Moinsen,
ein für mich sehr denkwürdiges Urteil, was da gefällt wurde:
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Da wird dem Betrug nur Tür und Tor geöffnet, denn die Klausel "eine unbegleitete Probefahrt läßt das Auto automatisch auf den "neuen Besitzer" (den Dieb) übergehen!" kann ja im Prinzip jeden dazu befähigen, sich ein Fahrzeug einfach so anzueignen. Eine betrügerische Werkstatt z.B. "Der hat uns die Kiste für 3 Tage überlassen! Jetzt isse halt uns!" Da findeste dein Schätzchen vielleicht auf dem Kiesplatz eines Teppichhändlers wieder und bekommst dann vom Richter erklärt, daß der jetzt der rechtmäßige Besitzer ist oder wie? Kannst es ja zurück kaufen, wenn dir soviel daran liegt...?
Oder versteh ich das falsch?
Gruß Torsten