Helene hat geschrieben:Wie schaut es aus wenn ich nach der Probefahrt dem Verkäufer schon gesagt habe das ich in der Lenkung ein unrundes Gefühl spüre? hab ich dann eine Chance? Der Mangel wäre ja dann schon vorhanden gewesen..
womit Dir der Mangel also schon vor dem Kauf bekannt war? Nein, das wäre höchstens ein Grund für die Gegenseite, am Vertrag festzuhalten. Deshalb die Antwort auf Deine Frage: nein.
Aber möchtest Du das Forum vielleicht auf den Arm nehmen, oder bist Du so unbedarft, wie man der Argumentation entnehmen könnte?
5-ender hat geschrieben: Steht hier, daß das Fahrzeug mit dem Originalmotor
ausgerüstet ist, ist hier ein Mangel vorhanden.
ähem, sollte der ATM über eine Laufleistung von 10tkm verfügen, würde ein Richter, das Verhältnis zur Gesamtlaufleistung berücksichtigend, vergeblich nach einer Wertminderung suchen.