Ich hätte Zugriff auf einen A2, der bis 2017/2018 in der Schweiz gelaufen ist.
Die Kugel hatte einem Deutschen gehört, welcher in der Schweiz gelebt hatte.
Dieser kam nach Deutschland zurück und hatte gleich einen Unfall. Der Besitzer
hatte wohl keine Asche, so daß das Fahrzeug bei der Werkstatt (in D) geblieben ist.
Der Werksattbesitzer hatte das Auto für einen kleinen Betrag übernommen.
Der Schaden wurde Repariert und das Fahrzeug verkauft. Der neue Besitzer hat
Beim TÜV abnahme machen lassen und wollte das Fahrzeug anmelden, was
jedoch nicht ging, weil das Auto nicht verzollt war...
Das Auto ging damit an die Wrkstatt zurück und stand nun seither (6 Jahre).
Meine Frage dazu: gibt es eine Möglichkeit die Zoll-Formalitäten nachträglich zu regeln,
ohne ein Verfahren wegen Hinterziehung der Einfuhrumsatzsteuer an der Backe zu
haben. Bei dem Versuch vor 6 Jahren wurde wohl die Drohung ausgesprochen.
Ich würde das Auto gerne erhalten, weil es erst 108.000 Km gelaufen und Scheck-
heftgepflegt, sowie die Laufleistung belegbar ist.
Motor ist ein AUA, hatte jedoch nie über 15.000Km zwischen den Service's.
Der Zustand ist ebenfalls recht gut. Austattung ist nicht berauschend, aber ich möchte
die Alukugel gerne zurück in's Leben holen. Fahren tut es wunderbar...
Der Kaufpreis ist 3-Stellig....
MfG Chris