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Totalschaden - Auto ab dann nicht mehr versichert?

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Totalschaden - Auto ab dann nicht mehr versichert?

Beitragvon ACQ92 » Mo 8. Apr 2019, 16:49

Hallo

Hab da 'n "kleines" Problem: Beim Benz hat mir jemand beim Einparken die Ecke mitgenommen. Die Trulla ist mit ihrem Golf in eine Parklücke gestoßen, in die normalerweise noch nicht mal ein Smart gepaßt hätte und hatte ihren Job gnadenlos zu Ende durchgezogen: der gesammten Länge nach ihren VW an meiner hinteren Stoßstange lang geschrammt... Zum Glück war's ein Dienstwagen und die Regulierungsbereitschaft ist da. Ich also zur MB-Niederlassung und ein Schadensgutachten machen lassen. Kaputt ist: Ein fetter Kratzer in der Stoßstange, zwei kleine Kratzer im Blech, Rücklicht zerschrammt. Da ich weiß, was sowas kostet, bat ich den Gutachter, es doch bitte nicht zu übertreiben und unter dem vielzitierten "wirtschaftlichen Totalschaden" zu bleiben - irgendwie ahnte ich da schon Böses...

Heute kam das Gutachten: Natürlich doppelt so hoch wie der Zeitwert des Autos und fetter Stempel vorne drauf: "TOTALSCHADEN"

Geldtechnisch gesehen ist das nicht schlimm, ich bekäme das Auto locker von dem mir jetzt zustehenden Betrag sauber repariert, nur: meine Vertrauenswerkstatt sagte mir da etwas, was ich irgendwie nicht so recht glauben mag: "Wenn du das Geld der Versicherung in Anspruch nimmst und das Auto weiterfährst, ist das Auto bei den Versicherungen ab sofort als Totalschaden bekannt und falls es wieder zu einem fremdverschuldeten Schaden kommen sollte, wirst du leer ausgehen, weil das Auto ja nach deren Lesart Nichts mehr im Straßenverkehr zu suchen hat!"

Kurze Frage: Stimmt das?


Gruß Torsten
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Re: Totalschaden - Auto ab dann nicht mehr versichert?

Beitragvon Jan867 » Mo 8. Apr 2019, 17:05

Kurze Frage: Stimmt das?

nein.

Vorab: dieses stellt keine Rechtsberatung dar. Keine Gewähr für irgend etwas.
Nach Abrechnung eines Totalschadens (völlig egal, ob mit oder ohne Rep) gilt das Fahrzeug nicht als stillgelegt und verschrottet, bzw. wertmäßig abgegolten. Und es darf weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen, solange es verkehrssicher ist.
Grüße
Jan
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Re: Totalschaden - Auto ab dann nicht mehr versichert?

Beitragvon Opaauto » Mo 8. Apr 2019, 21:12

Kurze Frage: Stimmt das?

Stimmt nicht.
Ein Totalschaden ist ein Auto, dessen Reparatur unwirtschaftlich wäre, wenn man sie in einer Werkstatt durchführen lässt.
Das kann bedeuten, dass Du selbst es mit Teilen, die Du vielleicht noch besitzt und Eigenleistung für 5 Euro Kosten wieder perfekt reparierst.
Das kann auch bedeuten, dass Du nicht mit Geld umgehen kannst und den Wagen für weit mehr als seinen Wert in der Werkstatt reparieren lässt.
Entscheidend für einen späteren Versicherungsfall ist, welchen Zustand das Auto vor diesem späteren Schaden (wieder errreicht) hat.

Tipp: geh zum Anwalt und lass den das machen, schon Deine Bitte an den Gutachter war wirtschaftlich und rechtlich ein Schuss ins eigene Knie.
Der Dir zustehende Betrag und der, den die Versicherung von sich aus zahlt, unterscheidet sich regelmäßig um beträchtliche Summen.
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Re: Totalschaden - Auto ab dann nicht mehr versichert?

Beitragvon Labrador » Di 9. Apr 2019, 06:23

Ich fürchte dein größeres Problem kann der Verkauf des "Schrott"Fahrzeugs auf der Versicherungsbörse werden. Dort werden die Totalschäden meist angeboten und verschachert.

Wenn dein Benz also z.B. lt Gutachten einen Zeitwert von 2K hat, der Schaden aber bei 3K liegt hast deinen Totalschaden. Die Versicherungen geben die Fahrzeuge auf die Börse und der Meistbietende bekommt den Zuschlag. Es steht dir frei an ihn zu verkaufen oder nicht - aber die Versicherung zahlt nur noch die Differenz! Als Beispiel bietet jemand 1,5K für den "Schrott", dann zahlt die Versicherung nur noch 500€!!!

Wenn man also sein Auto behalten und reparieren möchte ist man bei der Nummer immer der Verlierer.

Viel Glück!

Gruß Jörn

P.S. ohne das sicher zu wissen, gehe ich aber auch davon aus, dass zukünftige Schäden einer Neubeurteilung unterliegen - also darfst du weiterfahren, wenn alles ok ist.
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Re: Totalschaden - Auto ab dann nicht mehr versichert?

Beitragvon Opaauto » Di 9. Apr 2019, 08:14

Ich hatte das neulich mal lang und breit erklärt, darum nur in aller Kürze:
die Restwertangebote der Versicherung sind nicht relevant, Du willst das Auto ja selbst behalten. Und da nicht Schrottplatz-Gustav der amtlich dazu auserkorene Fachmann ist, sondern der Gutachter, ist dessen Einschätzung -Wiederbeschaffungswert, Schadensumme, Restwert- bindend für beide Parteien. Sogar dann, wenn die Versicherung das geltende Recht doof findet :?
Das Auto gehört dem Eigentümer, nicht der Versicherung, und er entscheidet, ob er es verkauft.

Wiederbeschaffungswert minus Restwert, das ist im Fall der Nichtreparatur die Rechnung.
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Re: Totalschaden - Auto ab dann nicht mehr versichert?

Beitragvon Jan867 » Di 9. Apr 2019, 12:05

Hallo,

hier hätte man vielleicht im Vorfeld am Restwert des Sternenkreuzers und den Repkosten etwas drehen können. Eine Rep bei den Sternschraubern bringt schon einen Totalschaden für manche Fahrzeuge, wenn nur das Fadenkreuz auf der Haube gestohlen wurde ;) ...

Auch Totalschäden dürfen repariert werden, wenn die Kosten 130 % des Zeitwertes nicht überschreiten. Entscheidet man sich für die Abrechnung auf Gutachterbasis (den man sich hoffentlich selbst gesucht hat), kann es geschehen, daß die gegnerische Versicherung ein Gegengutachten anstrengt, welches zum einen nicht nur den Zeitwert des Wagens herunterrechnet, sondern total windige Gefälligkeitsangebote von Restwertkäufern präsentiert.

Alles nur für die Börse der gegnerischen Versicherung. Das merkt man dann daran, das Angebote aus 500 Km Entfernung erstellt werden, wo die Überführung schon den größeren Teil des Restwertes ausmacht. Sollte man sich aus Bequemlichkeitsgründen auf den schmutzigen Deal mit der Versicherung einlassen, darf man mal raten, warum der meistbietende Restwertekäufer den Wagen nie abholt.

Bei alten Fahrzeugen präsentiert die Versicherung vor der Kostenübernahme sogar oft noch einen Gutachter, der die Rep auf 130 %-Basis kontrolliert.
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Re: Totalschaden - Auto ab dann nicht mehr versichert?

Beitragvon ACQ92 » Di 9. Apr 2019, 18:52

Also, war heute beim Anwalt, und ja, das stimmt: Das Auto wird Stand Heute in Zukunft als "abgeschriebener Totalschaden" geführt. Das heißt im Klartext: Bei einem weiteren Unfall gäbe es von einer fremden Versicherung unter Umständen KEIN Geld, sofern ich heute mir meinen Schaden ausbezahlen lasse und einfach weiter fahre, als wäre Nichts passiert. Es sei denn, ich lasse den Wagen reparieren und weise die Reparatur nach.

Und genau das werde ich auch tun: Der Anwalt klagt erstmal für mich den Schaden (bzw. den Zeitwert minus dem Restwert) ein, und zwar OHNE irgendwelche Sperenzien von wegen "hohes Aufkauf-Angebot" oder "Schuldanzweifelung" oder "Zusammenstreichen der Reparaturkosten" oder ähnliche Dreckigkeiten. O-Ton: Bei dem für uns zuständigen Gericht mach ich mir da recht wenig Sorgen, FALLS es soweit kommen sollte...

Und dann lasse ich das Auto machen und das Ergebnis wird der Anwalt bei der Versicherung einreichen, um die Reparatur nachzuweisen. Und somit wäre es kein "abgeschriebener Totalschaden" mehr, weil das Auto wieder vollständig hergestellt ist.

Das Gutachten wäre soweit korrekt, nur die Zahlen, die dort stehen.... Sagen wir's mal so: Ein TOTALSCHADEN hätte es nicht sein müssen, weil zwischen einer Reparatur in der MB-Niederlassung und dem "Zeitwert unter Berücksichtigung des Zustandes" liegen nur wenige hundert Euro - ein bißchen "hier abgetan und dort zugetan" hätte das so nicht sein müssen... Also wirklich!

Rep-Kosten: 2500 €
Zeitwert: 2000 €
Restwert: 270 €
Ergebnis: Totalschaden



Gruß Torsten
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Re: Totalschaden - Auto ab dann nicht mehr versichert?

Beitragvon 44_TR » Di 9. Apr 2019, 19:08

Hallo Torsten,
hattest mir ja nicht geantwortet, aber ich wäre da etwas weniger optimistisch als Dein Anwalt.
Bei fiktiver Abrechnung würdest Du keine 1000€ raus bekommen.

Der Restwert (270€) im Gutachten bringt Dir nichts, weil Die Versicherung Dir einen Aufkäufer benennt der mehr bezahlt.
Was DU allerdings machen kannst ist, Dich auf die 130% Klausel zu berufen.

Wenn Dein Fahrzeug MIT NEUTEILEN IN EINER FACHWERKSTATT mit einem Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein. - also bei Deinen 2000€ entsprechend 2600€ wieder repariert werden kann, dann kannst Du auf eine Reparatur bestehen.

Wünsche Dir viel Erfolg.

Gruß Stefan
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Re: Totalschaden - Auto ab dann nicht mehr versichert?

Beitragvon Opaauto » Di 9. Apr 2019, 23:03

Es gibt inzwischen genügend Urteile, die mit der "Aufkäuferbörse" hart ins Gericht gehen.

Wenn die Versicherung einen ihr bekannten Aufkäufer hat, der immer phantastische Preise zahlt, wäre das selbst bei einem geplanten Verkauf nicht von Bedeutung. Ich darf das Auto direkt zum im Gutachten benannten Restwert verkaufen und muss nicht zur Schadensminderung an den Aufkäufer der Versicherung verkaufen. Das ist für die Versicherung toll, wenn ich an ihren Aufkäufer verkaufe (der übrigens nicht in 500 km Entfernung sein darf), aber ich muss nicht nett sein.

Wenn ich aber das Auto gar nicht verkaufen will, sondern noch jahrelang fahren möchte, ist das zeitlich begrenzte einmalige Angebot des Aufkäufers ohnehin uninteressant. Da nur dieser und nur jetzt so viel Geld für das Wrack zahlt und laut Gutachter der Rest und das später reparierte Fahrzeug eben nicht über Marktwert loszuschlagen ist, würde ich durch den drohenden finanziellen Nachteil gezwungen sein, mein Auto abzugeben, statt es wie gewünscht zu reparieren. Die Versicherung ist aber nicht Fahrzeugeigentümer und darf darum nicht über dessen Verbleib entscheiden.

Auch hier noch mal der Hinweis auf "Captain HUK", wo all diese Urteile verlinkt sind.

Also, war heute beim Anwalt, und ja, das stimmt: Das Auto wird Stand Heute in Zukunft als "abgeschriebener Totalschaden" geführt.

Das ist etwas anderes als das, was Du eingangs geschrieben hast und was wir als "stimmt nicht" beantwortet haben.
Du hattest geschrieben
"Wenn du das Geld der Versicherung in Anspruch nimmst und das Auto weiterfährst, ist das Auto bei den Versicherungen ab sofort als Totalschaden bekannt und falls es wieder zu einem fremdverschuldeten Schaden kommen sollte, wirst du leer ausgehen, weil das Auto ja nach deren Lesart Nichts mehr im Straßenverkehr zu suchen hat!"

Es ist natürlich und nicht nur in den Augen der Versicherung so, dass ein Auto mit einem Schaden von 2500 Euro bei einem Wiederbeschaffungswert von 2000 Euro nur noch wenig wert ist. Crashst Du ihn erneut und der Wagen wurde zuvor nicht instandgesetzt, mindert das Deine Ansprüche. Nicht auf Null, aber sie sind gemindert.

Du aber hast es so verstanden oder zitiert, dass die Tatsache, dass mal ein Schaden vorhanden war, eine erneute Entschädigung ausschließt. Begründung: "hat nichts mehr im Straßenverkehr zu suchen gehabt". Das ist beides nicht korrekt. Darüber, ob es im Straßenverkehr etwas zu suchen hat, entscheiden TÜV oder die Behörden, aber keine Versicherung. Mein Auto kann einen Hagelschaden haben mit 1000 Einschlägen und dennoch uneingeschränkt fahrtüchtig und verkehrssicher sein. Dann ist es nur noch seinen Restwert wert, und den bekäme ich auch wieder, wenn ihn mir auf der nächsten Kreuzung jemand zusammenschiebt. Ob Totalschaden oder nicht, ich muss Vorschäden angeben (bzw. bringt sie der Gutachter automatisch in Abzug) und bekomme so grundsätzlich nicht den gleichen Schaden zweimal bezahlt -logisch.

Erst Recht ist aber das Auto noch bzw. wieder etwas wert, wenn es vor einem erneuten Schaden wieder ganz oder teilweise instand gesetzt wurde. Nehmen wir obiges Beispiel: Du bist Mechatroniker und hast zwei Oldtimer. Einer ist top, der andere, baugleiche, hat einen Motorschaden. Nun wird Dein Auto stark beschädigt und Du bekommst den Schaden ersetzt. Jetzt baust Du alle einwandfreien Teile des Schlachtautos in den Unfallwagen um und er ist praktisch ohne Kauf von Neuteilen und sogar ohne angefallene Lohnkosten wieder so gut wie vorher. Wie soll die Versicherung da begründen, dass das Auto nichts mehr wert war?
Mit schmuddeligen Fingern grüßend,
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Re: Totalschaden - Auto ab dann nicht mehr versichert?

Beitragvon Jan867 » Mi 10. Apr 2019, 12:19

Micha,

das hätte man nicht besser beschreiben können :thumb: . Es ist mitnichten so, daß Unfallopfer von den Versicherungen enteignet werden, wenn sie sich den Differenzbetrag auszahlen lassen, und den Unfallwagen für den Restwert behalten.

Bei einem weiteren Unfallschaden würde der Gutachter natürlich einen unreparierten Vorschaden entsprechend bemerken, und den Wert des Fahrzeuges wohl kaum nochmal bei € 2.000,-- ansetzen. Insofern wäre der erneute Totalschaden natürlich vorprogrammiert, mit dem entsprechend niedrigeren Schadensersatz.

Vielleicht sind die Worte des Anwaltes etwas anders interpretiert worden, als sie eigentlich gedacht waren, denn die Rep mußt Du nicht nachweisen. Bei einem weiteren Unfall würde der weitere Gutachter ja sehen, ob die Rep fachgerecht und vollumfänglich durchgeführt wurde. Daß Versicherer mit dubiosen Dateien hantieren und auch in Kauf nehmen, gegen den Datenschutz zu verstoßen, ist nicht neu. Hilft ihnen aber auch nicht weiter, wenn man bei der Wahrheit bleibt.

Ist aber eigentlich auch egal, denn Du möchtest Instand setzen lassen. Und das darfst Du bis € 2.600,--, egal ob bei den Sternen oder bei Willi Winkelmann. Die müssen nur wissen, wo für sie die Obergrenze ist, denn die Summe darf nicht überschritten werden. Und eine Aufwandsentschädigung bekommst Du auch noch...

Hinweis: trete die Abrechnungsvollmacht nicht an den Repbetrieb ab. Sollten sie pfuschen, hast Du das Druckmittel Geld gegen sie verloren, denn die Versicherung wird die Reprechnung der Inst anstandslos bezahlen. Völlig egal, ob Du mit dem Ergebnis einverstanden bist, oder nicht.
Grüße
Jan
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