Der Gutachter hat mir mitgeteilt das alles was umgebaut worden ist entweder innerhalb der ersten 10 Jahre passiert sein muss (Nachweis ist erforderlich zB. die alte Abnahme) oder bei späterem Umbau das Datum der Erstellung vom Teilegutachten der Teile zählt.
Das Gutachten von H&R ist auch alt genug und H-Kennzeichen konform aber mir war das Auto sowieso zu tief und hart ich wollte halt wieder das original Audi Sportfahrwerk haben daher der Rückbau.
kamikaze180 hat geschrieben:Das Meissener Kennzeichen fand ich schöner, mit Riesa-Großenhain konnte ich noch nie so richtig...
H-Kennzeichen bei uns im Landkreis dürfen nur 6 Zeichen vor dem H haben (Engschrift ist nicht zulässig).
Ich habe extra auf meinem 2. Wagen MEI AQ 90 drauf und wollte das auf den Audi tauschen ging nicht leider ein Zeichen zu viel und da ich eine Kombination mit A Q und 90 haben wollte ging es nur mit RG.
RG AQ 90 war nicht frei daher RG QA 90.