audidrivers

Die Community für alle Audi-Fans - mit Forum, Wissensdatenbank, Blog, uvm...

Parkplatz-Sheriffs

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Re: Parkplatz-Sheriffs

Beitragvon LY9A » Fr 28. Apr 2017, 07:23

Wutz hat geschrieben:
Was die Ölsiffer angeht, da habe ich ehrlich gesagt größere Lust einen Anruf zu tätigen damit diese Eimer aus dem Verkehr gezogen werden.
Das ist nicht mehr schön was da bei so manchem im Laufe eines Tages auf dem Boden landet

Bei so was hat die Feuerwehr Spaß.
Mir hat so ein siff Wagen mal mein Grundstück (halbe Straßenbreite auf Grundstückslänge ist mein eigen, öffentlich gewidmet [ :evil: ]) vom feinsten eingesaut.
Anruf bei der Feuerwehr und die haben dann alles weitere erledigt :mrgreen:
LY9A
 

Re: Parkplatz-Sheriffs

Beitragvon audiavus » Fr 28. Apr 2017, 08:07

Arrgyle hat geschrieben:Und seit geraumer Zeit gibt es ja sogar spezielle Parkplätze für "Mütter mit Kind"....


wobei ich die ja Praktisch finde, sind etwas Breiter. So werden wenigstens die Autos nebenan nicht oder weniger stark demoliert wenn Mutti mitm SUV die Plagen unkontrolliert aussteigen lässt....
Sommer: 1992er Audi 100 typ C4 mit 2,5L 7A Motor
Winter: 1991er Audi 100 typ C4 mit AAR Motor
Frau: 1993er Audi 100 Avant typ C4 mit 2,5L AAR und MPI
Benutzeravatar
audiavus

audiavus
 
Beiträge: 3449
Registriert: 11.05.2010
Wohnort: Ehingen
Fahrzeug: Audi 100 C4 2,5 20v

Re: Parkplatz-Sheriffs

Beitragvon Jan867 » Fr 28. Apr 2017, 13:15

Wutz hat geschrieben:Wer natürlich kein Beweisfoto vom Verstoß erbringen kann hat halt ganz schlechte Karten, würde mal sagen da hat einer seinen Job schlecht gemacht.
Und für mich gilt ohnehin, ein guter Anwalt bereinigt so manche Missetat, kommt immer auf den "Reibfaktor" an.

das müßte man mal ausprobieren. In D. gilt die Fahrerhaftung. Mit einer gesetzeswidrigen Ermittlung des Halters hat man damit noch keinen Fahrer erwischt. Die Sache läuft also ins Leere...




Jan867 hat geschrieben:Dafür fehlt die Gesetzesgrundlage, da kann höchstens der Supermarkt lamentieren, wenn die Kunden aus Trotz den Laden meiden, und seine Forderung von vorneherein uneinbringlich ist.


Wo ist das Problem wenn ich Kunde von dem Laden bin? Ich rede hier von bspw. jemand parkt bei Deichmann weil da was frei ist und kauft stattdessen gegenüber bei Media Markt ein.
Oder parkt seinen Hänger einige Tage bei Netto auf dem Parkplatz. Den Groll der Betreiber kann ich da voll und ganz nachvollziehen.
Mir geht es hier auch nicht um "das eine mal" sondern um Menschen die sich grundsätzlich einen Dreck um Regeln scheren und von denen gibt es leider immer mehr.

es geht hier gar nicht um Regeln, die mißachtet werden. Ich bin mit Dir einer Meinung, daß Regeln in einer Gesellschaft wichtig und beachtensnotwendig sind. Hier geht es um die Erfolglosigkeit der Aktion des Betreibers, es sei denn die Sünder führen freiwillig die geforderte Summe ab. Wenn der Betreiber will, daß sich alle nach seinen Regeln verhalten, soll er eine Schranke vor Ein- und Ausfahrt bauen. Ansonsten machen andere in D die Regeln, aber garantiert nicht der Betreiber.




Wenn Du ein berechtigtes Interesse daran hast, und dies liegt bei uns genau wie bei privaten Betreibern eben vor, kannst Du den Halter über die Zulassungsstelle gegen Gebühr und eben Nachweis dieses Interesses erfragen.
Was soll ich denn anderes tun wenn einer bspw. mit seiner Dreckschleuder alles voll Öl sifft und tagelang in der Garage steht (Was er ja darf solange er am Ende die Zeche zahlt).
Könnte ihn natürlich sofort rausholen lassen, das treibt aber die Kosten in die Höhe die der betreiber grundsätzlich erst einmal vorstrecken muss.

hier sollte man zwischen Sachbeschädigung und Betreiberwillkür differenzieren. Bei einer Sachbeschädigung kann der Betreiber eine Anzeige erstatten, dann muß der Staat weiter vorgehen. Ganz simpel ausgedrückt: welcher Schaden ist entstanden, wenn jemand eine Parkuhr nicht auslegt, und nach 10 Minuten mit seinem Einkauf schon wieder den Parkplatz verläßt?
Grüße
Jan
________


#Stop War


...der Unterschied zwischen Theorie und Praxis?
Theorie ist, wenn nichts mehr geht, und jeder weiß warum.
Praxis ist, wenn alles geht, und niemand weiß warum.
Benutzeravatar
Jan867

sponsor
 
Beiträge: 10007
Registriert: 04.06.2010
Wohnort: Altes Land
Fahrzeug: Audi Coupé NG

Re: Parkplatz-Sheriffs

Beitragvon Jan867 » Fr 27. Okt 2017, 14:00

Meun,

um die Sache mal zu einem Abschluß zu bringen:

BGH hat geschrieben:„Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Verkehrsraum dann öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird (vgl. BGHSt 16, 7, 9 f.). Umfasst werden demnach nicht nur Verkehrsflächen, die nach dem Wegerecht des Bundes und der Länder dem allgemeinen Straßenverkehr gewidmet sind, sondern auch solche, deren Benutzung durch eine nach allgemeinen Merkmalen bestimmte größere Personengruppe ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse am Straßengrund oder auf eine verwaltungsrechtliche Widmung durch den Berechtigten ausdrücklich oder faktisch zugelassen wird.“

Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.

D.h. bei einem frei zugänglichen Parkplatz handelt es sich um ein öffentliches Verkehrsgelände. Die Eigentumsverhältnisse spielen für einen wie hier beschriebenen Fall keine Rolle. Ist der Parkplatz jedermann zugänglich so gilt uneingeschränkt die StVO. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist eine staatliche Aufgabe, keine private.

Somit sollte für die Erlangung der Halterdaten ein Datenschutzverstoß vorliegen, aber der Datenschutzbeauftragte hatte Kenntnis von einem Urteil eines niederen Gerichtes, welches den Fahrer in einem Zivilprozeß gegen einen solchen Sheriff zur Zahlung der Privatgebühr abgeurteilt hat. Es fehlt auch die Kenntnis darüber, ob der unterlegenen Privatperson der Mut zur nächsten Instanz gefehlt hat.

Man kann sich natürlich die Frage stellen, ob der Datenschutzbeauftragte daraus schließen darf, daß sich mit einem Urteil eines niederen Gerichtes der Datenschutz in D verändert hat, aber das ist ein anderes Thema.

Im weiteren Verlauf gibt die StVO an, daß sich die Haftung bezüglich einer Ordnungswidrigkeit auf den Fahrer, nicht auf den Halter beschränkt. Der Fahrer war aber nicht zu ermitteln...
Grüße
Jan
________


#Stop War


...der Unterschied zwischen Theorie und Praxis?
Theorie ist, wenn nichts mehr geht, und jeder weiß warum.
Praxis ist, wenn alles geht, und niemand weiß warum.
Benutzeravatar
Jan867

sponsor
 
Beiträge: 10007
Registriert: 04.06.2010
Wohnort: Altes Land
Fahrzeug: Audi Coupé NG

Re: Parkplatz-Sheriffs

Beitragvon ACQ92 » Sa 28. Okt 2017, 08:20

Das Problem ist die Obrigkeitshörigkeit des Deutschen. Deswegen kann sich hier ja jeder X-Beliebige eine schicke Uniform anziehen und wichtig aussehen. Hat schon beim Köpeniker Hauptmann funktioniert. Und genau das machen sich irgendwelche Privatfirmen zunutze und verteilen "Strafzettel" und der gemeine Deutsche zahlt das dann auch noch :mrgreen:

Wenn mir ein solcher "Köpeniker Hauptmann" einen solches Strafmandat einfordern will mit der Begründung "du stehst auf meinem Parkplatz und warst nicht in meinem Geschäft shoppen!", dem sage ich nur, das soll mir ein Richter sagen! Punkt!


Gruß Torsten
1992er Audi Coupe Quattro AAH - Das Bubenspielzeug
1999er A4 Avant AHL - Die Wanderdüne
2000er MB C200 Limo M111 LPG - Die Sparbüx
Benutzeravatar
ACQ92

sponsor

 
Beiträge: 1996
Registriert: 20.05.2010
Wohnort: Gelnhausen / MKK
Fahrzeug: Audi Coupe Quattro

Re: Parkplatz-Sheriffs

Beitragvon NCC » Sa 28. Okt 2017, 11:02

Jan867 hat geschrieben:....
habt ihr schon Erfahrungen sammeln können mit den schwarzen Sheriffs, die auf Supermarktparkplätzen ihr Unwesen treiben, und Knöllchen an die Parkzeitüberschreiter, bzw. Parkuhrvergesser verteilen?
....

Hi,

Also ich hab mit sowas noch garkeine Erfahrung gesammelt.
Auf dem ein oder anderen Lidl Parkplatz ( welcher sehr dicht am nächsten Bahnhof gelegen ist )
steht ein Schild mit Parkuhr hinlegen, was ich aber selbst schon einmal verpeilt hab. Passiert ist mir
da nix wärend ich 15 min einkaufen war.

Ich kann mir aber gut vorstellen das sich manche einfach hinstellen und das ganze
ohne Sorgen als Pendlerparkplatz missbrauchen. Das solche dann mal zur Kasse gebeten
werden find ich richtig.
Es ist sicher grenzwertig wenn so Privatfirmen irgendwelche Summen verlangen, aber
im Zweifel könnte der Betreiber auch kurzerhand die Polizei rufen und nach 1-2 Stunden
falschparken wird das Auto kostenpflichtig abgeschleppt. Das kommt mit Sicherheit deutlich
teurer für den Falschparker, was die meisten wissen und einfach zahlen.
Lg Janine
Benutzeravatar
NCC

ncc

sponsor
 
Beiträge: 2367
Registriert: 30.07.2010
Wohnort: Lichte
Fahrzeug: Audi A4 Avant + Limo + X

Re: Parkplatz-Sheriffs

Beitragvon RivaDynamite » Sa 28. Okt 2017, 15:45

...Ich habe selbst gerade die Erfahrung gemacht. War in Hamburg zwei Tage im Tagungshotel, normalerweise hat das Hotel eine eigene Tiefgarage. Nachdem ich darin eine Runde gedreht habe stellte ich fest dass diese wegen einer dort stattfindenden Kunstausstellung zu zwei dritteln gesperrt war. Habe an der Hotelrezeption nachgefragt wo ich denn stattdessen bis morgen parken könne - antwort "entweder bei der Tanke oder beim Supermarkt nebenan". Ich also zum benachbarten Penny gefahren, das Schild mit "1:30 höchstparkzeit, Parkuhr erforderlich" ignoriert - denn ich vermutete, das wäre mit dem Hotel abgesprochen gewesen, wenn die mich schon drauf hinweisen.
Am nächsten Tag dann die Ernüchterung, ein Bescheid wegen einer Vertragsstrafe über 19,90€ hing unter meinem Scheibenwischer...
Sommer: Coupe 2.8 AAH MJ 95, (in Gedenken an seinen Vorgänger †09.06.2015)
Winter/Alltag: Opel Astra K 1.5 Sportstourer (Firmenkarre)
Onlineshop für 3D-Druck Nachfertigungen nicht mehr erhältlicher Teile: Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.

#StopWar
Benutzeravatar
RivaDynamite

riva

sponsor

 
Beiträge: 1760
Registriert: 21.04.2010

Re: Parkplatz-Sheriffs

Beitragvon Jan867 » Mi 1. Nov 2017, 14:21

ACQ92 hat geschrieben:Das Problem ist die Obrigkeitshörigkeit des Deutschen. Deswegen kann sich hier ja jeder X-Beliebige eine schicke Uniform anziehen und wichtig aussehen. Hat schon beim Köpeniker Hauptmann funktioniert. Und genau das machen sich irgendwelche Privatfirmen zunutze und verteilen "Strafzettel" und der gemeine Deutsche zahlt das dann auch noch :mrgreen:

naja, die Deutschen sind schon recht regeltreu, daran finde ich auch nichts auszusetzen, ein Grund mit, warum D so gut funzt. Allerdings brauchen sie sich auch nicht alles gefallen zu lassen. Aber so ist es: zahlen und Ruhe haben, oder es sich einfach nicht gefallen lassen.




NCC hat geschrieben:Auf dem ein oder anderen Lidl Parkplatz ( welcher sehr dicht am nächsten Bahnhof gelegen ist )
steht ein Schild mit Parkuhr hinlegen,

da kann der Bahnhof aber nichts für, wenn da ein Lidl gebaut wurde... :mrgreen:




Ich kann mir aber gut vorstellen das sich manche einfach hinstellen und das ganze
ohne Sorgen als Pendlerparkplatz missbrauchen.

der Laden kann sich davor schützen, indem er seinen Parkplatz beschrankt, oder eine offizielle Parkzeitbeschränkung aufstellt.



Es ist sicher grenzwertig wenn so Privatfirmen irgendwelche Summen verlangen,

es ist nicht grenzwertig, sie dürfen es einfach nicht. Dafür müßte erst ein Gesetz geschaffen/geändert werden. Bisher hat es meines Wissens auch noch keine dieser Firmen auf ein BGH-Urteil ankommen lassen, dann wüßten alle in D, daß dieses Geschäftsmodell nichtig ist.

Immerhin ist es bei vielen dieser angrenzenden Geschäfte auch so, daß man aus der "Falschparkerliste" ausgetragen wird, wenn man nach Kenntnis des Knöllchens mit seinem Kassenbon auf den getätigten Einkauf hinweist. Alleine diese Vorgehensweise mit Gefälligkeitscharakter entspricht nicht der StVO.




aber im Zweifel könnte der Betreiber auch kurzerhand die Polizei rufen und nach 1-2 Stunden
falschparken wird das Auto kostenpflichtig abgeschleppt.

genau. Der Betreiber hat jederzeit die Möglichkeit (so wie jede Privatperson auch), einen Parkverstoß anzuzeigen. Die Stadt/Gemeinde ist dann verpflichtet, einen Verwarnungsgeldbescheid auszustellen und einzutreiben, was sie auch freiwillig macht :lol: . So etwas geschieht im Rahmen des Gesetzes/StVO und wäre völlig legitim.

Bei den hier geschilderten Vorgängen versuchen Privatfirmen mit einem zweifelhaften Geschäftsmodell illegal Geld zu erbeuten, und solange die Falschparker sich weiter von Inkassofirmen und Anwälten einschüchtern lassen und Geld bezahlen, gibt es für die keinen Grund, ihr Modell aufzugeben. Immerhin liegt die sogen. Vertragsstrafe für dieses Vergehen bis zu einem Vielfachen höher, als der sonst übliche Satz der Städte/Gemeinden.




RivaDynamite hat geschrieben:Ich also zum benachbarten Penny gefahren, das Schild mit "1:30 höchstparkzeit, Parkuhr erforderlich" ignoriert - denn ich vermutete, das wäre mit dem Hotel abgesprochen gewesen, wenn die mich schon drauf hinweisen.

da wäre sicherlich interessant, wie sich das Hotel dazu stellt, es ist aber schon ein wenig hanebüchen, eigene Kunden auf einen Fremdparkplatz umzuleiten.




Am nächsten Tag dann die Ernüchterung, ein Bescheid wegen einer Vertragsstrafe über 19,90€ hing unter meinem Scheibenwischer...

also kein Knöllchen wegen einer Ordnungswidrigkeit, sondern eines von einer Privatfirma? Illegal...
Grüße
Jan
________


#Stop War


...der Unterschied zwischen Theorie und Praxis?
Theorie ist, wenn nichts mehr geht, und jeder weiß warum.
Praxis ist, wenn alles geht, und niemand weiß warum.
Benutzeravatar
Jan867

sponsor
 
Beiträge: 10007
Registriert: 04.06.2010
Wohnort: Altes Land
Fahrzeug: Audi Coupé NG

Re: Parkplatz-Sheriffs

Beitragvon audi_jr » Mi 1. Nov 2017, 17:21

Jan867 hat geschrieben:
Am nächsten Tag dann die Ernüchterung, ein Bescheid wegen einer Vertragsstrafe über 19,90€ hing unter meinem Scheibenwischer...

also kein Knöllchen wegen einer Ordnungswidrigkeit, sondern eines von einer Privatfirma? Illegal...


Hab jetzt nicht alles durchgelesen, deshalb nochmals meine Frage dazu:

Warum illegal?

Der Lidl-Parkplatz in o.g. Fall ist doch Eigentum des Verbrauchermarktes, also somit Privateigentum.

Warum ist dann die Vertragsstrafe in eigenmächtiger Höhe illegal? Der Besitzer weist eine Höchst-Parkdauer aus, die überschritten wird. Somit kann er doch eine entsprechende Vertragsstrafe in angemessener Höhe einfordern, oder nicht?
Gruß Jürgen

Bild
Benutzeravatar
audi_jr

audi_jr
 
Beiträge: 1388
Registriert: 26.05.2010
Wohnort: 92637 Weiden
Fahrzeug: Audi A8 D2 4.2q FL

Re: Parkplatz-Sheriffs

Beitragvon Hynky » Mi 1. Nov 2017, 17:37

audi_jr hat geschrieben:Hab jetzt nicht alles durchgelesen, ...

:evil:

Bitte hier lesen.
Die entscheidende Aussage von Jans Text:

Jan867 hat geschrieben:D.h. bei einem frei zugänglichen Parkplatz handelt es sich um ein öffentliches Verkehrsgelände. Die Eigentumsverhältnisse spielen für einen wie hier beschriebenen Fall keine Rolle. Ist der Parkplatz jedermann zugänglich so gilt uneingeschränkt die StVO. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist eine staatliche Aufgabe, keine private.


Gruß
Christian
A8 2.8 TT5 EZ 06/99 0588/631 -seit 2010 | einer von 409
A4 2.4 MT6 EZ 02/02 0588/784 -seit 2009 | einer von 1508
80 2.8E 4A EZ 06/92 0588/520 -seit 2002 | einer von 268
quattro 2.1 5S EZ 03/83 0591/403 -seit 2022 | einer von 279
Benutzeravatar
Hynky

hynky

sponsor

 
Beiträge: 1817
Registriert: 09.05.2010
Wohnort: Nordbaden
Blog: Blog lesen (163)
Fahrzeug: B4/D2/B6/T85q

VorherigeNächste

Zurück zu off topic

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste