martind25 hat geschrieben:manfred5 hat geschrieben:
Wenn oberer Drehpunkt und unterer Drehpunkt - also die Lenkungsdrehachse beim S6 und C4 gleich sind, kann doch die "kĂĽnstliche" Verbreiterung der C4-Achse mit Spurplatten um 40mm den Lenkrollradius nicht verschlechtern. Beide Achsen (S6 und C4) haben dann doch eine gleiche Breite.
Wenn die beiden Punkte gleich sind, wird die breitere Spur des S6 über das Radlagergehäuses realisiert. Dann macht es keinen Unterschied, wenn du es mit Spurplatten machst.
Sind den die beiden Punkte (oben/unten) gleich? Oben wäre der Unterschied in den Abständen der Dome zu suchen und unten in der Länge der Lenker oder Breite des Aggregateträgers.
Martin: Genau die Ăśberlegung habe ich auch.
Die Punkte oben und unten sind gleich. Das heißt, die S6 Karrosse hat die Federbeintöpfe (Mitte Stoßdämpfer gemessen) gleich breit wie der C4 TDI stehen.
Die Querlenker unten sind ebenfalls gleich - also ergeben auch die gleiche Breite.
Sollten die Querlenker-Befestigungspunkte an dem Achsträger beim S6 weiter auseinanderliegen, müssen die Gelenkwellen ebenfalls länger sein - das sind sie aber nicht.
Was bekannt ist, die Flansche des S6 sind tiefer (breiter) als die vom normalen C4. Da könnte die breitere Spur herrühren - sicher bin ich nicht.
Angenommen, es sind echt nur die breiteren Flansche (die, die in die Radlager eingepresst werden), wäre es doch vollkommen ok, auf dem C4 Federbein Spurplatten zu fahren.
Ob man Spurplatten auf nur einer Achse, und dann noch vorne, eingetragen bekommt, steht auf einem anderen Blatt.
Netten GruĂź - Manni