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H-Kennzeichen - Voraussetzungen
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Autor:  LY9A [ Mo 3. Feb 2020, 16:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

kai 1 hat geschrieben:hallo

patina ist zulässig , das auto muss nicht nach gerade neu aus dem verkaufsraum kommend aussehen

Zustandsnote drei, nicht schlechter.
Wobei ein WGA nicht mehr nach Benotung vorgenommen wird!
Drei = technisch iO, mit optischen Mängeln (mein 80er als Beispiel)
kai 1 hat geschrieben:umbauten sind auch zulässig solang sie zeitgenössisch sind , dafür gibt es ja diese 10 jahre regel

nicht ganz:
Anbauteile aus dem Zubehör sind innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren nach (dem jeweiligen) erstzulassungs Datum zulässig.
Auch wenn diese NICHT mit Prüfzeugnis/ Gutachten für das Fahrzeug erhältlich waren.
Maßgebend ist:
es muss möglich/ machbar gewesen sein! (meine Borbet auf m 80er als Beispiel)
kai 1 hat geschrieben:selbst motorumbauten sind zulässig , sogar fremdmotoren siehe vw bus mit porsche motor oder ford v6

der prüfer hat ermessensspielraum , den legt jeder prüfer aber etwas anders aus weswegen du dann eben mit dem prüfer dich darüber unterhalten solltest

Nein, falsch!
Wenn ein Motor verbaut wurde der NICHT in der Baureihe/ des Typs verbaut wurde MUSS dieser Umbau & Abnahme & Zulassung mindestens 30 Jahre oder älter sein!
Ansonsten sind Motoren, Getriebe und Gemischaufbereitung NUR aus der Serie/ Typ zulässig!
Ermessensspielraum im Bezug Motoren wurde aufgehoben!
Autor:  Kai [ Mo 3. Feb 2020, 17:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

LY9A hat geschrieben:
kai 1 hat geschrieben:selbst motorumbauten sind zulässig , sogar fremdmotoren siehe vw bus mit porsche motor oder ford v6

der prüfer hat ermessensspielraum , den legt jeder prüfer aber etwas anders aus weswegen du dann eben mit dem prüfer dich darüber unterhalten solltest

Nein, falsch!
Wenn ein Motor verbaut wurde der NICHT in der Baureihe/ des Typs verbaut wurde MUSS dieser Umbau & Abnahme & Zulassung mindestens 30 Jahre oder älter sein!
Ansonsten sind Motoren, Getriebe und Gemischaufbereitung NUR aus der Serie/ Typ zulässig!
Ermessensspielraum im Bezug Motoren wurde aufgehoben!


Hallo

Seit wann ist das so?
Mein Typ81 hat Ende 2016 noch das H Gutachten bekommen, trotz Umbau auf 7a Motor...
Kommt natürlich auch drauf an wie man Serie definiert. Wenn man jetzt Audi 90 als Serie ansieht passt es ja eh. :)

Gruß Kai
Autor:  44_TR [ Mo 3. Feb 2020, 18:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

Hallo Kai,
bitte genau lesen - Motoren aus Fremdfabrikaten oder nicht innerhalb der ersten 10 Jahre möglich gewesen.
Im 76er Oldtimer ist ein stärkerer Motor aus einem 84er drin - Umbau wurde 1984 gemacht. -> kein Problem.
Umbau würde auch heute gehen - da Herstellerfreigabe vorliegt.
Das wäre alles auch H-Konform.
Ein Motor jünger 10 Jahre nach EZ oder Fremdmotor würde heute allerdings nicht mehr mit H-Zulassung funktionieren.

Gruß Stefan
Autor:  LY9A [ Di 4. Feb 2020, 08:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

Kai hat geschrieben:Seit wann ist das so?
Mein Typ81 hat Ende 2016 noch das H Gutachten bekommen, trotz Umbau auf 7a Motor...
Kommt natürlich auch drauf an wie man Serie definiert. Wenn man jetzt Audi 90 als Serie ansieht passt es ja eh. :)

Gruß Kai

Den 20V gab es im Typ 85, von daher ist das mit dem "H" kein Hexenwerk.
Selbst den kleinen 20V (NM) gibt es.
Das waren zwar die Coupés, jedoch ist es immerhin der selbe Typ wie die Limo.
So würde es zumindest unser Prüfer annehmen ;)
Es wird nicht die Modellbezeichnung, sondern die Baureihe/ Typ in den Anforderungskatalogen erwähnt!

Eine Sache hatte ich noch vergessen:
Man kann auch ein konkretes historisches Vorbild nachempfinden, dann lassen sich mehr Türen öffnen.
Nur das muss auch belegbar sein!

Ein gutes Beispiel:
hätte es jemals einen Typ81/85 mit dem AAL/AAT gegeben, egal ob als Versuchsfahrzeug oder Umbau von Privat, dann müsste das bis spätestens 1996/ 1997 zugelassen worden sein und es wäre "H" konform.
Möglich es so zu bauen ist es innerhalb der ersten 10 Jahre nach Ez, jedoch ohne Nachweis (Zulassung) auch nur eines einzigen in Verkehr gebrachten unmöglich historisch abnehmbar.
Autor:  ZUM [ So 16. Feb 2020, 18:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

LY9A hat geschrieben:Den 20V gab es im Typ 85, von daher ist das mit dem "H" kein Hexenwerk.
Selbst den kleinen 20V (NM) gibt es.

Das waren aber nur ein paar wenige Vorserien-Coupés, dies' eigentlich nicht auf die Strasse geschaft haben und "nur" den "kleinen" NM-Motor haten. Bis jetzt habe ich selbst nur ein Exemplar gesehen, das einem Mitglieder Typ 81/85 ID Deutschland e.V. gehört. Den 7A-Motor gabs nie im Typ 81/85.


Gruss Markus
Autor:  44_TR [ Fr 6. Mär 2020, 19:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

Hallo,
war jetzt gerade mit dem Audi 100 (44er mit H) zur HU.
Geringe Mängel:
- unter anderem wegen einem "Steinschlag in der Frontscheibe" außerhalb Fernsichtbereich - den gibt es seit 17 Jahren an dieser Stelle. Aber es gibt ja schon lange keine Frontscheibenrahmen mehr.
- "Ölfeuchter Motor" - die Ölwanne Rostet eher durch, als dass da ein tropfen Öl dran wäre

Unter Hinweise ist dann eine Beule im Heckblech vermerkt. Dort gibt es keinen Rost, keinen beschädigten Lack, lediglich eine Beule - ....

Mängelstatistik erfüllt - gibt wieder ein Fleißkärtchen für den Prüfer.

Motorhaube hatte ich zum Glück neu lackiert - sonst wäre das H wohl aberkannt worden!
Gruß Stefan
Autor:  Mad Dog [ Fr 6. Mär 2020, 20:36 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

Hi Stefan,

44_TR hat geschrieben:...- "Ölfeuchter Motor" - die Ölwanne Rostet eher durch, als dass da ein tropfen Öl dran wäre...

Ärgere Dich nicht. Habe ich etwa bei jeder fünften HU bei meinen Autos auch drin stehen. Und das dann bei wechselnden Fahrzeugen... und ohne was abzudichten dann zwei Jahre später wieder „ohne Mängel“.
Einmal beim grünen A8 damals, bei der nächsten HU dann wieder nicht ... beim A2 war‘s ähnlich, bei der ersten HU „Motor ölfeucht“, zwei Jahre später dann wiederum nicht mehr.
Je nachdem, an was für einen Hansel Du da gerätst, kann es mal so und mal so ausgehen.

Der größte Idiot den ich mal hatte war ein DEKRA-Prüfer. Der hat beim A8 die hinteren Bremsleitungen als korrodiert beanstandet - nur waren das gar nicht die Bremsleitungen, sondern die Hydraulikleitungen für die Niveauregulierung.
Außerdem hatte er die vorderen Bremsschläuche als zu kurz kritisiert - aber das waren sogar Audi-Originalteile für exakt diese FIN (und nebenbei gesagt die längsten Bremsschläuche, die es für dieses Modell überhaupt gibt).
Seine Aussage: „Wenn die Räder hier auf der Bühne voll ausgefedert und eingeschlagen sind, dann ist der Biegeradius der Leitungen zu klein...“.
Der Prüfer beim TÜV-Nord hatte zwei Jahre später dafür nur ein ungläubiges Kopfschütteln übrig sowie den Kommentar „Voll ausgefedert und voll eingeschlagen ... wann kommt DAS denn wohl mal vor? Da müssen Sie ja mit so hoher Geschwindigkeit über eine Kuppe fahren, dass Sie abheben und in der Luft das Lenkrad voll einschlagen. DANN haben Sie aber definitiv ein GANZ anderes Problem als den Biegeradius der Schläuche...“

=> Ab und zu trifft man halt auf so ein Arschloch, welches bei einem alten Auto unbedingt was finden WILL. Egal ob tatsächlich begründet oder an den Haaren herbei gezogen.
Wahrscheinlich oft ein typischer Fall von „zu Hause nix zu sagen, aber im Beruf zumindest mal ein bisschen Macht“...
;)

Gruß

Christian
Autor:  ACQ92 [ Fr 6. Mär 2020, 21:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

"Ölfeuchter Motor" - die Ölwanne Rostet eher durch, als dass da ein tropfen Öl dran wäre

Wieso? Stimmt doch! Wenn die Ölwanne durchrostet, ist der Motor anschließend ölfeucht... :mrgreen:


Gruß Torsten
Autor:  Jan867 [ Mo 9. Mär 2020, 13:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

44_TR hat geschrieben:Motorhaube hatte ich zum Glück neu lackiert - sonst wäre das H wohl aberkannt worden!

erstmal Glückwunsch zur bestandenen HU. Aber den Rest verstehe ich nicht, wozu dient denn eine HU? Der Ermittlung für einen oldtimergerechten Auftritt?

Wikipedia:
Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO. Sie beinhaltet die Verkehrssicherheit, nicht jedoch die Betriebssicherheit.
Autor:  b300 [ Di 10. Mär 2020, 13:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen - Voraussetzungen

Ja, wohl leider eine tägliche Realität. Habe selber schon unterschiedliche Meinungen zum gleichen Fahrzeug erhalten. Ich meine auch verspürt zu haben, dass generell ältere Fahrzeuge unbedingt Mängel eingetragen bekommen müssen. Ja, die Wahrscheinlichkeit ist natürlich größer bei einem älteren Modell, muss aber im gesamten nicht immer stimmig sein. Hier sollte ein Prüfer schon einen Blick für haben, was für eine Basis vor ihm steht. 'Mein' jetziger Prüfer ist selber ein Oldi Fan und freut sich jedes Mal gepflegte, ältere Fahrzeuge zu sehen. Bei meinem FZ sind im Prinzip die letzten HU's ohne Mängel deklariert worden. Die Prüfplakette wird mir, bzw. meinem S6 aber auch nicht geschenkt. Des Weiteren geht der Prüfer von Anfang an auch schon ganz anders ran an solche Modelle, was mir sehr wichtig ist. Die Prüfungen selber laufen aber gewissenhaft ab, was ich auch gut und wichtig finde.
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