Destructor hat geschrieben:Das ist meines Wissens nach nicht notwendig.
Wenn der Scheinwerfer ein Lichttechnisches Gutachten hat und richtig verbaut wird ist es egal in welches Fahrzeug.
Wichtig ist eben die Einhaltung von den ganzen Maßen wie Lichtunterkante etc. die eingehalten werden müssen.
Hi
Wir haben das Thema bei ner Indian Chief und nem 1996er Mustang daurch.
Der Scheinwerfer wird seperat geprüft, ist richtig.
Danach wird dieser Scheinwerfer im Fahrzeug, für welches er Konzipiert wurde, erneut durch das Institut und den Fahrzeughersteller geprüft.
Danach erhält dann auch das Fahrzeug seine EG-ABE, wobei wir beim nächsten Thema wären.
Denn diese ABE erlischt, wenn Bauartfremde Scheinwerfer verbaut werden.
Ingo