Mad Dog hat geschrieben:NCC hat geschrieben:Helene hat geschrieben:Ich stelle mir jetzt die Frage wie ich weiter handele!?
2 Möglichkeiten. Anwalt oder den Verkäufer persönlich anschreiben.
Hi,
sofern du in der Hinsicht etwas machen möchtest würde ich dir in jedem Fall zum
Anwalt raten. Wenigsten mal ein Erstgespräch machen um den rechtlichen
Rahmen abzuklären...
Ernsthaft? Würde ich von abraten.
Warum? Weil so gut wie jeder Anwalt (sofern er nicht zeitlich voll ausgelastet ist) NATÜRLICH zu einer Klageschrift rät - der verdient nämlich sein Geld damit.
Ich kenne persönlich KEINEN Fall, in welchem ein Anwalt im Vorfeld offen und ehrlich gesagt hat „Wissen Sie, ich sehe Ihre Erfolgschancen bei vielleicht zehn Prozent.“ - der Anwalt bekommt bei einer Klage seine Kohle in jedem Fall, egal ob er vor Gericht gewinnt oder unterliegt.
Wie schon mehrfach oben erwähnt, handelt es sich bei fast allen genannten Punkten nicht um versteckte Mängel, sondern einfach um optische (bzw. geruchliche) Abstriche, welche bei einem Gebrauchtfahrzeug mit >100tkm nichts Außergewöhnliches darstellen - speziell vor dem Hintergrund eines um 3...4k€ unter dem üblichen Marktwert liegenden Kaufpreises. Hinterher zu sagen „ach nee ... ich hab den Kratzer da nicht gesehen ... und die Delle da ist auch nicht schön ... und das Loch da geht ja gar nicht ... hab ich bei der Besichtigung nicht gesehen ...“
ist kein Versäumnis des Verkäufers und erst recht kein Betrug!WENN Helene sich unbedingt informieren will, ob sie bei einer Klage Erfolgschancen hat, würde ich eher zu einer halbstündigen Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale raten - DIE handeln bzw. äußern sich im Gegensatz zu gewerblichen Rechtsanwälten nämlich TATSÄCHLICH objektiv bzw. im Sinne ihrer Mandanten (weil sie daraus im Nachgang eben NICHT an der Klageschrift und dem Verfahren verdienen).
Aber wie gesagt: Solange kein Unfall verschwiegen oder am Kilometerstand gedreht wurde (oder es sich um Diebesgut handelt
), wird’s meines Erachtens schwer mit einer Klage wegen Betrugs...
Gruß
Christian
Hi, ich greif die "anwaltliche Seite" Deines Postings nochmal auf.
Richtig, auch ich halte die Gebührenordnung der Anwälte für überarbeitungsreif.
Es sollte unterschieden werden zwischen "Beratung", also z.B. über die Gestaltung eines Testamentes. Hier erhält der Anwalt eine Gebühr, ähnlich wie der Notar, soweit ok.
Aber in Fällen, wo es um Siegen oder Verlieren geht, sollte das nach dem Erfolgsprinzip vergütet werden: Gewinn 100%, Verlust 10% Aufwandspauschale, Vergleich Gebühr prozentual nach Erfolg.
Dann wär schnell Ruhe mit dem ewigen Prozessieren und den horrenden Kosten für die Rechtschutzversicherungen.
Im Strafrecht mags so, wie es ist, in Ordnung sein.
Zur Beratung an sich: Auch die Rechtschutzversicherungen haben selbst i.d.R. eine Anwaltshotline. Dort kann man sich kostenfrei und beliebig oft erkundigen, wie man am besten vorgeht. Ich kenne das zumindest von der R+V so, sicherlich gibt's das auch woanders. Kann man sicherlich probieren, da die RSV ja Interesse dran hat, möglichst keine unsinnigen Prozesse bezahlen zu müssen, sollte die Beratung hier eher deeskalierend angesiedelt sein.
mfg
josefini1