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Parkplatz-Sheriffs
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Autor:  Jan867 [ Mi 26. Apr 2017, 18:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

und genau darüber streiten sich schon mal die Geister, weil Parkplatzschilder im Gemenge der Supermarktwerbung total untergehen. Außerdem ist es unzumutbar, vor dem Befahren des Parkbereichs erst mal eine Seite Kleingedrucktes zu lesen.

Ob diese Forderungen legitim sein mögen, lassen wir mal dahin gestellt sein. Es hilft aber wenig, wenn sie nicht einklagbar sind, weil kein Nutzungsvertrag zustande gekommen, und auch der Halter nicht ermittelbar ist.

Viele Geschädigte neigen dazu, sich vom Knöllchen einschüchtern zu lassen und zahlen, um ihre Ruhe zu haben.
Autor:  Wutz [ Mi 26. Apr 2017, 23:46 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

Was das mit dem Inkasso usw. angeht weiß ich das aus persönlicher Erfahrung (Beruflich) von etlichen Vorfällen einer Firma namens Contipark, die in der Hauptsache die Überwachung von Parkplätzen an Bahnhöfen machen.
Kein Parkschein gezogen oder abgelaufen, da sind schnell mal 60.- Euro fällig und das geht rigoros bis hin zum Mahnbescheid/Vollstreckungstitel.

Also ich weiß auch ohne Schild das die Supermarktparkplätze für KUNDEN da sind und nicht damit jeder einfach sein Auto da abstellt und dann lamentiert wenn er eine, für mich gerechtfertigte, Strafe für sein Fehlverhalten kassiert.
Wenn diese Bedingungen auch noch aushängen hab ich noch weniger Grund zu lamentieren ob das nun Rechtens ist oder nicht. Jahrelang ging es gut, nun machen die Betreiber den Sack zu und engagieren Kontrolldienste schon wird geweint.

Muss mich jeden Tag deswegen mit irgendwem rumstreiten und ganz ehrlich diese ganzen dummen und teilweise hanebüchenen Ausreden die ich dann immer zu hören bekomme gehen mir nur noch auf den Sack.

Achja und ich habe bereits mehrmals den Halter eines Fahrzeuges über das Kennzeichen ermitteln lassen, es muss ein hinreichender Grund vorliegen und als Parkflächenbetreiber ist das überhaupt kein Problem.
Es kostet eben und diese Gebühren werden an den Verursacher weitergegeben.
Autor:  audiavus [ Do 27. Apr 2017, 06:48 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

wie ist das bei "Frauenparkplätzen"? mein Fahrlehrer vor ca. 1000 Jahren damals hat gesagt, das ist kein offizielles Zeichen/Gebot nach StVo, also kann dadrauf parken wer will...

...wobei ich keine 60€ Zahlen würd bei nem abgelaufenen Parkschein, das ist ja Wucher, sowas würd ich einsehen beim Zuparken einer Feuerwehr oder Notfallzufahrt...

das in nem Parkhaus, für das ich Zahle (weil ich sonst ja nimmer rauskomme) Ordnung herrschen muss, ist denk ich allen klar, auch das mit dem Hausrecht in dem Fall.
Autor:  Wutz [ Do 27. Apr 2017, 12:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

Im Gegensatz zu Behindertenparkplätzen sind geschlechtsspezifische Parkplätze nicht in der deutschen Straßenverkehrsordnung vorgesehen.
Der Hausherr des Parkplatzes kann die Einhaltung nur durchsetzen, wenn auf dem Parkplatz die Regelungen der StVO keine Anwendung finden.

Die halte ich persönlich auch für Mumpitz, sind bei uns auch kürzlich erst 70 davon angelegt worden weil sie in der Garagenverordnung des Landes vorgegeben sind.
Der beste Kommentar dazu war danach von einer Kundin: "Die sind ja auch nicht breiter als die anderen!"
Soviel dazu, mir ist das auch Latte ob darauf dann ein Mann parkt, sowas kannst Du nicht durchsetzen, da kommen Dir die Kerle dann mit "Beschneidung der Gleichberechtigung" und sowas...ohne Witz!
Autor:  lemmy [ Do 27. Apr 2017, 12:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

Ich halte das Schild nach wie vor für einen Warnhinweis. :twisted:
Autor:  Jan867 [ Do 27. Apr 2017, 13:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

Wutz hat geschrieben:Was das mit dem Inkasso usw. angeht weiß ich das aus persönlicher Erfahrung (Beruflich) von etlichen Vorfällen einer Firma namens Contipark, die in der Hauptsache die Überwachung von Parkplätzen an Bahnhöfen machen.
Kein Parkschein gezogen oder abgelaufen, da sind schnell mal 60.- Euro fällig und das geht rigoros bis hin zum Mahnbescheid/Vollstreckungstitel.

hier stellt sich die Frage, wie weit das vergleichbar ist, und ob andere Voraussetzungen vorliegen.
Auch wenn es sehr interessant ist, mal mit jemandem von der anderen Seite zu diskutieren, so gibt es in dieser Sache hier keine rechtsdienlich verwertbare Vorlagen, sondern nur Hörensagen. Ich mache mal den Anfang und stelle das hier rein:
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Wenn diese Bedingungen auch noch aushängen hab ich noch weniger Grund zu lamentieren ob das nun Rechtens ist oder nicht.

dafür fehlt die Gesetzesgrundlage, da kann höchstens der Supermarkt lamentieren, wenn die Kunden aus Trotz den Laden meiden, und seine Forderung von vorneherein uneinbringlich ist.




Achja und ich habe bereits mehrmals den Halter eines Fahrzeuges über das Kennzeichen ermitteln lassen, es muss ein hinreichender Grund vorliegen und als Parkflächenbetreiber ist das überhaupt kein Problem.

wenn ich das richtig gelesen habe, bist Du bei einer Privatfirma angestellt. Irgendwann wird sich mal jemand gegen diesen Datenschutzverstoß wehren.




lemmy hat geschrieben:Ich halte das Schild nach wie vor für einen Warnhinweis. :twisted:

hihi, ja wer dort parkt, ist schon fast selber schuld, wenn sein Wagen mit anschließender Fahrerflucht beschädigt wird.
Autor:  Arrgyle [ Do 27. Apr 2017, 17:46 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

Und seit geraumer Zeit gibt es ja sogar spezielle Parkplätze für "Mütter mit Kind"....
Ich will auch Parkplätze für "Männer mit Hunden"!!
Also, man kann es definitiv auch übertreiben.
Vor allem, wo sollen denn dann die Transgender bitte schön parken??



Nachdenkliche Grüße Arrgyle
Autor:  kamikaze180 [ Do 27. Apr 2017, 18:43 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

Arrgyle hat geschrieben:Vor allem, wo sollen denn dann die Transgender bitte schön parken??



Nachdenkliche Grüße Arrgyle

Is doch einfach: Da wo frei ist... Ich steh auch auf dem Behinderten-Parkplatz, weil ich blind bin...
Autor:  King-Carl [ Do 27. Apr 2017, 22:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

Also bei uns, machen's die Centerbetreiber ganz einfach. Die haben ihre Parkplätze(am Supermarkt z.B.) für die Politessen freigegeben.
Autor:  Wutz [ Fr 28. Apr 2017, 00:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

Jan867 hat geschrieben: hier stellt sich die Frage, wie weit das vergleichbar ist, und ob andere Voraussetzungen vorliegen.
Auch wenn es sehr interessant ist, mal mit jemandem von der anderen Seite zu diskutieren, so gibt es in dieser Sache hier keine rechtsdienlich verwertbare Vorlagen, sondern nur Hörensagen. Ich mache mal den Anfang und stelle das hier rein:
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Wer natürlich kein Beweisfoto vom Verstoß erbringen kann hat halt ganz schlechte Karten, würde mal sagen da hat einer seinen Job schlecht gemacht.
Und für mich gilt ohnehin, ein guter Anwalt bereinigt so manche Missetat, kommt immer auf den "Reibfaktor" an.

Jan867 hat geschrieben:Dafür fehlt die Gesetzesgrundlage, da kann höchstens der Supermarkt lamentieren, wenn die Kunden aus Trotz den Laden meiden, und seine Forderung von vorneherein uneinbringlich ist.


Wo ist das Problem wenn ich Kunde von dem Laden bin? Ich rede hier von bspw. jemand parkt bei Deichmann weil da was frei ist und kauft stattdessen gegenüber bei Media Markt ein.
Oder parkt seinen Hänger einige Tage bei Netto auf dem Parkplatz. Den Groll der Betreiber kann ich da voll und ganz nachvollziehen.
Mir geht es hier auch nicht um "das eine mal" sondern um Menschen die sich grundsätzlich einen Dreck um Regeln scheren und von denen gibt es leider immer mehr.

Jan867 hat geschrieben: Wenn ich das richtig gelesen habe, bist Du bei einer Privatfirma angestellt. Irgendwann wird sich mal jemand gegen diesen Datenschutzverstoß wehren.


Wird nicht passieren weil es kein Datenschutzverstoß ist. Ob Privatfirma hin oder her spielt keine Rolle. (Es handelt sich hier nebenbei um Stellplätze unter Verwaltung und Betrieb des Landes Baden Württemberg)

Wenn Du ein berechtigtes Interesse daran hast, und dies liegt bei uns genau wie bei privaten Betreibern eben vor, kannst Du den Halter über die Zulassungsstelle gegen Gebühr und eben Nachweis dieses Interesses erfragen.
Was soll ich denn anderes tun wenn einer bspw. mit seiner Dreckschleuder alles voll Öl sifft und tagelang in der Garage steht (Was er ja darf solange er am Ende die Zeche zahlt).
Könnte ihn natürlich sofort rausholen lassen, das treibt aber die Kosten in die Höhe die der betreiber grundsätzlich erst einmal vorstrecken muss.

Ich habe auch schon den Besitzer eines Fahrzeuges über die Fahrgestellnummer ausfindig machen müssen, es waren halt keine Kennzeichen mehr dran (Verstoß gegen unsere EInstellbedingungen).
Der hatte seinen Range Rover über Winter abgestellt und dann glatt vergessen....3 Jahre lang! (Hier gab es dann übrigens einen Vergleich bzgl. der Gebühren und einen neuen Dauermietkunden).

Was die Ölsiffer angeht, da habe ich ehrlich gesagt größere Lust einen Anruf zu tätigen damit diese Eimer aus dem Verkehr gezogen werden.
Das ist nicht mehr schön was da bei so manchem im Laufe eines Tages auf dem Boden landet. Klar ist das bei uns beschichtet, eine Sauerei ist es dennoch und muss beseitigt werden.

Ich könnte hier noch etliche Storys mehr erzählen bis hin zum offensichtlichen Betrug, aber eigentlich will ich mich zu Hause mehr mit angenehmen privateren Dingen beschäftigen :-D
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