Das war auch damals so.
Noch mal: ich habe mir damals einen Golf II gekauft und über die Bank finanziert (alter Brief, keine "Zulassungsbescheinigung").
Das Auto habe ich auf mich zugelassen (logisch) und musste dann den Brief bei der Bank abgeben. Laut Kreditvertrag hat die Bank den Golf als Sicherheit genutzt.
Wer ist denn nun in Deinen Augen der Eigentümer, also derjenige, der das Auto (bevor ich auch nur eine Rate bezahlt habe) verkaufen und das Geld behalten darf?
- Ich, weil mein Name im Brief steht?
- Die Bank, weil der Brief in deren Schließfach liegt?
Genau -ich darf das Auto verkaufen, bekomme den Brief (den die Bank als Pfand benutzt) aber erst von der Bank, wenn ich meinen Kredit getilgt habe. Der Brief hat also schon "etwas zu sagen".
Das meint Wikipedia mit dem Satz
Vielmehr steht das Eigentum am Brief in entsprechender Anwendung von § 952 BGB dem Eigentümer des Fahrzeugs zu.
Der Eigentümer des Fahrzeugs (die Bank, bis ich abbezahlt habe) hat das Recht, den Brief zu bekommen.
Es steht aber nicht darin, wer Eigentümer ist .
Anders herum wird schon ein Schuh daraus: wenn Du das Auto kaufst und Du den Brief nicht dazu bekommst, kannst du Dich nicht darauf berufen, "gutgläubig" gekauft zu haben. Weil Du an gestohlenem Gut kein Eigentum erwerben kannst, könnte und würde man Dir das Auto jederzeit wieder weg nehmen. Mit Brief ist das nicht so einfach möglich -aber da wissen die Juristen genauer Bescheid als ich.
Wenn Du ein Haus finanzierst, stehst Du im Grundbuch.
Die Bank lässt sich aber eine oder mehrere Hypotheken eintragen.
So eine (beurkundete) Situation gibt es beim Auto nicht!