ACQ92 hat geschrieben:Das Problem ist die Obrigkeitshörigkeit des Deutschen. Deswegen kann sich hier ja jeder X-Beliebige eine schicke Uniform anziehen und wichtig aussehen. Hat schon beim Köpeniker Hauptmann funktioniert. Und genau das machen sich irgendwelche Privatfirmen zunutze und verteilen "Strafzettel" und der gemeine Deutsche zahlt das dann auch noch
naja, die Deutschen sind schon recht regeltreu, daran finde ich auch nichts auszusetzen, ein Grund mit, warum D so gut funzt. Allerdings brauchen sie sich auch nicht alles gefallen zu lassen. Aber so ist es: zahlen und Ruhe haben, oder es sich einfach nicht gefallen lassen.
NCC hat geschrieben:Auf dem ein oder anderen Lidl Parkplatz ( welcher sehr dicht am nächsten Bahnhof gelegen ist )
steht ein Schild mit Parkuhr hinlegen,
da kann der Bahnhof aber nichts für, wenn da ein Lidl gebaut wurde...
Ich kann mir aber gut vorstellen das sich manche einfach hinstellen und das ganze
ohne Sorgen als Pendlerparkplatz missbrauchen.
der Laden kann sich davor schützen, indem er seinen Parkplatz beschrankt, oder eine offizielle Parkzeitbeschränkung aufstellt.
Es ist sicher grenzwertig wenn so Privatfirmen irgendwelche Summen verlangen,
es ist nicht grenzwertig, sie dürfen es einfach nicht. Dafür müßte erst ein Gesetz geschaffen/geändert werden. Bisher hat es meines Wissens auch noch keine dieser Firmen auf ein BGH-Urteil ankommen lassen, dann wüßten alle in D, daß dieses Geschäftsmodell nichtig ist.
Immerhin ist es bei vielen dieser angrenzenden Geschäfte auch so, daß man aus der "Falschparkerliste" ausgetragen wird, wenn man nach Kenntnis des Knöllchens mit seinem Kassenbon auf den getätigten Einkauf hinweist. Alleine diese Vorgehensweise mit Gefälligkeitscharakter entspricht nicht der StVO.
aber im Zweifel könnte der Betreiber auch kurzerhand die Polizei rufen und nach 1-2 Stunden
falschparken wird das Auto kostenpflichtig abgeschleppt.
genau. Der Betreiber hat jederzeit die Möglichkeit (so wie jede Privatperson auch), einen Parkverstoß anzuzeigen. Die Stadt/Gemeinde ist dann verpflichtet, einen Verwarnungsgeldbescheid auszustellen und einzutreiben, was sie auch freiwillig macht
. So etwas geschieht im Rahmen des Gesetzes/StVO und wäre völlig legitim.
Bei den hier geschilderten Vorgängen versuchen Privatfirmen mit einem zweifelhaften Geschäftsmodell illegal Geld zu erbeuten, und solange die Falschparker sich weiter von Inkassofirmen und Anwälten einschüchtern lassen und Geld bezahlen, gibt es für die keinen Grund, ihr Modell aufzugeben. Immerhin liegt die sogen. Vertragsstrafe für dieses Vergehen bis zu einem Vielfachen höher, als der sonst übliche Satz der Städte/Gemeinden.
RivaDynamite hat geschrieben:Ich also zum benachbarten Penny gefahren, das Schild mit "1:30 höchstparkzeit, Parkuhr erforderlich" ignoriert - denn ich vermutete, das wäre mit dem Hotel abgesprochen gewesen, wenn die mich schon drauf hinweisen.
da wäre sicherlich interessant, wie sich das Hotel dazu stellt, es ist aber schon ein wenig hanebüchen, eigene Kunden auf einen Fremdparkplatz umzuleiten.
Am nächsten Tag dann die Ernüchterung, ein Bescheid wegen einer Vertragsstrafe über 19,90€ hing unter meinem Scheibenwischer...
also kein Knöllchen wegen einer Ordnungswidrigkeit, sondern eines von einer Privatfirma? Illegal...