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Telematik

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Telematik

Beitragvon Andreas » Mo 1. Feb 2021, 17:56

Ein Hoffnungsschimmer...

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Andreas
 
Beiträge: 834
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Re: Telematik

Beitragvon Jan867 » Di 2. Feb 2021, 14:01

Guten Morgen liebe Sorgen.

Andreas ich kann leider keinen Hoffnungsschimmer erkennen, es ist nur ein weiterer Bericht über eine Unmenge an Datenschutzverstößen, die seit einiger Zeit anliegen und in Zukunft weiterhin zunehmen werden. Autofahren 4.0. Es interessiert die Industrie nicht (egal welche), ob sie gegen den Datenschutz verstoßen, sie machen es einfach. Das Dieselgate war auch nicht erlaubt, sie haben es aber gemacht weil sie es konnten, obwohl sie wußten, daß das irgendwann auffliegt.

Diejenigen die dafür verantwortlich waren, sind längst nicht mehr am Ruder. Sie wurden für die Sache geopfert, und jetzt soll alles wieder gut sein? Blos schnell vergessen und nie mehr darüber reden... :? Im Prinzip ist die Industrie mit Ihren Entwicklungen immer schneller als der, der sie aufdeckt. So daß sie ein paar Jahre lang ihr Unwesen treiben können.

Bezüglich des o. g. Vorganges zum Ausspionieren von PKW-Insassen habe ich den Datenschutzbeauftragten angeschrieben, und mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, denn wenn ich mit meinem PKW 0.0 nix digital unterwegs bin, können mich die andere Überwachungstools ebenso wahrnehmen. Die Antworten:

Wer jetzt keine Lust hat, sich den ganzen Schmarrn durchzulesen, unten die Kurzform.

der Datenschutzbeauftragte hat geschrieben:die Fahrzeughersteller mit Sitz in meinem Zuständigkeitsbereich werden regelmäßig ständig datenschutzrechtlich überprüft. Auch verfolge ich neuere Entwicklungen bei diesen Herstellern, die von datenschutzrechtlicher Relevanz sein könnten. Diese Entwicklungen und mein Prüfungen greife ich auch in meinen Tätigkeitsberichten auf, insbesondere:
• 22. Tätigkeitsbericht ab Seite 60: Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.
• 23. Tätigkeitsbericht ab Seite 126: Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.

Bei Fahrzeugen wird zunächst zwischen sog. „Offline“- und sog. „Online“-Autos unterschieden:
• „Offline“-Auto: Datenspeicherung innerhalb des Fahrzeuges
• „Online“-Auto: Übermittlung von Daten aus dem Fahrzeug heraus, wie etwa bei der Übermittlung und Speicherung von Fahrzeugdaten auf Backend-Servern.

Nähere Informationen zu dieser Unterscheidung können Sie der gemeinsamen Erklärung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) und des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) vom Januar 2016 („Gemeinsame Erklärung“) entnehmen, die Sie hier finden:
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Rechtsgrundlage für Datenverarbeitungen
Ob die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Hersteller zulässig ist, hängt davon ab, ob eine Rechtsgrundlage dafür besteht. Dabei kommen insbesondere folgende Konstellationen in Betracht:
• Die Datenverarbeitung ist zur Vertragsdurchführung erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
• Die Fahrerin oder der Fahrer hat in die Datenverarbeitung mit einer gesonderten Erklärung eingewilligt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO).
• Die Datenverarbeitung stützt sich auf eine Interessenabwägung, bei der die Interessen des Verantwortlichen oder die Interessen von Dritten denen der betroffenen Personen überwiegen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO).

Nicht den datenschutzrechtlichen Regelungen unterfallen Datenverarbeitungen die nicht personenbezogen bzw. personenbeziehbar sind. Das wäre der Fall, wenn Informationen in den Systemen des Herstellers (weiter-)verarbeitet werden, ohne dass ein Rückbezug auf einzelne Betroffene möglich wäre (Anonymisierung).


Datenhoheit
Im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung 2016 wurde mit der Automobilindustrie festgehalten:
In Bezug auf die Datenhoheit sollen die Fahrzeugnutzer durch verschiedene Optionen über die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten selbst bestimmen können. Die Automobilhersteller streben an, durch standardisierte Symbole im Cockpit den aktuellen Vernetzungsstatus des Fahrzeugs erkennbar anzuzeigen und Möglichkeiten der jederzeitigen Aktivierung und Deaktivierung dieses Status‘ vorzusehen. Einschränkungen der Löschbarkeit bestehen bei rechtlichen Verpflichtungen oder dann, wenn entsprechende Daten im Zusammenhang mit Garantie- sowie Gewährleistungen oder der Produkthaftung von Bedeutung sind oder deren Verfügbarkeit für den sicheren Fahrzeugbetrieb erforderlich ist. Vom Nutzer eingegebene Informationen (z.B. Komfortdaten wie Sitzeinstellung, bevorzugte Radiosender, Navigationsdaten, E-Mail-/SMS-Kontaktdaten, etc.) muss der Nutzer jederzeit selbst ändern oder zurückstellen können.


Auskunftsrechte
Betroffene haben gegenüber dem Hersteller ein unentgeltliches Auskunftsrecht des Halters über seine durch den Hersteller verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO.

Darüber hinaus besteht aus Art. 15 DS-GVO kein datenschutzrechtliches Auskunftsrecht des Halters gegenüber dem Hersteller allein aufgrund dessen Gesamtverantwortung für die Gestaltung der datenspeichernden Systeme. Die Fahrzeughalter von „Offline“-Autos haben die Möglichkeit des Auslesens von Daten, ggf. mithilfe von Sachverständigen, was nicht zwingend unentgeltlich sein muss. Aufgrund des Transparenzgebots muss der Betroffene sich unentgeltlich und ohne sachverständige Hilfe über die Grundsätze der Datenverarbeitungsvorgänge einschließlich zumindest der Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten beim Hersteller informieren können.


Weitere Betroffenenrechte
Neben dem Auskunftsrecht kommen Betroffenen weitere Rechte zu:
• Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten, die Sie betreffen, zu verlangen (Artikel 16 DS-GVO).
• Sie haben das Recht, zu verlangen, dass personenbezogene Daten die Sie betreffen unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Artikel 17 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung) und die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivvorschriften einer Löschung nicht entgegenstehen.
• Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Artikel 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, für die Dauer der Prüfung, ob dem Widerspruch statt gegeben werden kann.
• Datenübertragbarkeit: Sie haben gem. Artikel 20 DS-GVO das Recht, die aufgrund Ihrer Einwilligung freiwillig zur Verfügung gestellten und elektronisch verarbeiteten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, so dass Sie diese Daten einer oder einem anderen Verantwortlichen zur Verfügung stellen können.
• Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, welche Sie betreffen, Widerspruch einzulegen. Personenbezogenen Daten werden dann nicht mehr verarbeitet, es sei denn der Verantwortliche kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche Ihre Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Artikel 21 DS-GVO).

Weiterhin können sich Betroffene an die oder den betriebliche(n) Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen wenden. Ebenso können Sie sich über eine Sie selbst betreffende Datenverarbeitung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz beschweren.


Etwaige Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Ob Sie ein Fahrzeug besitzen kann ich Ihrer Anfrage nicht entnehmen. Auch bleibt offen, ob Sie persönlich von einer ggf. rechtswidrigen Datenverarbeitung durch den Hersteller Ihres Fahrzeuges betroffen sein könnten.

Schon inwieweit mit Ihrem etwaigen Fahrzeug Daten verarbeitet werden, kann ich Ihrer Anfrage nicht entnehmen. Davon hängt ab, wer als Verantwortlicher zu betrachten ist:
• Bei „Offline“-Autos wird derjenige, der personenbezogene Fahrzeugdaten aus dem Fahrzeug ausliest (d.h. erhebt) und anschließend verarbeitet, zur verantwortlichen Stelle. Hierbei wird es sich in der Regel um Werkstätten handeln.
• Bei „Online“-Autos sind diejenigen als verantwortliche Stellen anzusehen, die personenbezogene Daten erhalten, d. h. in der Regel die Hersteller und gegebenenfalls dritte Dienste-Anbieter.

Sofern Sie bei mir Beschwerde gegen ein Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen erheben wollen, können Sie dies insbesondere über das von mir zur Verfügung gestellte Online-Formular. Dieses finden Sie auf meiner Internetseite unter dem Thema „Fortbildung/Service“.

Sofern Sie keine Beschwerde erheben, bitte ich um Verständnis, dass eine weitergehende Beratung nicht zeitnah möglich sein wird.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage



der Rechtsanwalt hat geschrieben:2. Datenschutzverstöße Autoindustrie

Diesbezüglich hatten wir bereits im Termin erörtert, dass hier wohl keine Anspruchsberechtigung (Rechtsschutzbedürfnis) Ihrerseits besteht, da Sie momentan über kein betroffenes Fahrzeug verfügen. Auch die Möglichkeit, dass Sie einmal bei einem solchen Fahrzeug als Beifahrer mitfahren, dürfte nach diesseitiger Einschätzung nichts daran ändern, da Sie Möglichkeit haben, dies zu unterlassen.

Dieses Thema ist zudem bisher nicht Gegenstand der verkehrsrechtlichen Praxis. Nähere Auskünfte über die theoretische Möglichkeit einer Klage oder anderer Rechtsbehelfe, um die Autoindustrie zu reglementieren, kann ich Ihnen Momentan leider nicht geben. Gewiss könnte man über dieses Thema recherchieren und einen entsprechenden Aufsatz schreiben. Dies kann ich Ihnen jedoch leider nicht anbieten und ist auch nicht von unserer Pflicht zur Erstberatung von ADAC-Mitgliedern erfasst.

Ich bedauere, dass ich Ihnen im Ergebnis wohl nicht weiterhelfen konnte. Ich gebe Ihnen Recht, dass es sich um sehr interessante Themen handelt, die wohl auch in Zukunft intensiver beleuchtet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen jedoch diesbezüglich keine weiteren Informationen geben.




Wer jetzt keine Lust hat, sich den ganzen Schmarrn durchzulesen, hier die Kurzform:

es ist nicht interessant, der Industrie in die Suppe zu spucken, es existieren evtl. noch nicht mal Gesetze dagegen, das kann der Gesetzgeber und seine überwachenden Organe nur vermuten. Also gibt es hier auch kein Straftatbestand, wodurch ein Staatsanwalt aktiv werden müßte. Die Rechte, die jeder von uns glaubt zu haben, müssen erst noch erfunden werden, also ins Grundgesetz passen.

Da sich die Judikative manchmal gerne ihre Regeln von Lobbyisten schreiben läßt, ist in dieser Sache vorerst nichts zu erwarten, denn die Industrie erhält (nicht verdient, denn das ist Diebstahl) viel Geld für diese personenbezogenen Daten, die sie außerdem noch selbst nutzen können.
Grüße
Jan
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Re: Telematik

Beitragvon ACQ92 » Di 2. Feb 2021, 19:18

Das kommt! 100%ig! Denn wie Jan schon sagt: Den Bürgerwillen interessiert hier keine S**! Ich schätze mal, daß 85% der Bevölkerung entweder "mal wieder von Nix wissen" oder das beliebte Motto "...von mir aus, ich hab nix zu verbergen!" bemühen werden. Und die anderen 15%, die dagegen wettern, werden dann mal wieder "ganz, ganz böse rechte Verschwörungstheoretiker" sein.


Gruß Torsten
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Re: Telematik

Beitragvon Andreas » Di 2. Feb 2021, 23:23

Wir stimmen überein.

Was ich als "Hoffnungsschimmer" bezeichne, ist das Ergebnis der Forsa-Umfrage. Ich hätte befürchtet, daß es den Leuten völlig schnuppe ist. Aber das ist offenbar (noch) anders - über sowas kann ich mich noch "freuen".
Andreas
 
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Re: Telematik

Beitragvon Jan867 » Mi 3. Feb 2021, 14:00

ACQ92 hat geschrieben:Und die anderen 15%, die dagegen wettern, werden dann mal wieder "ganz, ganz böse rechte Verschwörungstheoretiker" sein.

ich denke, das ist eine Verallgemeinerung, die nicht auftrecht zu halten ist. Keiner möchte eine Überwachung, ist aber im gleichen Fall auch nicht bereit, auf liebgewonnene Lebensumstände zu verzichten, obwohl ihm die Gefährlichkeit bewußt ist.

wer verzichtet auf WhatsDepp, Fratzenbuch und Intragramm?
wer läßt sein Telefon zu hause?
wer übernimmt sein Leasingfahrzeug zum Sonderpreis, obwohl er 3 Jahre lang beobachten konnte, was andere online mit seinem Fahrzeug und ihm machen?

Sehr interessant ist die Beobachtung über bestimmte Kirchgänger, die glauben mit COVID19 würde jetzt die biblische Offenbarung in Erfüllung gehen, denn so ganz nebenbei wurde in Israel ja auch ein rotes Kalb geboren. So wartet man jetzt auf das Zeichen des Teufels, welches jeder Mitbürger intravenös erhalten wird, und welches die Menschheit überwacht , ohne das man keine Zahlungsvorgänge mehr vornehmen, und sich nicht ausweisen kann.

Tja, wenn man denen die Hinweise auf den Tisch legt, daß das rote Kalb 9x geklont wurde, bis man das gewünschte Ergebnis erhielt, und man das Zeichen des Teufels nicht mehr benötigt, weil man den Chip per Telefon schon mit sich herumträgt, dann sagt mir, wie viele lassen ihr Telefon nach dieser Erkenntnis zu hause?

Niemand.

Manchmal scheint es beängstigend zu sein, sich von den alten Geistern lösen zu können. Wo kommt blos diese Todessehnsucht her?




Andreas hat geschrieben:Was ich als "Hoffnungsschimmer" bezeichne, ist das Ergebnis der Forsa-Umfrage. Ich hätte befürchtet, daß es den Leuten völlig schnuppe ist. Aber das ist offenbar (noch) anders - über sowas kann ich mich noch "freuen".

ich befürchte viel mehr, daß genau die Leute, bei denen man ein Hoffnungsschimmer erkennen will, nichts unternehmen. Noch nicht mal, wenn es darauf ankommt.
Grüße
Jan
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