und "zeitgemäß" waren.
Wenn ich so an die BWM 2002 Fahrzeuge denke, die wurde damals ja nach Strich und Faden umgerüstet, sprich optisch getunt etc. Da wird sicherlich so einiges erlaubt sein.
Aber wie verhält es sich mit einem Audi 80? Aus meiner Erinnerung waren diese Audis eigentlich "Opa-Autos" und weitestgehend serienmäßig.
17 Zoll Räder habe ich zu der Zeit 1990-2000 eigentlich nie an einem Audi 80 B3 gesehen. Das ging erst los mit dem Typ B4 - siehe Audi Cabrio.
Hat jemand von uns schon Erfahrungen mit der Erstellung eines H-Gutachtens und kann darüber berichten?
Netten Gruß Manni