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Unbedenklichkeitsbescheinigung/Briefkopie für Girling 60

Bremssysteme Serie / Auf- und Umrüstung / ABS, ASR,EDS,EBV / usw...

Moderator: quattro-sa

Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung/Briefkopie für Girling 60

Beitragvon chilli » Fr 25. Jun 2010, 08:53

@5-Ender: Nice... danke.

Hat jemand sowas in der Art zufällig auch noch für nen A90 T89Q rumliegen?

Gruß chilli
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung/Briefkopie für Girling 60

Beitragvon BitSchubser » Mo 19. Jul 2010, 13:12

Hallo,
meine zwei Fragen zum Thema G60-Umbau:

1. Kann ich das Problemlos beim 2.0 ABK einbauen oder müssen dort noch andere Änderungen vorgenommen werden?

2. Woran soll ein Prüfer erkennen, dass die G60 nicht ab Werk verbaut war? Sind immerhin Originalteile. Versteht mich nicht falsch aber es reicht schon wenn ich die Boleros eintragen muss, die später ohnehin auf dem Cabrio ab Werk montiert waren!
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung/Briefkopie für Girling 60

Beitragvon Blacktoy » Di 20. Jul 2010, 08:52

Hallo,

mal ganz ehrlich, ich verstehe den Sinn der Eintragung einer G60 Bremse nicht, habe noch NIE einen Prüfer erlebt der den Unterschied zu einer G54 vs G60 gesehen oder geprüft hat.

Ich lebe in Österreich und da musste ich wegen der Felgeneintragung an meinem alten Coupe, zur Landesprüfstelle, als ich denen mitteilte das ich die Bremse hinten von Trommel auf Scheibe auch umgebaut habe , sagte mir der Prüfer " achso ? hat der hinten doch immer, oder nicht ? Mh....? Bremsleistung ist okay , mh.... ? Braucht man nicht eintragen ! ".
Hat Ihn NULL interessiert , Hauptsache die Bremsleistung passt.

Ausserdem , ist bei Turboumbauten , die G60 eh ne sch... Bremse, warum sollte man den Müll dann auch noch eintragen lassen.

Also ich würde sagen , G60 einbauen und gut. HBZ von G54 reicht aus. Wer unbedingt auch den HBZ von der G60 Bremsanlage übernehmen will, kann das tun . HBZ passt 1 : 1.

MfG
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung/Briefkopie für Girling 60

Beitragvon ACQ92 » Do 22. Jul 2010, 18:32

Hallo

Ob man das eintragen lassen MUSS oder nicht weiß ich nicht.
Aber man sollte im eigenen Interesse schon aufpassen, was man da macht bei solchen Umbauten, also technisch gesehen.
Man sollte schon neben den größeren Sätteln schauen, daß man das aufeinander abgestimmt bekommt. Denn neben der Bremsleistung gibt es da noch die Bremsbalance und was nutzt mir ein großer Sattel, wenn der HBZ die geforderte Menge an Bremsflüssigkeit nicht bereitstellen kann... ;-)


Gruß Torsten
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung/Briefkopie für Girling 60

Beitragvon Silence » Do 22. Jul 2010, 19:25

nabend,

veränderungen an der bremsanlage jeglicher art müssen immer von tüv abgenommen und eingetragen werden!

ich habe bei meinen cabrio auch die g 60 eintragen lassen. dazu reichte meinen tüver der ausdruck aus dem AKTE vollkommen aus. bei bedarf schicke ich gern die entsprechenden unterlagen per mail.

gruß,
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung/Briefkopie für Girling 60

Beitragvon mecki » Do 22. Jul 2010, 20:35

Silence hat geschrieben:
Veränderungen an der Bremsanlage jeglicher Art müssen immer von TÜV abgenommen und eingetragen werden!


Warum, und wo steht das?

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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung/Briefkopie für Girling 60

Beitragvon chilli » Do 22. Jul 2010, 20:52

acq92 hat geschrieben:...wenn der hbz die geforderte menge an bremsflüssigkeit nicht bereitstellen kann...


wann tritt dieser fall bei einer g60 umrüstung denn ein? also... bei welchen fahrzeug / motor / vorgängerbrems - konstellationen?

ehrlich gesagt find ich solche "pauschal-einwände" sehr verwirrend.

so gesehen, wäre das ein argument für die eintragung, da diese ja eine überprüfung darstellt... doch, ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen:
ich bin ich nicht davon überzeugt, dass tüv-prüfer (ich neige zu verallgemeinerungen! ;-) ) so in der materie stecken, um wirklich beurteilen zu können,
ob beispielsweise der originale ng-bkv für die girling 60 ausreichend ist.

wenn nur vag-nummern anhand von AKTE-ausdrucken verglichen werden, so müsste die eintragung doch verweigert werden,
wenn bkv und peripherie nicht von einem 20v modell übernommen wurden. oder bin ich da aufm holzweg?!

versteht mich nicht falsch, ich will keine diskussion über fähigkeit oder unfähigkeit von prüfern lostreten.
ich verfolge den thread lediglich, um meine bevorstehende bremsumrüstung optimal durchzuführen.
momentan habe ich allerdings noch keine klare vorstellung von "optimal", da immer wieder aussagen wie die oben gequotete eingeworfen werden.
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung/Briefkopie für Girling 60

Beitragvon Blacktoy » Sa 24. Jul 2010, 08:37

hallo zusammen ,

nun mal ganz ehrlich , kaum ein prüfer kann etwas mit AKTE und etos anfangen ausser er hat vorher bei audi / vw / seat / skoda gearbeitet.
desweiteren beweisst der AKTE oder etos ausdruck nichts weiter, ausser das die teile für audi verwendet werden. ausdrucke von diesen teileprogrammen, sagen nichts über bremswerte oder andere werte aus. also sind sie den druck nicht wert !
den prüfer interessieren nur die bremswerte auf dem bremsenprüfstand.
ich habe mehrfach bremsanlagen umgebaut und fast alle prüfer wussten nichts über die bremsanlagenkomponenten. prüfer fragen nur wenn bei einer optischen überprüfung die optik von der norm abweicht, z.b. porschesättel o.a.
dann wird gefragt , unterlagen verlangt und die änderung eingetragen.
eine g60 bremse ist eine 0815 bremse und nichts wert. bei einem standart-audi mag sie ja okay sein, aber bei 20v turbos ist die g60 der letzte müll.

ich gehe davon aus, das jeder, der an seiner bremsanlage rumbastelt, weis was er tut.

dies ist meine persönliche meinung !!

mfg rainer
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung/Briefkopie für Girling 60

Beitragvon RivaDynamite » Sa 24. Jul 2010, 13:36

Blacktoy, das stimmt nicht. Mag deine Meinung sein, war in meinem Falle aber falsch.

Ich habe fein säuberlich Ausdrucke gemacht der Bremskomponenten in AKTE, aus denen ersichtlich war dass der Unterschied der Bremsanlage im Coupe 2.8 und 2.6 (hab dem Prüfer die MKB der beiden Varianten genannt, die stehen ja in dem Programm hinter den Komponenten) schlicht und einfach in den vorderen Bremssätteln liegt, die restlichen Komponenten (speziell HBZ, ABS,...) werden bei beiden Versionen verwendet...


Damit war die Eintragung kein Thema, aber diese Unterlagen wollte der Prüfer sehen und hat sie sich auch kopiert!
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung/Briefkopie für Girling 60

Beitragvon mecki » Sa 24. Jul 2010, 14:11

Völlig überflüssige Eintragung, weil es eh Bestandteil der Fahrzeugbetriebserlaubnis (b. vielen AUDIS mit diesem Teilen ab Werk) ist, aber schöne Geldabschneiderei.

Aber macht man...

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