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Änderung des §6 STVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverkehrs

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Änderung des §6 STVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverkehrs

Beitragvon kai 1 » Sa 12. Jun 2021, 00:43

Änderung des §6 STVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverkehrsgesetz - Drucksache 432/21
Vor 13 Stunden

Hallo zusammen,
die nachfolgende Mitteilung habe ich von einem Freund erhalten, der mehrere Oldtimerfahrzeuge Auto und Motorräder hat.



Habe dazu in diesem Forum noch nichts wegen §6 gefunden.






Auszug aus dem Motorradonline Portal: "Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit soll ein Gesetz geschaffen bzw. so geändert werden, dass das Fahren von Oldtimern verbieten könnte.

Entstanden wohl aus dem verständlichen Wunsch der Anrainer von Passstraßen, die speziell an Wochenenden unter dem Lärm von oftmals manipulierten Motorrad-Auspuffanlagen leiden, droht jetzt „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“ zu werden:

In der vorliegenden Form ist ein Fahrverbot schon gerechtfertigt, wenn die „Bevölkerung von schädlichen Umwelteinwirkungen betroffen ist“.

Dazu würde es schon genügen, einen Oldtimer, der naturgemäß über keinen KAT verfügt, oder "schlimmer" noch, einen Zweitakter, der konstruktiv bedingt Öl verbrennt, benutzen zu wollen. Einige meinen, dass es so schlimm schon nicht kommen wird, aber darauf können wir uns nicht verlassen. Es gilt, den Anfängen zu wehren.

Gegen diese Pläne läuft darum eine Petition, die unter

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erreichbar ist und der sich jeder Oldtimer-Besitzer anschließen sollte, so er denn überhaupt davon erfährt. Es haben schon ca. 17 % der notwendigen Anzahl diese Petition unterstützt, wer mitmachen will, sollte es bald tun, sie läuft nicht lange. Man kann das ganz einfach auf deren Seite erledigen, ohne Briefpost ausfüllen und abschicken zu müssen.

Die Initiatoren dieses Gesetzes haben ihr Vorhaben wohl bewusst nicht „an die große Glocke“ gehängt, und die Motorradzeitschrift „Tourenfahrer“ ist meines Wissens die einzige, die darüber berichtet hat. Kein Aufschrei vom ADAC oder anderen Automobilclubs, obwohl sich deren Mitglieder ja gerade deshalb dort zusammengeschlossen haben, um ihre Interessen besser vertreten zu sehen.

Den Artikel der Zeitschrift „Tourenfahrer“ sieht man hier:

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Es lohnt, sich mit dieser Sache etwas intensiver zu beschäftigen, denn wenn in Zukunft jeder Bürgermeister seinen Ort für Oldtimer sperren kann, sind Treffen, Märkte, Ausfahrten usw. akut bedroht.

Um möglichst viele Oldtimer-Fans zu erreichen, bitte diesen Aufruf an alle erreichbaren Oldtimer-Clubs, Interessengemeinschaften, Stammtische, Foren usw. weiterleiten.

Wir hoffen inständig, dass genügend Stimmen zusammenkommen, um dieses Vorhaben schon im Keim zu ersticken und wünschen uns allen weiterhin gute Fahrt in Autos, die noch Seele hatten...
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Re: Änderung des §6 STVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverk

Beitragvon audiavus » Sa 12. Jun 2021, 09:32

so fängts an....ist selbstverständlich gezeichnet, die Petition
Sommer: 1992er Audi 100 typ C4 mit 2,5L 7A Motor
Winter: 1991er Audi 100 typ C4 mit AAR Motor
Frau: 1993er Audi 100 Avant typ C4 mit 2,5L AAR und MPI
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Re: Änderung des §6 STVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverk

Beitragvon andi_v6 » Sa 12. Jun 2021, 11:00

Direktlink zur Petition: Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.

Habe auch unterschrieben.
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Re: Änderung des §6 STVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverk

Beitragvon quattro-sa » Sa 12. Jun 2021, 19:50

Danke für den Hinweis - wehret den Anfängen!
Gruß
Marcus

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Re: Änderung des §6 STVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverk

Beitragvon DailyDriver » Sa 12. Jun 2021, 22:57

Hab unterzeichnet!
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Re: Änderung des §6 STVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverk

Beitragvon lemmy » So 13. Jun 2021, 01:22

Ich auch!
Grüße von der Ems,
Andreas

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Re: Änderung des §6 STVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverk

Beitragvon Wutz » So 13. Jun 2021, 06:08

Done!
Bild'90er B3 PM Special (7.920)
Bild'97er C4 ABC Avant (1.464)
Bild'17er Logan Stepway TCe90 (28.541)

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Re: Änderung des §6 STVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverk

Beitragvon ACQ92 » So 13. Jun 2021, 06:30

Done!


Gruß Torsten
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Re: Änderung des §6 STVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverk

Beitragvon Jan867 » Mo 14. Jun 2021, 13:04

Gut aufgepaßt Kai!

jupp, so fängt es immer an, 50.000 sind erreicht!
Grüße
Jan
________


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Theorie ist, wenn nichts mehr geht, und jeder weiß warum.
Praxis ist, wenn alles geht, und niemand weiß warum.
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Re: Änderung des §6 STVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverk

Beitragvon ACQ92 » Mo 28. Jun 2021, 07:15

Ich denke auch eher, daß das als "Vorbereitung" zur Einführung einer neuen "Umweltstrafsteuer für Oldies" dienen soll. Zuerst was Fürchterliches ankündigen (Fahrverbote etc.) und sich dann auf einen Kompromiss einigen, wo dann Oldies zwar weiter betrieben werden dürfen, aber nur zu einem "angemessenen" (horrenden) Preis. Und somit hat man genau das erreicht, was man von Anfang an wollte (kassieren!), weil die Oldie-Gemeinde ist ja froh, daß zumindestens die Fahrverbote vom Tisch sind *puuuuuh* :D


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