Moin!
ACQ92 hat geschrieben:.... Und wenn ich überlege, daß schon ein simpler Schichtleiter heutzutage "sooooo wahnsinnig viel" verdient, daß er kurz vor'm Spitzensteuersatz steht, also schon zu den Reichen im Land gehören soll, wundert mich garnix mehr...
DAS liegt jetzt aber daran, dass in Hessen neben Baden-Württemberg die höchsten Gehälter in Deutschland gezahlt werden.
Geh mal davon aus, dass ein Schichtleiter in Mc-Pomm locker ein Drittel weniger bekommt und deutlich vom Spitzensteuersatz entfernt ist.
Gern mal hier schauen:
Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein. Die grundsätzliche Berechnung für die Grenze zum Spitzensteuersatz bzw. der Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung ist seit Jahrzehnten in etwa gleich.
Pi-mal-Daumen: Das Durchschnittsgehalt aller Arbeitnehmer/Angestellter in Deutschland definiert einen Rentenpunkt. Die Beitragsbemessungsgrenze (West) wird auf rund zwei Rentenpunkte (also das doppelte Durchschnitts-Brutto) fest gelegt - und genau dort befindet sich dann auch die Grenze zum Spitzensteuersatz von 42% plus Soli (Ehegattensplitting mal unberücksichtigt gelassen).
Dieser „Faktor-2“ kann sich immer mal ein wenig verschieben, da am Ende eines Jahres (bei Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze für das Folgejahr) nicht sicher gesagt werden kann, wie sich das Durchschnittsgehalt entwickeln wird. Dieses Jahr wird aufgrund der Corona-Krise und dem daraus resultierenden Wirtschaftseinbruch die Beitragsbemessungsgrenze faktisch zu hoch liegen (aktuell 82.800 € Jahresbrutto West, 77.400 Jahresbrutto Ost), daher rechne ich für nächstes Jahr (evtl. sogar auch für 2022) mit keiner Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze.
Aber grundsätzlich lag diese Grenze - und somit auch die Grenze zum 42%-Spitzensteuersatz - in den letzten 20 Jahren immer zwischen etwa dem 1,9-Fachen und 2,1-Fachen des Durchschnittsbruttos deutschlandweit.
Wenn ein Schichtleiter also kurz vorm Spitzensteuersatz liegt, dann liegt das nicht daran, dass er trotz mittelmäßigen Einkommens einen hohen Steuersatz hat sondern daran, dass er gemessen am Bundesdurchschnitt tatsächlich deutlich überdurchschnittlich verdient.
Kann ja nach Mecklenburg oder Brandenburg ziehen. Wenn er dort dann 30% weniger Gehalt hat, dann sinkt auch sein Steuersatz...
Speziell wenn’s um Einkommen, Abgaben und Lebenshaltungskosten geht, sind die Leute halt immer nur am meckern.
Will mich selbst da gar nicht ausschließen.
Bayern, Hessen und Baden-Württemberger beschweren sich über hohe Steuern, hohe Mieten und Immobilienpreise.
Mc-Pommerner und Brandenburger beschweren sich über das geringe Gehaltsniveau im bundesdeutschen Vergleich.
Dass es in jedem Fall Vor- UND Nachteile gibt, will immer keiner sehen...
Gruß
Christian