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Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Jan867 » Di 30. Sep 2014, 13:32

Motor Talk hat geschrieben:Der Bundesrat ergänzt, dass das Bußgeld für einen nicht mitgeführten Fahrzeugschein auf 20 Euro erhöht werden soll.

und wie sind die weiteren Konsequenzen? 20,-- sind nicht gerade viel, wenn man an die Kosten der weiteren Umstände dieser Neuregelung denkt... :mrgreen:




LY9A hat geschrieben:Froh ist der, der rote Kennzeichen griffbereit hat....

wer darf rote Kennzeichen besitzen und einsetzen, und wieviel kosten die?
Grüße
Jan
________


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Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Billy-the-kid » Di 30. Sep 2014, 15:20

Jan867 hat geschrieben:
LY9A hat geschrieben:Froh ist der, der rote Kennzeichen griffbereit hat....

wer darf rote Kennzeichen besitzen und einsetzen, und wieviel kosten die?



Variante 1 (07er): Privatleute für (begutachtete) Oldtimer mit Fahrzeugalter über 30 Jahre, dazu noch in historisch korrektem Verbauungszustand.

Variante 2 (06er): Autogewerbetreibende.

Beide Varianten dürften also für viele Audi-Besitzer hier leider nicht einschlägig sein. (Ich hab zwar die erstgenannte Variante eines roten Kennzeichens, aber für den Audi nützt mir das nix.)
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Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon McGunn0r » Di 30. Sep 2014, 15:43

Dann setz doch die Kiste zusammen, mach TÜV drauf und fertig!?

Wo ist da das Problem?
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Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon CarstenT. » Di 30. Sep 2014, 16:34

Dann setz doch die Kiste zusammen, mach TÜV drauf und fertig!?

Wo ist da das Problem?


Und wie kommst Du zum TÜV Du Held??

Wie blässt Du einen Hobel ohne alte Nummer vor dem TÜV mal durch,
wenn das mal Teil länger gestanden hat oder neu aufgebaut oder importiert wurde??
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Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon McGunn0r » Di 30. Sep 2014, 16:39

War auf den Helden über mir bezogen... ;)

Bin ja selber nicht gerade amused über dieses Thema...

Aber erst mal abwarten, noch ist da ja gar nix spruchreif... ;)
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Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Merlin6000 » Di 30. Sep 2014, 17:21

Das ganze geht ja schon seit Monaten durchs Net, für Fahrten zum Tüv ist das KZK erlaubt, das muss dann an der Zulassungsstelle so angegeben werden, und die Fahrtstrecke wird eingetragen

Einzig wenn man sich als gewiefter Bastler ein Auto irgendwo kaufen will wo die HU abgelaufen ist um es über Entfernung nach Hause zu bringen, dann hat man so wie es ausschaut keine Chance außer rote Kennzeichen vom Händler oder eben Trailer

Wir werden uns sobald es passt zu dritt einen Trailer kaufen, einmal Quattro, einmal 4-Motion und einmal Galaxy vorhanden zum ziehen
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Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon audiavus » Di 30. Sep 2014, 17:35

na einen Vorteil hat es ja: wenn man ne Karre loswerden will die eigentlich Kernschrott ist aber noch ein Jahr Tüv hat, ist die Plötzlich viel mehr Wert :lolschlag:
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Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Kai » Di 30. Sep 2014, 20:43

Billy-the-kid hat geschrieben:
Jan867 hat geschrieben:
LY9A hat geschrieben:Froh ist der, der rote Kennzeichen griffbereit hat....

wer darf rote Kennzeichen besitzen und einsetzen, und wieviel kosten die?

...
Variante 2 (06er): Autogewerbetreibende.



Über das rote 06er braucht man sich als Privatmann gar keine Gedanken machen.
Selbst für Gewerbetreibende sind die Hürden mittlerweile so hoch, und die Versicherung so teuer das das kaum noch für jemanden wirtschaftlich ist.

Ich hatte ja bis vor ~1,5 Jahren ein Nebengewerbe als Fahrzeugaufbereiter und wollte mir eine rote 06er Nummer dafür (und für meine privaten Steh-zeuge...) holen. Ich erklärte dem Amt das ich das Kennzeichen brauche um von Kunden abgemeldete Fahrzeuge zu holen und zurück zu bringen. Da sagte mir der Sachbearbeiter doch glatt: "das Kennzeichen gibt es dafür nicht, ich könnte meine Ausrüstung zum Aufbereiten ja mit zum Kunden nehmen und die Arbeit da erledigen" 8O
Da war ich platt und habe auch nicht nochmal nachgehakt weil ich am nächsten Tag ein Angebot von meiner Versicherung erhalten habe. Das lag irgendwo bei 1300€ Jahresbeitrag, somit hatte sich das erledigt...

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Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Billy-the-kid » Di 30. Sep 2014, 23:06

Merlin6000 hat geschrieben: (...) dann hat man so wie es ausschaut keine Chance außer rote Kennzeichen vom Händler (...)


Soweit ich weiß, dürfen rote Kennzeichen nicht verliehen werden! Offiziell muss der Händler bei einer Fahrt mit "seinem" roten Kennzeichen dabei sein, zumindest ein Mitarbeiter der Firma, für die das Kennzeichen ausgegeben ist.
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Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon kai 1 » Mi 1. Okt 2014, 01:03

hallo

abwarten was dann wirklich wird , will ja auch noch nen zweitwagen haben

dann werd ich sehen was notwendig ist für den fall , an nen trailer komm ich ran nen zugfahrzeug müsste ich organisieren oder ich leih nen LKW aus mit stabiler ladeboardwand , der volle führerschein hat schon seine vorteile

Mfg Kai
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