Gut. Jetzt hast Du dem Mann gesagt, was eine freie Werkstatt für die Teillackierung nehmen würde und ihm damit die nächste unrealistische Zahl genannt. Die gibt er dann an seine Versicherung weiter und Du kannst Dich nachher dafür rechtfertigen, warum der Schaden plötzlich fünf Mal so hoch sein soll. Vermutlich bekommst Du dann zu hören, dass Du Altschäden mit angibst oder den Schaden zwischenzeitlich vergrößert hast.
Das Problem ist, dass Du immer einen Schritt machst und danach fragst, ob Du alles richtig gemacht hast. Dabei redest Du Dich bei Deinem Unfallgegner und dessen Versicherung um Kopf und Kragen.
Nochmal: Dein Unfallgegner hat das Recht, sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Punkt. Er hat keinerlei Recht, in irgendeiner Form in die Schadensabwicklung hinein zu reden, irgendwelche Werkstätten zu beauftragen oder zu entscheiden, ob das die Versicherung bezahlt. Er hat nicht mal ein Mitspracherecht dabei, ob Du seine Versicherung in Anspruch nimmst.
Ruf den Zentralruf der Autoversicherer an und erfrage, wo der Gegner versichert ist. Ruf seine Versicherung an und melde den Schaden (bitte selbst machen und nicht auf die Meldung des anderen vertrauen). Gib an, dass der Schaden erheblich genug ist, um nicht als Bagatellschaden eingestuft zu werden (die Grenze sind etwa 800 EUR) und dass Du deswegen einen eigenen (!) Gutachter beauftragst -NICHT den, den die Versicherung schicken würde! Die Kosten rechnet der Gutachter direkt mit der Versicherung ab.
Das Gutachten schickt er sowohl Dir als auch der Versicherung. Darin stehen Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten und Restwert. Liegen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungskosten auf gleicher Höhe, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dann gilt Wiederbeschaffungswert minus Restwert gleich Schaden. Die Versicherung wird, weil sie das immer tut, selbstverständlich irgendeinen Schrotti kennen, der mehr als den Restwert zahlen würde. Das muss Dich nicht interessieren und es ist auch nicht legitim, diesen Aufkäuferpreis abzuziehen. Es ist Dein Auto, mit oder ohne Unfall, und Du musst Dir nur abziehen lassen, was der unabhängige Gutachter ermittelt hat -nicht, was der Schrotti unbesehen angeblich dafür zahlen würde. Das gilt erst recht, wenn Du Dein Auto behalten willst.
Also: brich die Verhandlungen mit dem Schädiger ab und lass die Werkstattgeschichte ruhen. Sonst ziehen sie Dich mit einem Riesenruck über den Tisch.
Achtung: immer vorausgesetzt, dass die Schuldfrage eindeutig geklärt ist!