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"Gültigkeitsbereich" einer Fußgängerampel

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

"Gültigkeitsbereich" einer Fußgängerampel

Beitragvon ABCler » Do 14. Feb 2019, 15:26

Hallo zusammen,

ich bleibe, auch wenn ich zu Fuß unterwegs bin, an jeder Roten Ampel stehen. Auch mitten in der Nacht, wenn kilometerweit kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen ist.
Ich finde es ein Unding, dass sehr viele Fußgänger und Radfahrer dem Haltesignal keine Beachtung schenken. Schließlich gefährdet man durch so ein Verhalten nicht nur sich selbst, sondern auch andere.
Seltsamerweise wird es von der Gesellschaft weitgehend toleriert, dass viele Fußgänger und Radfahrer eine Rote Ampel ignorieren.

Beispiel:
Eine Menschenmenge steht in der Stadt an einer roten Ampel. Auf der anderen Seite nähert sich ein Bus, den einige der wartenden Leute erreichen möchten. Trotz immer noch roter Ampel laufen einige Leute los in Richtung Bus.
Ich habe in einer solchen Situation noch nie erlebt, dass irgendjemand "Rot" brüllt oder sonst irgendwie reagiert.
Wenn ich jetzt aber hinter dem Lenkrad an genau der selben Ampelanlage stehe und plötzlich bei rot losfahre.... Die Reaktionen von vielen anderen Verkehrsteilnehmern kann man sich ja gut vorstellen...

Für mich macht es keinen Unterschied, ob ich im Auto, zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs bin- Rot ist Rot und bedeutet HALT! Wenn es nach mir ginge, würde bei Rotlichtverstößen auch jeder die gleich Strafe bekommen, unabhängig wie er sich gerade fortbewegt.

Naja, ich schweife völlig vom Thema ab :)
Über rot gehen darf man nicht, das sollte jedem klar sein. Aber es ist nicht verboten, über eine Straße (ohne Ampel) zu laufen, wenn sichergestellt ist, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Weiß jemand von euch, wie groß der "Gültigkeitsbereich" einer Fußgängerampel ist?
Wie weit müsste ich mich als Fußgänger von einer roten Ampel entfernen, dass ich ohne Rotlichtverstoß die Straße überqueren kann?
Im Internet habe ich dazu leider nichts gefunden.
Ich hoffe, ihr könnt einigermaßen nachvollziehen, was ich meine :D

Wäre super,wenn mich diesbezüglich jemand aufklären kann.

Viele Grüße
Martin
MfG
Martin
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Re: "Gültigkeitsbereich" einer Fußgängerampel

Beitragvon audi_jr » Do 14. Feb 2019, 15:41

Du möchtest also statt ein Bei-Rot-Über-Die-Ampel-Laufender lieber einer sein, den ich noch schlimmer finde, nämlich der, der zu faul ist, noch 50 m weiter bis zu Ampel zu gehen um die Straße zu überqueren?

Ehrlich, wenn an einer roten Fußgängerampel kein Auto kommt und ich es eilig habe, dann gehe ich da auch drüber, wenn ich zu 100% ausschließen kann, dass irgendjemand gefährdet wird (PKW-Fahrer, Radfahrer).

Aber was gar nicht geht, sind die, die das selbe vorhaben, aber zu faul sind, zur Ampel zu laufen, und dann lieber die Straße kurz vorher queren, und dass OBWOHL Autos unterwegs sind. Die stellen sich dann lieber mal mitten auf die Fahrbahn, so dass vor und hinter ihnen Autos durchpassen, bis sich die Lücke auftut. (was meist dann der Fall ist, wenn die Ampel auf rot schaltet)

Wie das allerdings rechtlich geregelt ist, k.A.
Gruß Jürgen

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Re: "Gültigkeitsbereich" einer Fußgängerampel

Beitragvon snatsch » Do 14. Feb 2019, 21:20

Ich finde beides blöd.

Bei rot über die Ampel zu laufen UND ein paar Schritte neben einer Ampel über die Straße zu laufen.

Bin da lieber ein gutes Vorbild ;-)

Wegen dem Gültigreichsbereich meine ich mal gelesen zu haben, das er nicht genau festgelegt ist.
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Re: "Gültigkeitsbereich" einer Fußgängerampel

Beitragvon martind25 » Fr 15. Feb 2019, 11:05

Hallo aus Österreich.

Bei uns gilt (vereinfacht): ab 25m entfernt von einem Schutzweg (Zebrastreifen, geregelt oder nicht ist egal) muss man nicht mehr diesen benutzen, sondern darf die Straße am Standort überquweren.

Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzweg_(Österreich) unter Gebote (Link (fett) kopieren und einfügen, da der Unterstrich Probleme macht). Ist im §76 der StVo geregelt.
mfg Martin
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