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EU plant Enteignung von alten Verbrenner-Fahrzeugen ...

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Re: EU plant Enteignung von alten Verbrenner-Fahrzeugen ...

Beitragvon RivaDynamite » Mi 6. Dez 2023, 15:14

Mad Dog hat geschrieben:Frage: Wie will man bei 3.100 Verkehrstoten insgesamt und "nur" etwa 200 Verkehrstoten auf der Autobahn durch ein Tempolimit auf der Autobahn die Verkehrstoten halbieren?


Ich muss hier mal eben meine Meinung kundtun, wissend dass ich damit vermutlich alleine dastehe.
Wir reden hier nicht über Euros, über Wirtschaftswachstum, über Klicks oder sonstwas, sondern über Menschenleben.

Die Frage ist: Wie viele Menschenleben würden denn deiner Meinung nach ein Tempolimit rechtfertigen? Ich sage: Jedes einzelne!

Von den Folgen für die Umwelt mal ganz abgesehen. Und die kleinzureden, ist absolut quatsch - das weiß jeder, der nen Bordcomputer hat und mal schaut, was sein Auto bei 130 verbraucht im vergleich zum Verbrauch bei 200kmh.
Ich fahre beruflich viel, ich fahre auch (seltener) gern mal schnell, aber vernünftig ists nicht.
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Re: EU plant Enteignung von alten Verbrenner-Fahrzeugen ...

Beitragvon Mad Dog » Mi 6. Dez 2023, 15:19

Jan, ... da bin ich absolut bei Dir.

Ich wollte damit auch nur klar stellen, dass die einfache Formel "Die BÖSEN Populisten-Medien gegen den GUTEN ÖRR" in dieser Form eben auch nicht stimmt.
Und nochmal: Ich finde das Lügen und Meinungs-Machen bei den Öffis tatsächlich noch umso schlimmer, als dass sie sich selbst als "Die Guten" hinstellen und als moralische Instanz inszenieren.

Gruß

Christian

@Dennis: Es geht doch gar nicht um das Thema selbst! :roll: Ich wollte mit meinem Beispiel lediglich aufzeigen, dass im ÖR ebenfalls gelogen wird dass sich die Balken biegen.
Und man kann nun mal die 3.100 Toten nicht halbieren indem mal das Tempolimit auf der Autobahn einführt! Auch DAS war eine Fehlinformation.

Oder mal so rum gefragt: Findest Du es legitim, die Zuhörer bewusst anzulügen um die Meinung zugunsten eines Tempolimits zu beeinflussen?
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Re: EU plant Enteignung von alten Verbrenner-Fahrzeugen ...

Beitragvon Sepp » Mi 6. Dez 2023, 19:29

Hallo,
RivaDynamite hat geschrieben:Wir reden hier nicht über Euros, über Wirtschaftswachstum, über Klicks oder sonstwas, sondern über Menschenleben.

Die Frage ist: Wie viele Menschenleben würden denn deiner Meinung nach ein Tempolimit rechtfertigen? Ich sage: Jedes einzelne!

Deine Idee klingt erst mal nicht schlecht!

Die Frage ist nur, wie weit willst du mit dem Tempolimit gehen?
Egal wie weit du das Tempo reduzierst, es wird immer Verkehrstote geben.
Selbst wenn wir alle nur noch mit Schrittempo fahren, nicht nur innerorts, auch auf Landstraßen und Autobahnen, es wird Tote dabei geben.

Die logische Konsequenz aus deinem Vorschlag ist demzufolge ein komplettes Fahrverbot. ;)
Sepp
 
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Re: EU plant Enteignung von alten Verbrenner-Fahrzeugen ...

Beitragvon Jan867 » Do 7. Dez 2023, 14:03

RivaDynamite hat geschrieben:Von den Folgen für die Umwelt mal ganz abgesehen. Und die kleinzureden, ist absolut quatsch - das weiß jeder, der nen Bordcomputer hat und mal schaut, was sein Auto bei 130 verbraucht im vergleich zum Verbrauch bei 200kmh.
Ich fahre beruflich viel, ich fahre auch (seltener) gern mal schnell, aber vernünftig ists nicht.

was ist mit den Folgen für die Umwelt, die durch Sport- und Veranstaltungen jeglicher Art entstehen? Wäre es im Anbetracht der Situation nicht besser, auf alle Hobbys zu verzichten, damit blos kein CO² entsteht? Ich sage Dir, die Menschheit stirbt an Depressionen und Langeweile.




Mad Dog hat geschrieben:Jan, ... da bin ich absolut bei Dir.

Ich wollte damit auch nur klar stellen, dass die einfache Formel "Die BÖSEN Populisten-Medien gegen den GUTEN ÖRR" in dieser Form eben auch nicht stimmt.

das habe ich nicht behauptet, Christian. Es sind ebenso konservative Medien im Angebot, die sich nicht zu den Populisten zählen lassen müssen. Wenn man allerdings permanent einen Lagerkampf führen möchte, Situationen nur von einer Seite beleuchtet, und der Haß Einzug in der Sprache findet, hat man für mich persönlich verloren. Dann orientiere ich mich eher an Ergüssen, die scheinbar noch über einen gewissen Wahrheitscharakter verfügen könnten.

Diese Journalisten müssen sich einfach mal vor Augen halten, daß sie ein ganzes Volk mit ihrem Geseiere konterminieren, Menschen die einfach an irgendetwas glauben wollen hinter das Licht führen, nur damit sie, die großen Macker, ihr Ziel erreichen und anschließend die Welt retten können.
Grüße
Jan
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Re: EU plant Enteignung von alten Verbrenner-Fahrzeugen ...

Beitragvon Dirk » Sa 23. Dez 2023, 11:35

hier ein Versuch der Klarstellung (allerdings auch aus dem Springer Verlag) -> Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.
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Re: EU plant Enteignung von alten Verbrenner-Fahrzeugen ...

Beitragvon 44_TR » Fr 26. Jan 2024, 20:08

Hallo,
es scheint wohl doch keine Falschmeldung gewesen zu sein. Was in der anderen Quelle steht, waren die Artikel mit der Verschrottung des 300SL genau dazu gedacht, die Sache unglaubwürdig zu machen...

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Es liest sich aber nicht ganz harmlos.
Sucht mal im Dokument nach:
TEIL A - KRITERIEN FÃœR DIE BEWERTUNG DER REPARIERBARKEIT VON FAHRZEUGEN
TEIL B - VORLÄUFIGER KRITERIENKATALOG FÜR ALTFAHRZEUGE

Gruß Stefan
44_TR

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Re: EU plant Enteignung von alten Verbrenner-Fahrzeugen ...

Beitragvon Jan867 » Fr 26. Jan 2024, 23:07

Hallo Stefan,

als Falschmeldung ist das nicht bezeichnet worden, ich verstehe die Kommentation von Reichelt, Eva Herrmann usw. als Aktion subversiver Kräfte, die jede Äußerung verdrehen, um Menschen einen anderen Sinn zu vermitteln, damit sie sich gegen ihre Regierung erheben. Das mag Putin gerne leiden.

Und hier für alle, die keine Lust haben, den kompletten geschwollenen Text zu übersetzen:


ANHANG I

KRITERIEN FÃœR DIE FESTSTELLUNG, OB EIN GEBRAUCHTES FAHRZEUG EIN ALTFAHRZEUG IST

TEIL A

KRITERIEN FÃœR DIE BEWERTUNG DER REPARIERBARKEIT VON FAHRZEUGEN

1.Ein Fahrzeug ist technisch nicht reparierbar, wenn es eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:

a)Es wurde in Einzelteile zerlegt oder ausgeschlachtet;

b)es wurde zugeschweißt oder mit Isolierschaum verschlossen;

c)es wurde in solchem Maße verbrannt, dass der Motorraum oder der Fahrgastraum zerstört ist;

d)es befand sich bis oberhalb des Armaturenbretts unter Wasser;

e)eines oder mehrere der folgenden Bauteile des Fahrzeugs können nicht repariert oder ausgetauscht werden:

i) Bauteile mit Bodenkontakt (z. B. Reifen und Räder), Federung, Lenkung, Bremsen und deren Steuerelemente;

ii) Sitzverankerungen und -gelenke;

iii) Airbags, Gurtstraffer, Sicherheitsgurte und ihre peripheren Bedienungselemente;

iv) Körper und Fahrgestell des Fahrzeugs;

f)seine Struktur- und Sicherheitsbauteile weisen technische Defekte auf, die unumkehrbar sind und dazu führen, dass diese Bauteile nicht ausgewechselt werden können, z. B. Metallalterung, mehrere Risse in der Grundierung oder übermäßige perforierende Korrosion;

g)seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt.

2.Die Reparatur des Fahrzeugs ergibt aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, wenn sein Marktwert niedriger ist als die Kosten der erforderlichen Reparaturen, um es innerhalb der Union in einen technischen Zustand zu versetzen, der ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen war.

3.Ein Fahrzeug kann als technisch nicht reparierbar angesehen werden, wenn

a)es sich bis unterhalb des Armaturenbretts unter Wasser befand und der Motor oder das elektrische System beschädigt ist;

b)die Türen nicht an ihm befestigt sind;

c)Kraftstoff oder Kraftstoffdämpfe austreten und eine Brand- und Explosionsgefahr darstellen;

d)Gas aus seinem Flüssiggassystem ausgetreten ist, weshalb eine Brand- und Explosionsgefahr besteht;

e)Betriebsflüssigkeiten (Kraftstoff, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Batteriesäure, Kühlflüssigkeit) ausgetreten sind, wodurch Wasserverschmutzung riskiert wird; oder

f)die Bremsen und Lenkungsbauteile außerordentlich abgenutzt sind.

Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, wird eine individuelle technische Bewertung durchgeführt, um festzustellen, ob der technische Zustand des Fahrzeugs ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen wurde.

TEIL B

VORLÄUFIGER KRITERIENKATALOG FÜR ALTFAHRZEUGE

Die folgenden Kriterien können auch als zusätzliche Faktoren herangezogen werden, um festzustellen, ob es sich bei einem gebrauchten Fahrzeug um ein Altfahrzeug handelt:

a)Es fehlen Mittel zur Identifizierung des Fahrzeugs, insbesondere die Fahrzeug-Identifizierungsnummer;

b)der Fahrzeugeigner ist unbekannt;

c)es wurde für mehr als zwei Jahre seit dem Zeitpunkt, zu dem diese zuletzt erforderlich war, keiner nationalen technischen Überwachung unterzogen;

d)das Fahrzeug ist nicht angemessen vor Beschädigungen während der Lagerung, des Transports sowie des Be- und Entladens geschützt; oder

e)es wurde zur Behandlung an eine zugelassene Sammelstelle oder eine zugelassene Verwertungsanlage übergeben.




Zunächst handelt es sich hier um einen

Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG

Was nachher dabei herauskommt, werden wir sehen, solange ist diese ganze Sachlage einfach nur egal :schlafen: . Ansonsten geht es um den sachgerechten Umgang mit Schrott und deren Exportfähigkeit in Drittländern unbekannter Entsorgungsmöglichkeiten.

So ganz nebenbei, dieser Punkt wird rechtlich nicht umsetzbar sein:
g)seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt.

hier haben sich Nutznießer eine Abschußquote für Altfahrzeuge sichern wollen, die juristisch so laienhaft, verallgemeinernd und inkompetent formuliert wurde, daß sie juristisch voll angreifbar ist. Zukünftig dürften dann wohl auch keine Hüft-OP´s an Menschen mehr ausgeführt werden, weil sie damit ihre "ursprüngliche Identität" verlieren.

Ebenso wird es fraglich sein, Fahrzeuge mit einem Zulassungsdatum vor Inkrafttreten einer neuen Verordnung zu inkludieren, scheinbar zielt es auf eine neue Fahrzeuggeneration hin, die noch nicht produziert ist.
Grüße
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Re: EU plant Enteignung von alten Verbrenner-Fahrzeugen ...

Beitragvon kaputtmach » Sa 27. Jan 2024, 11:34

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Re: EU plant Enteignung von alten Verbrenner-Fahrzeugen ...

Beitragvon Jan867 » Mo 29. Jan 2024, 13:41

Besten Dank für den Bericht von Chip,

Papier ist geduldig und allerdings stellt deren Begründung auch nur ihre Ahnungslosigkeit dar, denn so wie sie es schreiben, verhält es sich eben nicht:
Chip hat geschrieben:Diese besagen auch, dass ein Fahrzeug dann als "technisch nicht reparierbar" gelten soll, wenn seine Reparatur "den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells" erfordert, was laut des Dokuments "zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt". Auch das würde jedoch nur bedeuten, dass solche Fahrzeuge als nicht reparierbar klassifiziert werden und deshalb beim Verkauf oder Export als Müll klassifiziert werden müssen und eben nicht als Gebrauchtfahrzeuge.



Wenn man es so gestalten möchte wie beschrieben, wird man diesen Eingangssatz korrigieren müssen:
EU hat geschrieben:Die im Jahr 2000 angenommene Altfahrzeugrichtlinie bildete den ersten harmonisierten EU-Rahmen zur Sicherstellung, dass Fahrzeuge, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben und als Abfall gelten, auf umweltverträgliche Weise behandelt werden.

Hier wird sich noch jemand zum "Ende der Lebensdauer" genauer äußern müssen.
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Re: EU plant Enteignung von alten Verbrenner-Fahrzeugen ...

Beitragvon kaputtmach » Sa 10. Feb 2024, 21:30

Die eigentliche Fachpresse hat sich des Themas nun auch angenommen: Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.

Jan867 hat geschrieben:Hier wird sich noch jemand zum "Ende der Lebensdauer" genauer äußern müssen.


Diese Äußerung erfolgt, sobald die EU-Kommission die Vorschläge mal durchgekaut hat und einen Beschluss fast. Vielleicht in den kommenden zehn Jahren ungefähr.
Was anderes als bloße Vorschläge sind das - wie schon gesagt - bisher nämlich nicht. Diese Vorschläge sind gewiss diskutabel und werden deshalb vom rechten Rand als bereits beschlossene Fakten hingestellt und so zur Meinungsmache und Spaltung nach bekanntem Muster missbraucht. Dass die EU diese Vorlage lieferte, kann man ihr aber schon vorwerfen. ;)
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