audidrivers

Die Community für alle Audi-Fans - mit Forum, Wissensdatenbank, Blog, uvm...

Auto geklaut? Selbst schuld! Sagt das Gericht...

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Auto geklaut? Selbst schuld! Sagt das Gericht...

Beitragvon ACQ92 » Sa 19. Sep 2020, 07:58

Moinsen,

ein für mich sehr denkwürdiges Urteil, was da gefällt wurde:
Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.

Da wird dem Betrug nur Tür und Tor geöffnet, denn die Klausel "eine unbegleitete Probefahrt läßt das Auto automatisch auf den "neuen Besitzer" (den Dieb) übergehen!" kann ja im Prinzip jeden dazu befähigen, sich ein Fahrzeug einfach so anzueignen. Eine betrügerische Werkstatt z.B. "Der hat uns die Kiste für 3 Tage überlassen! Jetzt isse halt uns!" Da findeste dein Schätzchen vielleicht auf dem Kiesplatz eines Teppichhändlers wieder und bekommst dann vom Richter erklärt, daß der jetzt der rechtmäßige Besitzer ist oder wie? Kannst es ja zurück kaufen, wenn dir soviel daran liegt...? :evil:

Oder versteh ich das falsch?


Gruß Torsten
1992er Audi Coupe Quattro AAH - Das Bubenspielzeug
1999er A4 Avant AHL - Die Wanderdüne
2000er MB C200 Limo M111 LPG - Die Sparbüx
Benutzeravatar
ACQ92

sponsor

 
Beiträge: 1996
Registriert: 20.05.2010
Wohnort: Gelnhausen / MKK
Fahrzeug: Audi Coupe Quattro

Re: Auto geklaut? Selbst schuld! Sagt das Gericht...

Beitragvon scotty10 » Sa 19. Sep 2020, 08:55

Mojn Allerseits,

Das ist in der Tat ein recht eigenartiges Urteil.

Dann wäre Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein. hinfällig.
Gruss Scotty

Freiheit für die Brennräume !
Weg mit Ruß und Ölkohle !
scotty10
 
Beiträge: 139
Registriert: 20.10.2011
Wohnort: Umland von CB
Fahrzeug: 100er C4, 80er B3

Re: Auto geklaut? Selbst schuld! Sagt das Gericht...

Beitragvon CarstenT. » Sa 19. Sep 2020, 09:46

Wo ist das Problem?
Gutgläubigen Erwerb, hier der Käuferin, gab es schon immer, und der vorherige Zustand ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz.
Das Autohaus muss sich an den Probefahrer halten.
CarstenT.
 
Beiträge: 343
Registriert: 09.06.2010
Wohnort: Velen

Re: Auto geklaut? Selbst schuld! Sagt das Gericht...

Beitragvon ACQ92 » Sa 19. Sep 2020, 12:29

Es geht darum, daß eine Probefahrt scheinbar dazu berechtigt, das probegefahrene Auto einfach zu behalten. Denn genau so steht es im letzten Absatz.

Zitat: "Die Überlassung eines Kraftfahrzeuges durch den Verkäufer zu einer unbegleiteten und auch nicht anderweitig überwachten Probefahrt eines Kaufinteressenten für eine gewisse Dauer - hier eine Stunde - führt auch nicht zu einer bloßen Besitzlockerung, sondern zu einem Besitzübergang auf den Kaufinteressenten."

Hier ist mit "Kaufinteressent" der Dieb gemeint, der sich den Camper auf der Probefahrt unter den Nagel gerissen hat, nicht die Dame, die ihn jetzt hat und vom Autohaus die Papiere will. Korrekt wäre, wenn sich das Autohaus und jetzige Besitzerin handelseinig werden, daß sie den Camper behält - das Autohaus wollte ihn ja eh verkaufen - und das Autohaus den Dieb verklagt, daß dieser die Forderung des Autohauses begleicht. Wahrscheinlich wird's auch so kommen. Aber die Urteilsbegründung (Zitat) in diesem Fall ist in meinen Augen doch sehr hahnebüchend...


Gruß Torsten
1992er Audi Coupe Quattro AAH - Das Bubenspielzeug
1999er A4 Avant AHL - Die Wanderdüne
2000er MB C200 Limo M111 LPG - Die Sparbüx
Benutzeravatar
ACQ92

sponsor

 
Beiträge: 1996
Registriert: 20.05.2010
Wohnort: Gelnhausen / MKK
Fahrzeug: Audi Coupe Quattro

Re: Auto geklaut? Selbst schuld! Sagt das Gericht...

Beitragvon scotty10 » Sa 19. Sep 2020, 14:28

Hallo Allerseits,

Für mein Verstehen "hinkt" dieses Urteil ganz schön.

Das Autohaus muss sich zwecks des Diebstahlts an Denjenigen halten der das Fahrzeug von der Probefahrt nicht zurück gebracht hat.
Soweit , sogut.

Das die Frau das Fahrzeug im guten Glauben kaufte und nicht wissen konnte, daß das Fahrzeug gestohlen ist und auch die Papiere gefälscht sind
kann man auch noch nachvollziehen.
Aber spätestens
"...Als die Mutter ihn zulassen wollte, lehnte die zuständige Behörde dies aber ab, weil das Auto inzwischen als gestohlen gemeldet war. ..."
zu diesem Zeitpunkt war der Kauf nichtig/hinfällig.
Sehr ärgerlich das sie beim Kauf des Fahrzeugs auf einen Betrüger hereingefallen ist, aber das rechtfertigt / legitimiert
- für mein Verstehen - nicht den Besitz-Anspruch an einer gestohlenen Sache.

Das die Richter sich diese Entscheidung gut überlegt haben bezweifle ich sehr stark, denn die geschilderte Sachlage und das letzte Urteil sind ja
quasi eine Vorlage bzw. "Blaupause" für jegliche Art illegaler Verkäufe.
Gruss Scotty

Freiheit für die Brennräume !
Weg mit Ruß und Ölkohle !
scotty10
 
Beiträge: 139
Registriert: 20.10.2011
Wohnort: Umland von CB
Fahrzeug: 100er C4, 80er B3

Re: Auto geklaut? Selbst schuld! Sagt das Gericht...

Beitragvon manfred5 » Sa 19. Sep 2020, 22:42

scotty10 hat geschrieben:Hallo Allerseits,

...
Sehr ärgerlich das sie beim Kauf des Fahrzeugs auf einen Betrüger hereingefallen ist, aber das rechtfertigt / legitimiert
- für mein Verstehen - nicht den Besitz-Anspruch an einer gestohlenen Sache.
....


Sehe ich auch so. Letztendlich handelt es sich im weiteren Sinne um Hehler-Ware - und die darf man auch nicht "behalten".

Also jemanden im Rahmen eines Verkaufs mit dem Auto Probefahren zu lassen, ist wohl in Zukunft nicht mehr möglich. Armes Deutschland. Jetzt verfängt man sich im Dschungel der eigenen Paragraphen und Gesetze
:naenae:

Manni
5-Zylinder -> the big five: AEL, AAT, NG, AAN
Benutzeravatar
manfred5

sponsor
 
Beiträge: 2322
Registriert: 06.09.2010
Wohnort: Colonia
Fahrzeug: 5 Zylinder

Re: Auto geklaut? Selbst schuld! Sagt das Gericht...

Beitragvon CarstenT. » Sa 19. Sep 2020, 22:56

Die Dame hat den Camper vom Verkäufer/Besitzer, welcher nicht Eigentümer war, was von der Käuferin nicht zu erkennen gewesen ist, erworben und ist somit Eigentümerin des Wagens geworden.

Dies ist gutgläubiger Erwerb, Punkt, ihr Auto.

Die Vorgeschichte ist ne Sache zwischen Autohaus und Probefahrer.
CarstenT.
 
Beiträge: 343
Registriert: 09.06.2010
Wohnort: Velen

Re: Auto geklaut? Selbst schuld! Sagt das Gericht...

Beitragvon lemmy » So 20. Sep 2020, 09:34

Wenn man so etwas verhindern will, setzt man sich bei der Probefahrt einfach mit ins Auto.
Punkt.
Grüße von der Ems,
Andreas

92er B4 Avant ABK für die Frau -> weg
03er Golf 4 Variant BCA für die Frau
94er Typ89 Cabriolet ABK für mich -> bei gutem Wetter 04-09
04er A4 B6 Cabriolet BFB für beide -> für ganzjährigen Spaß oben ohne
Benutzeravatar
lemmy

lemmy

 
Beiträge: 698
Registriert: 09.06.2010
Wohnort: Emsland
Fahrzeug: Typ 89 und B6 Cabriolet

Re: Auto geklaut? Selbst schuld! Sagt das Gericht...

Beitragvon ParadoX » So 20. Sep 2020, 09:48

lemmy hat geschrieben:Wenn man so etwas verhindern will, setzt man sich bei der Probefahrt einfach mit ins Auto.
Punkt.


Prinzipiell hast du recht.
Aber in nem Autohaus wohl zu 100% nicht umsetzbar. Die "fleißigen" Verkäufer haben ja auch noch mehr zu tun als sich den halben Tag nur von Fremden um den Kirchturm fahren zu lassen.
Audi 90 Typ89 NG '87
VW Passat 3G Variant 2.0TDI '15
Volvo V50 1.6d '09
Hercules MF3 2-Gang '73
2x Hercules Prima 5 '91 '93
Knaus Eifelland 560TK '07
Benutzeravatar
ParadoX

paradox

 
Beiträge: 2749
Registriert: 08.05.2010
Wohnort: neben der Ems
Fahrzeug: Audi 90 Typ89

Re: Auto geklaut? Selbst schuld! Sagt das Gericht...

Beitragvon quattro-sa » So 20. Sep 2020, 10:10

[url_https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&anz=642&pos=0&nr=110237&linked=pm&Blank=1]Hier detailliert[/url] - es ist wie immer die Suche nach der Lücke im "Gesetz" - wie der Sachverhalt moralisch bzw. mit unserem Gerechtigkeitssinn zu werten ist, steht auf einem anderen Papier - konkret fußt das Urteil des BGH darauf, daß die Probefahrt nicht durch geeignete Maßnahmen und Mittel überwacht wurde, vor allem aber die Sache durch einen Dritten in Gutem Glauben erworben wurde.

Immer daran denken, daß kein Recht gesprochen wird, sondern Urteile gefällt werden. ;)
Gruß
Marcus

Audi 100 C4 2.6 ABC frontgetrieben, Schaltgetriebe MJ 92
Audi A4 B5 1.9 TDI 1Z, Schaltgetriebe MJ 96
Audi A4 B6 2.0 ALT, Schaltgetriebe MJ 02
Audi A2 8Z 1.4 TDI AMF, Schaltgetriebe MJ 01
MB V221 350 BlueTEC 4MATIC AMG

Bild
quattro-sa
** Moderator **

sponsor
 
Beiträge: 4717
Registriert: 10.05.2010
Wohnort: Südraum Leipzig
Fahrzeug: Audi 100 C4 2.6 Fronti/Schaltg

Nächste

Zurück zu off topic

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste